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ALLRIS - Auszug

03.09.2008 - 7 Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl ...

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Wortprotokoll

Bürgermeister Paustian bringt die Vorlage ein.

 

Gemäß § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz in Verbindung mit § 66 Gemeinde- und Kreiswahlordnung hat der Wahlprüfungsausschuss Einsprüche gegen die Wahl und die Gültigkeit der Wahl vorzuprüfen.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind innerhalb der Frist vom 30. Mai bis 30. Juni 2008 nicht eingelegt worden.

 

Die zur weiteren Prüfung der Gültigkeit der Wahl notwendigen Unterlagen können in der Sitzung eingesehen werden.

 

 

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Beschluss:

„Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss am 10. Juli 2008 wird die Gemeindewahl vom 25. Mai 2008 für den Bereich der Stadt Plön für gültig erklärt.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.