Ratsherr Möller bringt als Vorsitzender des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt die Vorlage ein.
Für die 81. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Bereich der nordöstlich des Osterfriedhofes gelegenen Wiese werden zur Zeit die
beiden Verfahrensschritte der „öffentlichen Auslegung“ nach § 3 Abs.2 BauGB und
der „Anhörung der Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel
durchgeführt. Der Auslegungszeitraum endet am 09.05.2008.
Ziel dieser Änderung ist es, das bisher als
Erweiterungsfläche für den Osterfriedhof vorgesehene Grundstück entsprechend
der tatsächlich vorhandenen und auch weiterhin gewünschten Nutzung durch die
evangelische Pfadfinderschaft „Seeschwalben“ als Grünfläche mit der
Nutzungsspezifikation Waldspielplatz darzustellen.
Sowohl während der „vorgezogenen
Bürgerbeteiligung“ nach § 3 Abs. 1 BauGB noch während der „frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ sind
Stellungnahmen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht worden, die einer Abwägung
bedurft hätten.
Auch in den beiden jetzt laufenden o. g.
Verfahrensschritten sind bislang keine Stellungnahmen abgegeben worden, die
abzuwägen wären. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sich dieses bei diesem
Planverfahren auch nicht ändern, so dass mit keiner Stellungnahme gerechnet
wird, die in die Abwägung eingestellt werden müsste.
Zusatz für die
Ratsversammlung:
Am letzten Tag der
Auslegungsfrist ist keine Stellungnahme mehr eingegangen, die einer Abwägung
bedurft hätte. Der nachfolgende Beschlussvorschlag des Ausschusses kann deshalb
der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.