Inhalt
ALLRIS - Auszug

01.07.2008 - 14 2. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Or...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Bürgermeister Paustian stellt dar, dass auf Anregung des Fachanwaltes, der die Errichtungs- und Organisationssatzung formuliert hatte, als Anstaltszweck jetzt auch die Versorgungsgeschäftsfelder genannt werden sollten, bevor eine Beteiligung einer entsprechenden Betriebsgesellschaft erworben werde. Die 2. Änderung betreffe den § 8. Hier solle die ursprünglich beschlossene Fassung als praktikablere Lösung wieder beschlossen werden, da es allgemein üblich sei, dass der Vorstand eines Unternehmens allein Verpflichtungserklärungen abgeben könne. Bürgermeister Paustian verliest sodann den Beschlussvorschlag und bittet um Zustimmung .

 

Ratsherr Hagen, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist daraufhin, dass die neu konstituierte CDU-Fraktion erst am 24. Juni 2008 durch den Vorstand der Stadtwerke einen allgemeinen Überblick über die aktuellen Diskussionen im Vorstand der Stadtwerke erhalten habe. Eine konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates habe dann erst am Vortag stattgefunden. Diese Sitzung habe nun aber wegweisende Beschlüsse ermöglichen sollen. Aufgrund dieser zeitlichen Enge sei noch keine Möglichkeit gegeben gewesen, in der Fraktion die Angelegenheit zu beraten. Er bittet daher vor allem wegen der vorgesehenen Satzungsänderung um eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten.

 

Bürgervorsteher Kreuzburg unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung teilt Ratsherr Hagen mit, dass die CDU-Fraktion keine einheitliche Auffassung zu diesen Tagesordnungspunkten erreicht habe. Die Abstimmung sei freigegeben. Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass wesentliche Fragen noch nicht geklärt seien. Einige Fraktionsmitglieder würden ihr abweichendes Abstimmungsverhalten persönlich begründen. Ratsherr Hagen spricht sich dafür aus, die beiden Tagesordnungspunkte 14. und 15. zusammen zu diskutieren.

 

Bürgervorsteher Kreuzburg fragt, ob gegen diese Behandlung der Punkte sich Widerspruch erhebe. Da dies nicht der Fall ist, bittet er Bürgermeister Paustian den Tagesordnungspunkt 15 einzubringen.

 

Bürgermeister Paustian weist daraufhin, dass, falls die Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung mehrheitlich beschlossen würde, danach der Punkt „Erwerb einer Beteiligung an einer Energievertriebsgesellschaft durch die Stadtwerke Plön AÖR“ zum Tragen käme.

Er führt hierzu weiter aus, dass bereits in mehreren Sitzungen des Verwaltungsrates bzw. vorher im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen über den Wiedereinstieg der Stadt Plön in die Energie- und Wasserversorgung diskutiert worden sei, zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsrates am 18.03.2008. Die Fraktionen von SPD und Freier Wählergemeinschaft seien dann am 09.06.2008 und die Fraktionen der CDU und FDP am 24.06.2008 detailliert informiert worden. Hierbei sei ein Modell favorisiert worden, dass die Gründung einer gemeinsamen Vertriebsgesellschaft der Stadtwerke Plön mit den Stadtwerken Eutin GmbH vorsieht. Ein Wirtschaftlichkeits- und Risikogutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUCOM GmbH sei jetzt in Auftrag gegeben worden, wobei das favorisierte Modell als Erfolg versprechend dargestellt werde. Gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Organisationssatzung der Stadtwerke Plön entscheidet der Verwaltungsrat über die Beteiligung der Anstalt an einem Unternehmen, der Beschluss unterliege jedoch gem. § 6 Abs. 3 letzter Satz dem Zustimmungsvorbehalt der Ratsversammlung der Stadt Plön, die nun erst heute wieder tage.

 

Bürgermeister Paustian verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Zustimmung.

 

Ratsherr Pfau, Vorsitzender der SPD-Fraktion kündigt für seine Fraktion die Zustimmung zum Erwerb einer Beteiligung an einer Energievertriebsgesellschaft durch die Stadtwerke Plön mit einem wahrscheinlichen Partner, den Stadtwerken Eutin, an. Für seine Fraktion schienen hier eindeutig die Vorteile zu überwiegen, wenn auch vorhandene Risiken nicht außer Acht gelassen werden dürften. Auch für ihn sei der Zeitdruck nicht unerheblich, der Vortrag des Sachverständigen in der Sitzung des Verwaltungsrates am Vortage habe ebenso wie die darauf folgende kontrovers geführte Diskussion eine Menge Fragen beantwortet.

Die SPD-Fraktion sei der Auffassung, dass die Stadt Plön gut beraten sei, das Risiko einzugehen, auch um einer Marktkonzentration in der Hand weniger Großunternehmen entgegenzuwirken. Durch die Gründung einer Vertriebsgesellschaft für Energie mit einem Partner, der bereits über Know-how und einen eigenen Kundenstamm verfüge, könne die Versorgung der Stadt mit Wasser, Gas und Strom selbst in die Hand genommen werden. Immer mehr kommunale Stadtwerke nutzen diese Möglichkeit. Nicht ohne Grund finde man im zunehmenden Maße im Ranking der günstigsten Versorger für Strom und Gas zunehmend Stadtwerke. Hier würden sich die Preise nicht am Gewinn strebende Aktionäre, sondern am Gemeinwohl und Sicherung des Unternehmensbestandes orientieren. Gleichwohl müsse selbstverständlich unternehmerisch gerechnet werden. Die Kunden würden einen Ansprechpartner vor Ort erhalten mit der Möglichkeit zur individuellen Beratung, außerdem würden Arbeitsplätze in der Stadt geschaffen. Die zu zahlende Gewerbesteuer würde dem städtischen Haushalt wieder zufließen. Die Gewinne des Unternehmens blieben in der Stadt und könnten zur Finanzierung kommunaler Projekte oder zur Entlastung des Haushaltes eingesetzt werden.

Als zweiter Schritt wäre nach einer positiven Anlaufphase bei Erreichung einer Versorgungsquote von 50 % im Strom- und Gasbereich möglich, dass die Stadtwerke die E.ON als Grundversorger ablösten, so dass künftig alle Neuanschlüsse einschl. neuer Baugebiete durch die Stadtwerke ausgeführt werden könnten.

Bei einer positiven Entwicklung könnten die Stadtwerke sogar weitere Aufgaben übernehmen, z.B. den Betrieb der Schwimmhalle, die Verwaltung kommunaler Wohnungen usw.

Gleichwohl sei unternehmerisches Risiko nicht zu vermeiden. Das Risiko könne auf Seiten der Stadt Plön zunächst in Form der Stammeinlage von 100.000,00 €, bei der Plön mit 50.000,00 € beteiligt wäre, beziffert werden. In der Anfangsphase müssten Anlaufverluste ausgeglichen werden, bis eine Quote von 30 % der Anschlüsse erreicht werde.

Ein zeitnaher Beschluss sei aber erforderlich, um jetzt kurzfristig Marktanteile gewinnen zu können.

 

Ratsherr Plischka, CDU, nimmt auf die Ausführungen von Ratsherrn Pfau Bezug, um auch die Gegenvariante aufzuzeigen.

Konkurrenz solle hier nach der Vorlage nicht durch private Anbieter oder Mitbewerber entstehen, sondern die Stadt Plön selbst solle im Wege der Rekommunalisierung die Leistung Strom- und Gaslieferung zukünftig selbst bzw. durch eine eigene Vertriebsgesellschaft anbieten.

 

 

Strom und Gas solle nicht selbst hergestellt werden, sondern die städtische AöR bzw. die neu zu gründende Betriebsgesellschaft kaufe zunächst Strom und Gas auf dem inzwischen freien Energiemarkt ein und würde als selbständiger Anbieter Haushalte in Plön und Umgebung beliefern. Aus den Erlösen könnte dann ggf. ein zentrales Büro in Plön eingerichtet und sofern Überschüsse erwirtschaftet würden, sogar der städtische Haushalt entlastet werden.

Sicherlich sei die E.ON Hanse in letzter Zeit nicht gerade durch Kunden- und Bürgerfreundlichkeit aufgefallen. Auch die Nichterreichbarkeit sei zu bemängeln, dies könne aber auch ohne viel Aufwand durch die E.ON selbst deutlich verbessert werden. Richtig sei aber auch, dass die E.ON Hanse seit nunmehr über 30 Jahren Plön mit Strom, Gas und Wasser versorge, entsprechende Anlagen in Plön, z.B. am Behler Weg vorhalte und immerhin zu 37 % oder 70 Mill. Von 250 Mio. Kapitaleinkommen ein kommunales Unternehmen sei, das einen nicht unerheblichen Betrag z.B. 308.000,00 € allein in 2006 als Konzessionsabgabe an die Stadt Plön abgeführt habe.

Zukünftig solle unsere Vertriebsgesellschaft nun am freien Markt Strom und Gas einkaufen. Wenn es nur um einen Marktwettbewerb gehe, sollten wir die Bürger ermuntern sich selbst auf dem derzeit liberalisierten Markt nach günstigeren Versorgern umzusehen.

Wenn es allerdings – wie von RH Pfau angedeutet – mittelfristig um eine zukünftige Eigenversorgung mit Kleinkraftwerken in Plön und Umgebung einschließlich Netzbetrieb gehe, dann sollte man sich mit diesem Thema gründlich vorab beschäftigen, bevor die Ratsversammlung sich für eine Vertriebsgesellschaft und einen Partner entscheide.

Es habe bisher keine ausreichende Diskussion über die geplante Neuausrichtung und deren Folgen stattgefunden. Hier sei ebenso der Standort der E.ON Hanse mit seinen knapp 30 Mitarbeitern und ca. 1 Mio. € Ausschüttungsbetrag betroffen, wie die jährliche Konzessionsabgabe an die Stadt Plön. Außerdem sei festzuhalten, dass der Verwaltungsrat nicht vorher, sondern erst am Vortag eine inhaltliche Diskussion geführt habe. Heute lägen nun zwei Vorlagen vor, diese Vorlagen seien aber keine Vorlagen der Stadt als Träger der AöR.  In den Vorlagen sei keine rechtliche Prüfung, z.B. zu Fragen des Vergaberechts oder der Gründung einer Kommunalgesellschaft durch die Verwaltung enthalten. Risikoabschätzungen würden ebenfalls nicht vorliegen. Sollten Verluste eingefahren werden, wären diese ebenfalls nur in der Stadt auszugleichen.

Außerdem müsse der Fall mit einbezogen werden, dass sich die Bürger nicht der Aufforderung der Stadt anschließen und die Vertriebsgesellschaft nicht auf Dauer ca. 40 und mehr Prozent Anschlussgrad erreiche.

Es gäbe viele offene Fragen, so dass er die heutige Entscheidung einfach für verfrüht halte. Es sei zunächst eine fraktionsübergreifende gründliche Diskussion erforderlich.

Ratsherr Plischka bittet daher eindringlich um Vertagung der beiden Tagesordnungspunkte. Er bekräftigt aber, dass er durchaus Sympathien für lokale Lösungen habe, allerdings sollten solche grundsätzlichen Entscheidungen nicht auf Sympathie beruhen, sondern aus sachlichen Gründen und nach entsprechender gründlicher Vorprüfung erfolgen.

 

Ratsherr Dr. Lorenzen, FWG-Plön Fraktion, weist daraufhin, dass er in der Wahlperiode 1970/1974 mit Überzeugung für den Verkauf der Stadtwerke an die SCHLESWAG votiert habe. Die Stadt habe sich damals bei der SCHLESWAG als öffentlichem Unternehmen gut aufgehoben gefühlt und habe das Geld für die Investition der Stadtsanierung und auch bei der Schwimmhalle dringend benötigt. Inzwischen habe sich die SCHLESWAG zur E.ON Hanse, ein „privatkapitalistisches“ Unternehmen gewandelt. Bei einer Übernahme durch die Stadt Plön dagegen hätte die Daseinsvorsorge und auch die Daseinsfürsorge einen eindeutigen Vorrang gegenüber jeder „Dividendenhungrigkeit“ – eine ganz eindeutige Grundsatzentscheidung.

 

Positiv sei auch, dass die Stadtwerke nicht alleine als Anbieter auftreten wollten, sondern sich mit einem weiteren Anbieter zusammenschließen wollten, um Energie günstig einzukaufen und sie dann an die Kunden quasi zu einem Selbstkostenpreis weiterzugeben. Ein Überschuss für Investitionen müsse selbstverständlich einbehalten werden. Bei den Stadtwerken Eutin sei bereits das notwendige Know-how vorhanden.

Heute solle zunächst einmal die Gründung vorbereitet und nicht endgültig hierüber befunden werden. Außerdem solle der Gesellschaftervertrag für die neue GmbH und auch der Geschäftsversorgungsvertrag noch einmal durch den Verwaltungsrat beraten werden.

Ratsherr Dr. Lorenzen entgegnet Ratsherrn Plischka, dass selbstverständlich ein gewisses Risiko hiermit verbunden sei. Wegen der sehr guten Zukunftsaussichten sollte dieses Risiko aber in Kauf genommen werden.

 

Ratsherr Pfau, Vorsitzender der SPD-Fraktion, äußert Verständnis für die aufgeworfenen Fragen und die Kritik. Er stellt allerdings klar, dass der Vorschlag mit Eutin eine Vertriebsgesellschaft zu gründen, zunächst eben noch einen Vorschlag darstelle und noch keine Entscheidung. Hierüber solle auch in dieser Sitzung noch nicht abschließend befunden werden.

Heute solle also zunächst die Verwaltung der Stadtwerke ermächtigt werden, Vertragsverhandlungen zu führen. Letztlich sei dann noch die Zustimmung der Ratsversammlung erforderlich. Ob tatsächlich nachher ein Büro der Stadtwerke in der Innenstadt erforderlich sei, sei heute noch überhaupt nicht absehbar. Über Detailauswirkungen sei aber insgesamt noch zu reden. Neben dem Risiko beinhalte die vorgeschlagene Lösung aber vor allem eine Chance und nach den Ausführungen des Gutachters seien die dargestellten Erwartungen durchaus erreichbar.

Die SPD-Fraktion habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, werde aber das Risiko mittragen.

 

Ratsherr Hagen, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt, dass er der Satzungsänderung im Grundsatz zustimmen könne. Es sei allerdings den Ausführungen vor allem von Herrn Plischka zu entnehmen, dass sich Mitglieder der Ratsversammlung unzureichend informiert fühlten. Rein gefühlsmäßig würde er auch bei der Abwägung auf der Grundlage der bisherigen Informationen mehr Vorteile erkennen. Zusammengefasst schlage er vor, in dieser Sitzung keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, sondern den Entwurf des Gesellschaftsvertrages und Betriebsführungsvertrages den Fraktionen der Ratsversammlung vor einem endgültigen Abschluss zur Verfügung zu stellen. Dann hätten die Fraktionen die Möglichkeit, die Angelegenheit noch einmal ausführlich zu diskutieren und den Verwaltungsratsmitgliedern ihr Votum mit auf den Weg zu geben. Technisch müsste zu Ziffer 4 des Beschlussvorschlages geändert werden.

 

Ratsherr Winter, CDU-Fraktion, erklärt, dass er nachdem am Vortag der Verwaltungsrat entschieden habe und heute eine Tischvorlage ausgehändigt worden sei, sich nicht in der Lage fühle, Vorteile und Nachteile ausreichend abzuwägen, so dass er sich in dieser Sitzung der Stimme enthalten werde. Er sei kein Gegner der Gründung einer Vertriebsgesellschaft, fühle sich aber zeitlich überfordert.

 

Ratsherr Krüger, CDU-Fraktion, betont, dass die Ausführlichkeit der Diskussion den hohen Beratungsbedarf beweise. Insgesamt sei der für eine Entscheidung zur Verfügung gestellte Zeitraum einfach zu kurz und die Entscheidung des Werdegangs dieser Diskussion in dem Beschlussvorschlag insofern nicht korrekt. Tatsächlich habe es in den Sitzungen des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, den es ja bis Ende 2007 gegeben habe, eine Diskussion darüber, ob die Stadtwerke zukünftig Energieversorgung und Wasserversorgung betreiben solle, nicht gegeben. Er sehe sich daher ebenfalls nicht in der Lage in dieser Sitzung ein Votum abzugeben, und zwar nicht, weil er grundsätzlich gegen die Übernahme dieser Versorgungsaufgabe sei, sondern weil es eindeutig weiteren Beratungsbedarf erfordere. Der Zeitdruck, der in dieser Angelegenheit aufgebaut werde, sei für ihn unverständlich. Die Angelegenheit sollte in allen Fraktionen und auch zwischen den Fraktionen noch einmal gründlich beraten und abgewogen werden, bevor man dann hoffentlich zu einer einmütigen Entscheidung kommen könne.

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion unterbricht der Bürgervorsteher die Sitzung für weitere 5 Minuten.

 

Bürgervorsteher Kreuzburg schlägt nach Wiedereröffnung der Sitzung eine abgewandelte Formulierung zum Beschlussvorschlag vor. Punkt 4 könnte folgende Fassung erhalten:

 

„Ein Entwurf des Gesellschaftsvertrages und des Betriebsführungsvertrages sind den Fraktionen der Ratsversammlung zur Beratung zur Verfügung zu stellen. Diese geben dem Verwaltungsrat Stellungnahmen zu den vorgelegten Verträgen, die der Verwaltungsrat in seine Beschlussfassung einbezieht.“

 

Der Bürgervorsteher weist daraufhin, dass mit einer solchen Beschlussfassung der Intension entsprochen werden würde, die Angelegenheit nochmals ausführlich in den Fraktionen zu beraten und den Fraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Eine weitere ausführliche Beratung im Verwaltungsrat wäre ebenfalls vorgesehen. Der Verwaltungsrat würde dann die Stellungnahmen der Fraktionen mit einbeziehen.

 

Der Bürgervorsteher lässt sodann über den Tagesordnungspunkt 14 in der vorgeschlagenen Fassung abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

„Folgende 2. Änderung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön wird erlassen.

§ 2 Abs. 1 c) wird d).

 

§ 2 Abs. 1c) erhält folgende Fassung:

Die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung sowie ähnliche Geschäftsfelder.

 

§ 8 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Alle Verpflichtungserklärungen bedürfen der Schriftform; die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Stadtwerke Plön – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön“ durch den Vorstand, im Übrigen durch die jeweils Vertretungsberechtigten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

15 dafür, 4 dagegen, 2 Enthaltungen.