Bürgermeister Paustian stellt dar, dass auf Anregung
des Fachanwaltes, der die Errichtungs- und Organisationssatzung formuliert
hatte, als Anstaltszweck jetzt auch die Versorgungsgeschäftsfelder genannt
werden sollten, bevor eine Beteiligung einer entsprechenden
Betriebsgesellschaft erworben werde. Die 2. Änderung betreffe den § 8. Hier
solle die ursprünglich beschlossene Fassung als praktikablere Lösung wieder
beschlossen werden, da es allgemein üblich sei, dass der Vorstand eines
Unternehmens allein Verpflichtungserklärungen abgeben könne. Bürgermeister
Paustian verliest sodann den Beschlussvorschlag und bittet um Zustimmung .
Ratsherr Hagen, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist
daraufhin, dass die neu konstituierte CDU-Fraktion erst am 24. Juni 2008 durch
den Vorstand der Stadtwerke einen allgemeinen Überblick über die aktuellen
Diskussionen im Vorstand der Stadtwerke erhalten habe. Eine konstituierende
Sitzung des Verwaltungsrates habe dann erst am Vortag stattgefunden. Diese
Sitzung habe nun aber wegweisende Beschlüsse ermöglichen sollen. Aufgrund
dieser zeitlichen Enge sei noch keine Möglichkeit gegeben gewesen, in der
Fraktion die Angelegenheit zu beraten. Er bittet daher vor allem wegen der
vorgesehenen Satzungsänderung um eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten.
Bürgervorsteher Kreuzburg unterbricht die Sitzung für
10 Minuten.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung teilt Ratsherr Hagen
mit, dass die CDU-Fraktion keine einheitliche Auffassung zu diesen Tagesordnungspunkten
erreicht habe. Die Abstimmung sei freigegeben. Dies sei vor allem darauf
zurückzuführen, dass wesentliche Fragen noch nicht geklärt seien. Einige
Fraktionsmitglieder würden ihr abweichendes Abstimmungsverhalten persönlich
begründen. Ratsherr Hagen spricht sich dafür aus, die beiden
Tagesordnungspunkte 14. und 15. zusammen zu diskutieren.
Bürgervorsteher Kreuzburg fragt, ob gegen diese
Behandlung der Punkte sich Widerspruch erhebe. Da dies nicht der Fall ist,
bittet er Bürgermeister Paustian den Tagesordnungspunkt 15 einzubringen.
Bürgermeister Paustian weist daraufhin, dass, falls
die Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung mehrheitlich beschlossen
würde, danach der Punkt „Erwerb einer Beteiligung an einer Energievertriebsgesellschaft
durch die Stadtwerke Plön AÖR“ zum Tragen käme.
Er führt hierzu weiter aus, dass bereits in mehreren
Sitzungen des Verwaltungsrates bzw. vorher im Ausschuss für öffentliche
Einrichtungen über den Wiedereinstieg der Stadt Plön in die Energie- und Wasserversorgung
diskutiert worden sei, zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsrates am
18.03.2008. Die Fraktionen von SPD und Freier Wählergemeinschaft seien dann am
09.06.2008 und die Fraktionen der CDU und FDP am 24.06.2008 detailliert
informiert worden. Hierbei sei ein Modell favorisiert worden, dass die Gründung
einer gemeinsamen Vertriebsgesellschaft der Stadtwerke Plön mit den Stadtwerken
Eutin GmbH vorsieht. Ein Wirtschaftlichkeits- und Risikogutachten der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUCOM GmbH sei jetzt in Auftrag gegeben
worden, wobei das favorisierte Modell als Erfolg versprechend dargestellt
werde. Gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Organisationssatzung der Stadtwerke Plön
entscheidet der Verwaltungsrat über die Beteiligung der Anstalt an einem Unternehmen,
der Beschluss unterliege jedoch gem. § 6 Abs. 3 letzter Satz dem
Zustimmungsvorbehalt der Ratsversammlung der Stadt Plön, die nun erst heute
wieder tage.
Bürgermeister Paustian verliest den
Beschlussvorschlag und bittet um Zustimmung.
Ratsherr Pfau, Vorsitzender der SPD-Fraktion kündigt
für seine Fraktion die Zustimmung zum Erwerb einer Beteiligung an einer
Energievertriebsgesellschaft durch die Stadtwerke Plön mit einem
wahrscheinlichen Partner, den Stadtwerken Eutin, an. Für seine Fraktion schienen
hier eindeutig die Vorteile zu überwiegen, wenn auch vorhandene Risiken nicht
außer Acht gelassen werden dürften. Auch für ihn sei der Zeitdruck nicht
unerheblich, der Vortrag des Sachverständigen in der Sitzung des
Verwaltungsrates am Vortage habe ebenso wie die darauf folgende kontrovers
geführte Diskussion eine Menge Fragen beantwortet.
Die SPD-Fraktion sei der Auffassung, dass die Stadt
Plön gut beraten sei, das Risiko einzugehen, auch um einer Marktkonzentration
in der Hand weniger Großunternehmen entgegenzuwirken. Durch die Gründung einer
Vertriebsgesellschaft für Energie mit einem Partner, der bereits über Know-how
und einen eigenen Kundenstamm verfüge, könne die Versorgung der Stadt mit
Wasser, Gas und Strom selbst in die Hand genommen werden. Immer mehr kommunale
Stadtwerke nutzen diese Möglichkeit. Nicht ohne Grund finde man im zunehmenden
Maße im Ranking der günstigsten Versorger für Strom und Gas zunehmend
Stadtwerke. Hier würden sich die Preise nicht am Gewinn strebende Aktionäre,
sondern am Gemeinwohl und Sicherung des Unternehmensbestandes orientieren.
Gleichwohl müsse selbstverständlich unternehmerisch gerechnet werden. Die
Kunden würden einen Ansprechpartner vor Ort erhalten mit der Möglichkeit zur
individuellen Beratung, außerdem würden Arbeitsplätze in der Stadt geschaffen.
Die zu zahlende Gewerbesteuer würde dem städtischen Haushalt wieder zufließen.
Die Gewinne des Unternehmens blieben in der Stadt und könnten zur Finanzierung
kommunaler Projekte oder zur Entlastung des Haushaltes eingesetzt werden.
Als zweiter Schritt wäre nach einer positiven
Anlaufphase bei Erreichung einer Versorgungsquote von 50 % im Strom- und
Gasbereich möglich, dass die Stadtwerke die E.ON als Grundversorger ablösten,
so dass künftig alle Neuanschlüsse einschl. neuer Baugebiete durch die
Stadtwerke ausgeführt werden könnten.
Bei einer positiven Entwicklung könnten die
Stadtwerke sogar weitere Aufgaben übernehmen, z.B. den Betrieb der
Schwimmhalle, die Verwaltung kommunaler Wohnungen usw.
Gleichwohl sei unternehmerisches Risiko nicht zu
vermeiden. Das Risiko könne auf Seiten der Stadt Plön zunächst in Form der
Stammeinlage von 100.000,00 €, bei der Plön mit 50.000,00 € beteiligt wäre,
beziffert werden. In der Anfangsphase müssten Anlaufverluste ausgeglichen werden,
bis eine Quote von 30 % der Anschlüsse erreicht werde.
Ein zeitnaher Beschluss sei aber erforderlich, um
jetzt kurzfristig Marktanteile gewinnen zu können.
Ratsherr Plischka, CDU, nimmt auf die Ausführungen
von Ratsherrn Pfau Bezug, um auch die Gegenvariante aufzuzeigen.
Konkurrenz solle hier nach der Vorlage nicht durch
private Anbieter oder Mitbewerber entstehen, sondern die Stadt Plön selbst
solle im Wege der Rekommunalisierung die Leistung Strom- und Gaslieferung
zukünftig selbst bzw. durch eine eigene Vertriebsgesellschaft anbieten.
Strom und Gas solle nicht selbst hergestellt werden,
sondern die städtische AöR bzw. die neu zu gründende Betriebsgesellschaft kaufe
zunächst Strom und Gas auf dem inzwischen freien Energiemarkt ein und würde als
selbständiger Anbieter Haushalte in Plön und Umgebung beliefern. Aus den
Erlösen könnte dann ggf. ein zentrales Büro in Plön eingerichtet und sofern
Überschüsse erwirtschaftet würden, sogar der städtische Haushalt entlastet
werden.
Sicherlich sei die E.ON Hanse in letzter Zeit nicht
gerade durch Kunden- und Bürgerfreundlichkeit aufgefallen. Auch die
Nichterreichbarkeit sei zu bemängeln, dies könne aber auch ohne viel Aufwand
durch die E.ON selbst deutlich verbessert werden. Richtig sei aber auch, dass
die E.ON Hanse seit nunmehr über 30 Jahren Plön mit Strom, Gas und Wasser
versorge, entsprechende Anlagen in Plön, z.B. am Behler Weg vorhalte und
immerhin zu 37 % oder 70 Mill. Von 250 Mio. Kapitaleinkommen ein kommunales
Unternehmen sei, das einen nicht unerheblichen Betrag z.B. 308.000,00 € allein
in 2006 als Konzessionsabgabe an die Stadt Plön abgeführt habe.
Zukünftig solle unsere Vertriebsgesellschaft nun am
freien Markt Strom und Gas einkaufen. Wenn es nur um einen Marktwettbewerb
gehe, sollten wir die Bürger ermuntern sich selbst auf dem derzeit
liberalisierten Markt nach günstigeren Versorgern umzusehen.
Wenn es allerdings – wie von RH Pfau angedeutet –
mittelfristig um eine zukünftige Eigenversorgung mit Kleinkraftwerken in Plön
und Umgebung einschließlich Netzbetrieb gehe, dann sollte man sich mit diesem
Thema gründlich vorab beschäftigen, bevor die Ratsversammlung sich für eine
Vertriebsgesellschaft und einen Partner entscheide.
Es habe bisher keine ausreichende Diskussion über die
geplante Neuausrichtung und deren Folgen stattgefunden. Hier sei ebenso der
Standort der E.ON Hanse mit seinen knapp 30 Mitarbeitern und ca. 1 Mio. €
Ausschüttungsbetrag betroffen, wie die jährliche Konzessionsabgabe an die Stadt
Plön. Außerdem sei festzuhalten, dass der Verwaltungsrat nicht vorher, sondern
erst am Vortag eine inhaltliche Diskussion geführt habe. Heute lägen nun zwei
Vorlagen vor, diese Vorlagen seien aber keine Vorlagen der Stadt als Träger der
AöR. In den Vorlagen sei keine
rechtliche Prüfung, z.B. zu Fragen des Vergaberechts oder der Gründung einer
Kommunalgesellschaft durch die Verwaltung enthalten. Risikoabschätzungen würden
ebenfalls nicht vorliegen. Sollten Verluste eingefahren werden, wären diese
ebenfalls nur in der Stadt auszugleichen.
Außerdem müsse der Fall mit einbezogen werden, dass
sich die Bürger nicht der Aufforderung der Stadt anschließen und die
Vertriebsgesellschaft nicht auf Dauer ca. 40 und mehr Prozent Anschlussgrad
erreiche.
Es gäbe viele offene Fragen, so dass er die heutige
Entscheidung einfach für verfrüht halte. Es sei zunächst eine
fraktionsübergreifende gründliche Diskussion erforderlich.
Ratsherr Plischka bittet daher eindringlich um
Vertagung der beiden Tagesordnungspunkte. Er bekräftigt aber, dass er durchaus
Sympathien für lokale Lösungen habe, allerdings sollten solche grundsätzlichen
Entscheidungen nicht auf Sympathie beruhen, sondern aus sachlichen Gründen und
nach entsprechender gründlicher Vorprüfung erfolgen.
Ratsherr Dr. Lorenzen, FWG-Plön Fraktion, weist
daraufhin, dass er in der Wahlperiode 1970/1974 mit Überzeugung für den Verkauf
der Stadtwerke an die SCHLESWAG votiert habe. Die Stadt habe sich damals bei
der SCHLESWAG als öffentlichem Unternehmen gut aufgehoben gefühlt und habe das
Geld für die Investition der Stadtsanierung und auch bei der Schwimmhalle
dringend benötigt. Inzwischen habe sich die SCHLESWAG zur E.ON Hanse, ein
„privatkapitalistisches“ Unternehmen gewandelt. Bei einer Übernahme durch die
Stadt Plön dagegen hätte die Daseinsvorsorge und auch die Daseinsfürsorge einen
eindeutigen Vorrang gegenüber jeder „Dividendenhungrigkeit“ – eine ganz
eindeutige Grundsatzentscheidung.
Positiv sei auch, dass die Stadtwerke nicht alleine
als Anbieter auftreten wollten, sondern sich mit einem weiteren Anbieter zusammenschließen
wollten, um Energie günstig einzukaufen und sie dann an die Kunden quasi zu
einem Selbstkostenpreis weiterzugeben. Ein Überschuss für Investitionen müsse
selbstverständlich einbehalten werden. Bei den Stadtwerken Eutin sei bereits
das notwendige Know-how vorhanden.
Heute solle zunächst einmal die Gründung vorbereitet
und nicht endgültig hierüber befunden werden. Außerdem solle der
Gesellschaftervertrag für die neue GmbH und auch der
Geschäftsversorgungsvertrag noch einmal durch den Verwaltungsrat beraten
werden.
Ratsherr Dr. Lorenzen entgegnet Ratsherrn Plischka,
dass selbstverständlich ein gewisses Risiko hiermit verbunden sei. Wegen der
sehr guten Zukunftsaussichten sollte dieses Risiko aber in Kauf genommen
werden.
Ratsherr Pfau, Vorsitzender der SPD-Fraktion, äußert
Verständnis für die aufgeworfenen Fragen und die Kritik. Er stellt allerdings
klar, dass der Vorschlag mit Eutin eine Vertriebsgesellschaft zu gründen,
zunächst eben noch einen Vorschlag darstelle und noch keine Entscheidung. Hierüber
solle auch in dieser Sitzung noch nicht abschließend befunden werden.
Heute solle also zunächst die Verwaltung der
Stadtwerke ermächtigt werden, Vertragsverhandlungen zu führen. Letztlich sei
dann noch die Zustimmung der Ratsversammlung erforderlich. Ob tatsächlich
nachher ein Büro der Stadtwerke in der Innenstadt erforderlich sei, sei heute
noch überhaupt nicht absehbar. Über Detailauswirkungen sei aber insgesamt noch
zu reden. Neben dem Risiko beinhalte die vorgeschlagene Lösung aber vor allem eine
Chance und nach den Ausführungen des Gutachters seien die dargestellten
Erwartungen durchaus erreichbar.
Die SPD-Fraktion habe sich die Entscheidung nicht
leicht gemacht, werde aber das Risiko mittragen.
Ratsherr Hagen, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt,
dass er der Satzungsänderung im Grundsatz zustimmen könne. Es sei allerdings
den Ausführungen vor allem von Herrn Plischka zu entnehmen, dass sich
Mitglieder der Ratsversammlung unzureichend informiert fühlten. Rein
gefühlsmäßig würde er auch bei der Abwägung auf der Grundlage der bisherigen
Informationen mehr Vorteile erkennen. Zusammengefasst schlage er vor, in dieser
Sitzung keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, sondern den Entwurf des
Gesellschaftsvertrages und Betriebsführungsvertrages den Fraktionen der
Ratsversammlung vor einem endgültigen Abschluss zur Verfügung zu stellen. Dann
hätten die Fraktionen die Möglichkeit, die Angelegenheit noch einmal
ausführlich zu diskutieren und den Verwaltungsratsmitgliedern ihr Votum mit auf
den Weg zu geben. Technisch müsste zu Ziffer 4 des Beschlussvorschlages
geändert werden.
Ratsherr Winter, CDU-Fraktion, erklärt, dass er
nachdem am Vortag der Verwaltungsrat entschieden habe und heute eine
Tischvorlage ausgehändigt worden sei, sich nicht in der Lage fühle, Vorteile
und Nachteile ausreichend abzuwägen, so dass er sich in dieser Sitzung der
Stimme enthalten werde. Er sei kein Gegner der Gründung einer
Vertriebsgesellschaft, fühle sich aber zeitlich überfordert.
Ratsherr Krüger, CDU-Fraktion, betont, dass die
Ausführlichkeit der Diskussion den hohen Beratungsbedarf beweise. Insgesamt sei
der für eine Entscheidung zur Verfügung gestellte Zeitraum einfach zu kurz und
die Entscheidung des Werdegangs dieser Diskussion in dem Beschlussvorschlag
insofern nicht korrekt. Tatsächlich habe es in den Sitzungen des Ausschusses
für öffentliche Einrichtungen, den es ja bis Ende 2007 gegeben habe, eine
Diskussion darüber, ob die Stadtwerke zukünftig Energieversorgung und
Wasserversorgung betreiben solle, nicht gegeben. Er sehe sich daher ebenfalls
nicht in der Lage in dieser Sitzung ein Votum abzugeben, und zwar nicht, weil
er grundsätzlich gegen die Übernahme dieser Versorgungsaufgabe sei, sondern
weil es eindeutig weiteren Beratungsbedarf erfordere. Der Zeitdruck, der in
dieser Angelegenheit aufgebaut werde, sei für ihn unverständlich. Die
Angelegenheit sollte in allen Fraktionen und auch zwischen den Fraktionen noch
einmal gründlich beraten und abgewogen werden, bevor man dann hoffentlich zu
einer einmütigen Entscheidung kommen könne.
Auf Antrag der SPD-Fraktion unterbricht der
Bürgervorsteher die Sitzung für weitere 5 Minuten.
Bürgervorsteher Kreuzburg schlägt nach
Wiedereröffnung der Sitzung eine abgewandelte Formulierung zum
Beschlussvorschlag vor. Punkt 4 könnte folgende Fassung erhalten:
„Ein Entwurf des Gesellschaftsvertrages und des
Betriebsführungsvertrages sind den Fraktionen der Ratsversammlung zur Beratung
zur Verfügung zu stellen. Diese geben dem Verwaltungsrat Stellungnahmen zu den
vorgelegten Verträgen, die der Verwaltungsrat in seine Beschlussfassung
einbezieht.“
Der Bürgervorsteher weist daraufhin, dass mit einer
solchen Beschlussfassung der Intension entsprochen werden würde, die
Angelegenheit nochmals ausführlich in den Fraktionen zu beraten und den
Fraktionen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Eine weitere ausführliche Beratung im Verwaltungsrat
wäre ebenfalls vorgesehen. Der Verwaltungsrat würde dann die Stellungnahmen der
Fraktionen mit einbeziehen.
Der Bürgervorsteher lässt sodann über den
Tagesordnungspunkt 14 in der vorgeschlagenen Fassung abstimmen.