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ALLRIS - Auszug

21.07.2008 - 9 Satzung für die Benutzung der Räumlichkeiten de...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Die TOP 9 und 10 werden gemeinsam beraten und vorläufig beschlossen.

 

Der Hauptausschuss diskutiert die Angelegenheit grundsätzlich und ausführlich.

 

Er hält es als Ergebnis dieser Beratungen für erforderlich, dass die AO 8 eine Neufassung beider Satzungen erarbeitet.

 

Diese Neufassung soll dem Hauptausschuss zu seiner nächsten Sitzung am 01. September 2008 vorgelegt und dann möglichst in der darauf folgenden Sitzung der Ratsversammlung am 03. September 2008 beschlossen werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich alle Mitglieder des Hauptausschusses. Folgende Einzelheiten sollen bei der Neufassung berücksichtigt werden.

 

·        Der Satzung sollte eine Präambel vorangestellt werden, die den Zweck der Satzung und das Rechtsverhältnis zwischen Stadt und Tourismus Info klarstellt.

 

·        Eine genaue Definition der sozialen Zwecke wird für erforderlich gehalten.

 

·        Die Satzung muss ausschließen, dass trotz einer u.U. erreichbaren Übereinstimmung mit den angegebenen Erfordernissen, private Feiern wie z.B. Geburtstagsfeiern im Gebäude veranstaltet werden. Eine entsprechende Klarstellung ist erforderlich.

 

·        Der Begriff für staatsbürgerliche Zwecke sollte zur Klarstellung durch den Begriff  für Zwecke der staatsbürgerlichen Bildung ergänzt werden.

 

·        Die Formulierung jeder Gast unterwirft sich der Satzung ist abzuändern in jeder Nutzer unterwirft sich der Satzung,

 

·        In der Gebührensatzung sollte eine Gebührenbefreiung für alle Vereine und politischen Parteien vorgesehen werden, da insbesondere kleinere Organisationen auch bereits durch die vorgesehene Nutzungsgebühr von 30,00 € in nicht vertretbarem Maße belastet werden würden. Es sollte aber überprüft werden, ob zumindest die reinen Reinigungskosten, die tatsächlich vor allem im Winterhalbjahr anfallen würden, in Rechnung gestellt werden könnten.

 

·        Anstelle einer reinen Nutzungsgebühr sollte geprüft werden, ob für technische Geräte wie z.B. einem Beamer, die einer kostenintensiven Abnutzung unterliegen, eine geringe Gebühr erhoben werden könnte.

 

·        Für die Nutzer sollte bei einer Überlassung in einer Vereinbarung festgelegt werden, dass hier die Räume zumindest so wie übergeben, wieder hinterlassen werden sollten.

 

·        Insgesamt wird eine juristische und sprachliche Überprüfung der Satzung empfohlen.

 

 

Als Zusammenfassung der o.g. Regelungen, schlägt Ratsherr Dr. Lorenzen vor, die in § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung enthaltene Formulierung, dass für Veranstaltungen, die durch Nutzungsberechtigte nach § 2 (2) der Satzung für Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner See durchgeführt werden, kein Benutzungsentgelt erhoben wird, es sei denn, es handelt sich um einen Fall des § 2 (3 = Benutzersatzung) auch für den § 2 Reinigung, Nebenkosten und Mediatechniknutzung sinngemäß übernommen wird, so dass für die genannten Arten von Veranstaltungen auch keine Nebenkostenpauschale erhoben werden

 

Von Vereinen und Organisationen würde somit nur bei kommerzieller Nutzung eine Benutzergebühr und Gebühren für Reinigung, Nebenkosten und Mediatechniknutzung  erhoben werden.

 

 

 

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Beschluss:

 

Bei Erfüllung der in der Beratung genannten Maßgaben stimmt der Hauptausschuss der Satzung zu.

 

Der Satzungstext ist dem Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung nochmals vorzulegen. Die Beratung erfolgt wie vorgesehen in der Sitzung der Ratsversammlung am 03. September 2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.