Ratsherr Hagen bringt als Vorsitzender des Hauptausschusses die Vorlage ein. Er weist darauf hin, dass gegenüber der vom Hauptausschuss vorgeschlagenen Fassung der Begriff Beauftragter für die Belange der schwer seh- und gehbehinderten Plöner Bürgerinnen und Bürger durch den Begriff Behindertenbeauftragter zu ersetzen ist.
Im Jahre 2003 habe die Ratsversammlung aufgrund der äußerst schlechten Haushaltslage die in der Entschädigungsverordnung des Landes gebotenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, sondern vielmehr beschlossen, Entschädigungen lediglich in einer Höhe von 70% der festgesetzten Höchstsätze zu zahlen.
Nach einer Beratung in den Fraktionen, im Ältestenrat (25.08.2008) und im Hauptausschuss (27.08.2008) schlagen die in der Ratsversammlung vertretenen Parteien jetzt mehrheitlich vor, die Entschädigungsatzung der Stadt Plön wie folgt abzuändern:
1. Die Präambel entfällt
2. Die Beschränkung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Ratsversammlung sowie für den Bürgervorsteher und dessen Stellvertreter auf 70 % des Höchstsatzes wird aufgehoben. Ab 1. Oktober 2008 wird der Höchstsatz gezahlt.
In § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 Ziff. 2.1 wird deshalb die Zahl 70 durch die
Zahl100 ersetzt.
3. Die weiteren in § 1 Abs. 2 Ziff. 2.4 bis 2.9 genannten Entschädigungen
werden entsprechend angehoben und gerundet
4. Daneben sind inzwischen Regelungen für die Entschädigung
· des Behindertenbeauftragten und
· der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
notwendig geworden.
Der/die Behindertenbeauftragte soll eine Entschädigung in Höhe der Entschädigung für den Beauftragten für den Umweltschutz in Höhe (z.Z. 103 monatlich) erhalten.
Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte soll den Höchstsatz nach § 10 der Entschädigungsverordnung erhalten.
Die Änderungen sollen zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten.
Durch diese Änderungen entstehen jährlich Mehrkosten gegenüber den bisherigen Beträgen in Höhe von ca. 23.000
Der Text der Änderungsatzung geht aus dem Beschlussvorschlag hervor.
Ratsfrau Killig, FDP, stellt dar, dass ihre Fraktion der Änderung nicht zustimmen wird. Es könne in keiner Weise davon gesprochen werden, dass die Haushaltskonsolidierung ihr Ziel schon erreicht habe. Daher sei es auch für die Bürger nicht nachvollziehbar, wenn in einer der ersten Arbeitssitzungen nach der Konstituierung bereits ein Beschluss zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung gefasst werde. Die jährlich anfallenden Mehrkosten in Höhe von 23.000,00 könnten sinnvoller z.B. für die Bewirtschaftung der Sportplätze ausgegeben werden.