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ALLRIS - Auszug

01.07.2008 - 9 Kreisgebietsreform - Antrag der FWG-Plön Fraktion

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Gallus Vorsitzender der FWG-Plön-Fraktion weist eingangs daraufhin, dass der Antrag bereits im April gestellt worden sei, aus Geschäftsordnungsgründen aber bisher noch nicht beraten werden konnte.

Zum Antrag selbst führt er aus, dass es in keinem Fall geschehen dürfe, dass quasi durch Abstimmung der Landräte eine Kreisfusion ohne Beteiligung der in erster Linie betroffenen Gebietskörperschaften vereinbart werde. Neben dieser dringend notwendigen Beteiligung müsste vor allem geklärt werden, welche Auswirkungen eine evt. Zusammenlegung auf die Abfallgebühren, die Verkehrsbetriebe, das kreiseigene Personal und die Arbeitsplätze insgesamt haben würde.

Ratsherr Gallus will den Antrag nicht in erster Linie als Kampfansage zum Erhalt des Kreises verstanden wissen, Lösungen könnten jedoch nur durch intensive Rückkoppelung mit der Stadt Plön und den weiteren Gemeinden erreicht werden.

Die jetzt vorgelegte Resolution sei im Vorfeld von allen Fraktionen mit einander abgestimmt und im Hauptausschuss gemeinsam vorbereitet worden. Alle Fraktionen könnten sich in dem jetzt vereinbarten Text wieder finden. Ratsherr Gallus verliest sodann den Beschlussvorschlag.

 

Für die CDU-Fraktion nimmt deren Vorsitzender Hagen zum Antrag Stellung. Er dankt der FWG-Plön-Fraktion für ihre Initiative und weist auf erhebliche Vorbereitungszeit hin, die alle Fraktionen bei der Bearbeitung dieser Resolution investiert hätten.

Die Presse weist er daraufhin, dass er stets betont habe, dass der Landrat nicht ohne Not die Position der Kreisstadt Plön aufgeben dürfe. Er würde sich freuen, wenn ebenso wie bei der gemeinsamen Erarbeitung erkennbar die Resolution einstimmig verabschiedet werde.

 

Ratsherr Pfau, Vorsitzender der SPD-Fraktion dankt ebenfalls der FWG-Plön-Fraktion. Die Resolution sei eine Gelegenheit, die Stimme in dieser Angelegenheit deutlich zu erheben. Mit dieser Resolution werde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass der Landrat kürzlich bei einer Veranstaltung in Preetz öffentlich eine deutliche Stellungnahme der Stadt Plön zur Kreisfusion vermisst hatte.

Ratsherr Pfau bemängelt, dass in dem Gutachten von Professor Hesse nur sehr ungenau darauf verwiesen werde, dass den in Richtung Kiel eindeutig vorhandenen Pendlerströmen und wirtschaftlichen Verflechtungen in Richtung Osten „auch im Urteil der vom Gutachter befragten Kommunalvertreter diverse Entwicklungs- und verwaltungspolitische Bezüge“ entgegenstehen würden. Unabhängig von der ungenauen Beschreibung sei hier nicht nachvollziehbar, welche Kommunalvertreter befragt worden sein könnten, der Bürgermeister der Stadt Plön sei jedenfalls nicht befragt worden. Hieran kranke das gesamte Konstrukt, weil wohl nur Vertreter der Kreise befragt worden seien, die Gemeinden, die den Kreis schließlich bildeten, dagegen nicht.

Die SPD-Fraktion werde der Resolution zustimmen und bittet die Vertreter der Stadt Plön im Kreistag dort im Sinne dieser Resolution zu wirken.

 

Ratsfrau Killig, Vorsitzende der FDP-Fraktion weist für ihre Fraktion daraufhin, dass die FDP ebenfalls der Resolution zustimmen werde. Sie gibt aber zu bedenken, dass ein Fortbestand der Kreisstadt Plön allein deshalb, weil ggf. nicht mit Ostholstein sondern in Richtung Kiel fusioniert werde, keinesfalls gesichert sei.

 

 

Bürgermeister Paustian weist daraufhin, dass die Verwaltung bereits vor der Wahl versucht habe, eine Resolution auf den Weg zu bringen. Die erste im Frühjahr vergangenen Jahres verabschiedete Resolution konnte naturgemäß noch keine konkreten Bestandteile enthalten, da zu diesem Zeitpunkt noch überhaupt kein Gutachten vorgelegen habe. Erforderlich sei jetzt vorrangig, wie von allen dargestellt, eine ausführliche Anhörung der beteiligten Gemeinden .

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön begrüßt, dass im Zuge einer Funktionalreform Landesaufgaben zur dezentralen Bearbeitung auf die Kreise verlagert werden.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön bekennt sich zu den Zielen der Verwaltungsmodernisierung sowohl durch Übertragung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene als auch durch Verwaltungskooperationen oder Zusammenlegungen von Verwaltungen.

 

Allerdings lehnt die Stadt Plön die Absicht der Landräte des Kreises Plön und des Kreises Ostholstein ab, die beiden Kreise zu fusionieren und bedauert zutiefst, dass Landrat Dr. Volkram Gebel ohne Not den Status der Kreisstadt Plön aufgeben will.

Die Ratsversammlung der Stadt Plön spricht sich daher gegen eine Fusion mit dem Kreis Ostholstein aus. Der Kreis Plön als eigenständige Gebietskörperschaft muss erhalten bleiben, um insbesondere die bewährten und bürgerfreundlichen Einrichtungen des Kreises Plön langfristig zu sichern.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön erwartet daher von der schleswig-holsteinischen Landesregierung, dass der Kreis Plön einem Kooperationsraum zugeteilt wird, der diesen faktischen Gegebenheiten entspricht und darüber hinaus  Kooperationen mit anderen Gebietskörperschaften eingehen kann

 

Die Stadt Plön muss als Kreisstadt erhalten und in ihrer Stellung als zentraler Ort gestärkt werden.

 

Die Ratsversammlung lehnt alle Lösungen ab, die die Funktion der Stadt Plön als Kreisstadt beeinträchtigen oder gefährden. Ein Verlust der Kreisstadt-Funktion Plöns hätte nicht allein den Abbau zahlreicher Arbeitsplätze zur Folge, sondern z.B. auch einen entsprechenden Rückgang der Kaufkraft, weil viele Menschen die Stadt oder ihren Einzugsbereich verlassen würden. Dies könnte eine Herabstufung der Stadt Plön im  zentralörtlichen System zur Folge haben; die verminderten Schlüsselzuweisungen würden die Haushaltssituation der Stadt Plön weiter verschärfen.

 

Das sog. Korthals-Gutachten, auf das sich die beiden Landräte Plöns und Ostholsteins berufen, zählt  zwar die für möglich gehaltenen Einsparungen auf, aber nahezu alle in diesem Papier  genannten Bedenken und Risiken finden dort keine Berücksichtigung und bleiben unwägbar. Es ist im Gegenteil keineswegs auszuschließen, dass etwaigen  Einsparungen erhebliche Mehrausgaben an anderer Stelle folgen würden.

Bei einem Gesamthaushaltsvolumen beider Kreise von 350 MIO EURO berechnet das Gutachten lediglich eine Einsparung von ca. 3,5 Mio Euro. Ein Prozent Einsparungen, die sich auch durch zusätzliche Kooperationen erwirtschaften ließen, rechtfertigen keine Fusion der Kreise.

 

Die im Korthals-Gutachten behaupteten Einsparungen berücksichtigen nicht etwaige Mehrkosten durch Neu- und Umorganisationen der Kreisverwaltungen sowie evtl. Neu- und Umbauten. Hinzu kommen die finanziellen Gefahren aus den sozialen Folgen eines Arbeitsplatzabbaus. In diesem Zusammenhang lehnt die Stadt Plön auch betriebsbedingte Kündigungen ausdrücklich ab!

 

Wir haben erhebliche Bedenken, dass die vom Landrat Dr. Gebel angekündigten Bestandsgarantien für die Einrichtungen des Kreises Plön (z.B. Kreiskrankenhaus, Abfallwirtschaft, Verkehrsbetriebe) einer rechtlichen Überprüfung standhalten würden.

 

Wir fordern, dass durch Aufgabenverlagerung vom Land auf die kommunalen Gebietskörperschaften die Verwaltungseinrichtungen der Stadt Plön und des Kreises Plön gestärkt werden.

 

Es drängt sich der Eindruck auf, dass über  Fusionen und Zentralisierungen Kosteneinsparungen der Verwaltungen zu Lasten des Bürgers erfolgen sollen.

 

Der Kreis Plön besteht aus der Summe seiner Gemeinden. Es darf keine Entscheidungen über die Zukunft des Kreises Plön geben, die den Interessen der Gemeinden entgegenstehen oder auch nur einzelne Gemeinden benachteiligen könnten.

 

Die Stadt Plön erwartet, die Vielzahl der noch ungeklärten Probleme auf einer breiteren Basis zur Diskussion zu stellen und zu lösen; hierbei hat der Landrat des Kreises Plön insbesondere in der Außendarstellung die Meinung seiner Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Plön zu berücksichtigen.

 

Auch die Frage des Zugehörigkeitsgefühls der Bevölkerung zum Kreis Plön sollte nicht außer Acht gelassen werden.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön erwartet daher vom Plöner Kreistag und vom Plöner Landrat, dass die Interessen der Kreisstadt Plön konsequent berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.