Beschlussvorschlag
Die Ratsversammlung der Stadt Plön begrüßt, dass im Zuge
einer Funktionalreform Landesaufgaben zur dezentralen Bearbeitung auf die
Kreise verlagert werden.
Die Ratsversammlung der
Stadt Plön bekennt sich zu den Zielen der Verwaltungsmodernisierung sowohl durch
Übertragung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene als auch durch
Verwaltungskooperationen oder Zusammenlegungen von Verwaltungen.
Allerdings lehnt die
Stadt Plön die Absicht der Landräte des Kreises Plön und des Kreises
Ostholstein ab, die beiden Kreise zu fusionieren und bedauert zutiefst, dass
Landrat Dr. Volkram Gebel ohne Not den Status der Kreisstadt Plön aufgeben
will.
Die Ratsversammlung der
Stadt Plön spricht sich daher gegen eine Fusion mit dem Kreis Ostholstein aus.
Der Kreis Plön als eigenständige Gebietskörperschaft muss erhalten bleiben, um
insbesondere die bewährten und bürgerfreundlichen Einrichtungen des Kreises
Plön langfristig zu sichern.
Die Ratsversammlung der Stadt Plön erwartet daher von der
schleswig-holsteinischen Landesregierung, dass der Kreis Plön einem
Kooperationsraum zugeteilt wird, der diesen faktischen Gegebenheiten entspricht
und darüber hinaus Kooperationen
mit anderen Gebietskörperschaften eingehen kann
Die Stadt Plön muss als
Kreisstadt erhalten und in ihrer Stellung als zentraler Ort gestärkt werden.
Die Ratsversammlung
lehnt alle Lösungen ab, die die Funktion der Stadt Plön als Kreisstadt
beeinträchtigen oder gefährden. Ein Verlust der Kreisstadt-Funktion Plöns hätte
nicht allein den Abbau zahlreicher Arbeitsplätze zur Folge, sondern z.B. auch
einen entsprechenden Rückgang der Kaufkraft, weil viele Menschen die Stadt oder
ihren Einzugsbereich verlassen würden. Dies könnte eine Herabstufung der Stadt
Plön im zentralörtlichen System
zur Folge haben; die verminderten Schlüsselzuweisungen würden die
Haushaltssituation der Stadt Plön weiter verschärfen.
Das sog.
Korthals-Gutachten, auf das sich die beiden Landräte Plöns und Ostholsteins
berufen, zählt zwar die für
möglich gehaltenen Einsparungen auf, aber nahezu alle in diesem Papier genannten Bedenken und Risiken finden
dort keine Berücksichtigung und bleiben unwägbar. Es ist im Gegenteil
keineswegs auszuschließen, dass etwaigen
Einsparungen erhebliche Mehrausgaben an anderer Stelle folgen würden.
Bei einem Gesamthaushaltsvolumen
beider Kreise von 350 MIO EURO berechnet das Gutachten lediglich eine
Einsparung von ca. 3,5 Mio Euro. Ein Prozent Einsparungen, die sich auch durch
zusätzliche Kooperationen erwirtschaften ließen, rechtfertigen keine Fusion der
Kreise.
Die im
Korthals-Gutachten behaupteten Einsparungen berücksichtigen nicht etwaige
Mehrkosten durch Neu- und Umorganisationen der Kreisverwaltungen sowie evtl.
Neu- und Umbauten. Hinzu kommen die finanziellen Gefahren aus den sozialen
Folgen eines Arbeitsplatzabbaus. In diesem Zusammenhang lehnt die Stadt Plön
auch betriebsbedingte Kündigungen ausdrücklich ab!
Wir haben erhebliche
Bedenken, dass die vom Landrat Dr. Gebel angekündigten Bestandsgarantien für
die Einrichtungen des Kreises Plön (z.B. Kreiskrankenhaus, Abfallwirtschaft,
Verkehrsbetriebe) einer rechtlichen Überprüfung standhalten würden.
Wir fordern, dass durch
Aufgabenverlagerung vom Land auf die kommunalen Gebietskörperschaften die
Verwaltungseinrichtungen der Stadt Plön und des Kreises Plön gestärkt werden.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass über Fusionen und Zentralisierungen
Kosteneinsparungen der Verwaltungen zu Lasten des Bürgers erfolgen sollen.
Der Kreis Plön besteht
aus der Summe seiner Gemeinden. Es darf keine Entscheidungen über die Zukunft
des Kreises Plön geben, die den Interessen der Gemeinden entgegenstehen oder
auch nur einzelne Gemeinden benachteiligen könnten.
Die Stadt Plön erwartet,
die Vielzahl der noch ungeklärten Probleme auf einer breiteren Basis zur
Diskussion zu stellen und zu lösen; hierbei hat der Landrat des Kreises Plön
insbesondere in der Außendarstellung die Meinung seiner Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister im Kreis Plön zu berücksichtigen.
Auch die Frage des Zugehörigkeitsgefühls der Bevölkerung
zum Kreis Plön sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Die Ratsversammlung der
Stadt Plön erwartet daher vom Plöner Kreistag und vom Plöner Landrat, dass die
Interessen der Kreisstadt Plön konsequent berücksichtigt werden.