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ALLRIS - Auszug

03.09.2008 - 12 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die En...

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Wortprotokoll

Ratsherr Hagen bringt als Vorsitzender des Hauptausschusses die Vorlage ein. Er weist darauf hin, dass gegenüber der vom Hauptausschuss vorgeschlagenen Fassung der Begriff „Beauftragter für die Belange der schwer seh- und gehbehinderten Plöner Bürgerinnen und Bürger“ durch den Begriff „Behindertenbeauftragter“ zu ersetzen ist.

 

Im Jahre 2003 habe die Ratsversammlung  aufgrund der äußerst schlechten Haushaltslage die in der Entschädigungsverordnung des Landes gebotenen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, sondern vielmehr beschlossen, Entschädigungen lediglich in einer Höhe von 70% der festgesetzten Höchstsätze zu zahlen.

 

Nach einer Beratung in den Fraktionen, im Ältestenrat (25.08.2008) und im Hauptausschuss (27.08.2008) schlagen die in der Ratsversammlung vertretenen Parteien jetzt mehrheitlich vor, die Entschädigungsatzung der Stadt Plön wie folgt abzuändern:

 

 

1.   Die Präambel entfällt

 

2.     Die  Beschränkung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der    Ratsversammlung sowie für den Bürgervorsteher und dessen Stellvertreter auf 70 % des Höchstsatzes wird aufgehoben. Ab 1. Oktober 2008 wird der Höchstsatz gezahlt.

      In § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und  Abs. 2 Ziff. 2.1 wird deshalb die Zahl „ 70“ durch die 

      Zahl„100“ ersetzt.

 

3.              Die weiteren in § 1 Abs. 2 Ziff. 2.4 bis 2.9 genannten Entschädigungen

      werden entsprechend angehoben und gerundet

 

4.   Daneben  sind inzwischen Regelungen für die Entschädigung

 

·         des Behindertenbeauftragten und

 

·         der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

 

notwendig geworden.

 

Der/die Behindertenbeauftragte soll eine Entschädigung in Höhe der Entschädigung für den Beauftragten für den Umweltschutz  in Höhe (z.Z. 103 € monatlich) erhalten.

 

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte soll den Höchstsatz nach § 10  der Entschädigungsverordnung erhalten.

 

Die  Änderungen sollen zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten.

 

 

Durch diese Änderungen entstehen jährlich Mehrkosten gegenüber den bisherigen Beträgen in Höhe von ca. 23.000 €

 

Der Text der Änderungsatzung geht aus dem Beschlussvorschlag hervor.

 

 

 

Ratsfrau Killig, FDP, stellt dar, dass ihre Fraktion der Änderung nicht zustimmen wird. Es könne in keiner Weise davon gesprochen werden, dass die Haushaltskonsolidierung ihr Ziel schon erreicht habe. Daher sei es auch für die Bürger nicht nachvollziehbar, wenn in einer der ersten Arbeitssitzungen nach der Konstituierung bereits ein Beschluss zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung gefasst werde. Die jährlich anfallenden Mehrkosten in Höhe von 23.000,00 € könnten sinnvoller z.B. für die Bewirtschaftung der Sportplätze ausgegeben werden.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt::

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 452) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 3. September 2008 folgende

 

1.     Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Entschädigung der in der Stadt Plön tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger

 

erlassen:

 

§ 1

 

Die Präambel entfällt.

 

§ 2

 

2.1    In § 1 Abs. 1 Ziff. 1 und  Abs. 2 Ziff. 2.1 wird die Zahl „ 70“ durch die Zahl

„100“ ersetzt.

 

2.2         Die in § 1 Abs. 2 Ziff. 2.4 bis 2.9  genannten Beträge werden durch

         folgende Beträge ersetzt:

 

·         Ziff. 2.4:      170 €

·         Ziff. 2.5:      175 €

·         Ziff. 2.6:           7€

·         Ziff. 2.7.1:     87 €

·         Ziff. 2.7.2:     38 €

·         Ziff. 2.8.1:     25 €

·         Ziff. 2.8.2:       7 €

·         Ziff. 2.9:        25 €

                           

           § 3

 

In § 1 Abs. 3 werden folgende Ziffern angefügt:

 

3.5     Der/die Behindertenbeauftragte erhält eine Entschädigung in Höhe

          der Entschädigung für den Beauftragten für den Umweltschutz.

 

3.6     Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte erhält den Höchstsatz

         nach § 10 der Entschädigungsverordnung.

 

 

 

 

 

 

 

                                                         

§ 4

 

Die  1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Entschädigung der in der Stadt Plön tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger tritt  zum 1. Oktober 2008 in Kraft.

 

 

   Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

 

 

Stadt Plön

Der Bürgermeister

 

 

                                                                                           Jens Paustian

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13 dafür

4 dagegen

4 Enthaltungen

 

 

Bürgervorsteher Kreuzburg schließt dann den öffentlichen Teil der Sitzung und unterbricht die Sitzung für fünf Minuten, bevor mit der nichtöffentlichen Beratung zum Tagesordnungspunkt 13 fortgefahren wird.