Die TOP 9 und 10 werden gemeinsam beraten und
vorläufig beschlossen.
Der Hauptausschuss diskutiert die Angelegenheit
grundsätzlich und ausführlich.
Er hält es als Ergebnis dieser Beratungen für
erforderlich, dass die AO 8 eine Neufassung beider Satzungen erarbeitet.
Diese Neufassung soll dem Hauptausschuss zu seiner
nächsten Sitzung am 01. September 2008 vorgelegt und dann möglichst in der
darauf folgenden Sitzung der Ratsversammlung am 03. September 2008 beschlossen
werden.
An der Diskussion beteiligen sich alle Mitglieder des
Hauptausschusses. Folgende Einzelheiten sollen bei der Neufassung
berücksichtigt werden.
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Der Satzung sollte eine Präambel vorangestellt werden,
die den Zweck der Satzung und das Rechtsverhältnis zwischen Stadt und Tourismus
Info klarstellt.
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Eine genaue Definition der sozialen Zwecke wird
für erforderlich gehalten.
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Die Satzung muss ausschließen, dass trotz einer u.U.
erreichbaren Übereinstimmung mit den angegebenen Erfordernissen, private Feiern
wie z.B. Geburtstagsfeiern im Gebäude veranstaltet werden. Eine entsprechende
Klarstellung ist erforderlich.
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Der Begriff für staatsbürgerliche Zwecke sollte
zur Klarstellung durch den Begriff
für Zwecke der staatsbürgerlichen Bildung ergänzt werden.
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Die Formulierung jeder Gast unterwirft sich der
Satzung ist abzuändern in jeder Nutzer unterwirft sich der Satzung,
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In der Gebührensatzung sollte eine Gebührenbefreiung
für alle Vereine und politischen Parteien vorgesehen werden, da insbesondere
kleinere Organisationen auch bereits durch die vorgesehene Nutzungsgebühr von
30,00 € in nicht vertretbarem Maße belastet werden würden. Es sollte aber
überprüft werden, ob zumindest die reinen Reinigungskosten, die tatsächlich vor
allem im Winterhalbjahr anfallen würden, in Rechnung gestellt werden könnten.
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Anstelle einer reinen Nutzungsgebühr sollte geprüft
werden, ob für technische Geräte wie z.B. einem Beamer, die einer
kostenintensiven Abnutzung unterliegen, eine geringe Gebühr erhoben werden
könnte.
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Für die Nutzer sollte bei einer Überlassung in einer
Vereinbarung festgelegt werden, dass hier die Räume zumindest so wie übergeben,
wieder hinterlassen werden sollten.
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Insgesamt wird eine juristische und sprachliche
Überprüfung der Satzung empfohlen.
Als Zusammenfassung der o.g. Regelungen, schlägt
Ratsherr Dr. Lorenzen vor, die in § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung enthaltene
Formulierung, dass für Veranstaltungen, die durch Nutzungsberechtigte nach § 2
(2) der Satzung für Benutzung der Räumlichkeiten der Tourist Info Großer Plöner
See durchgeführt werden, kein Benutzungsentgelt erhoben wird, es sei denn, es
handelt sich um einen Fall des § 2 (3 = Benutzersatzung) auch für den § 2 Reinigung,
Nebenkosten und Mediatechniknutzung sinngemäß übernommen wird, so dass für
die genannten Arten von Veranstaltungen auch keine Nebenkostenpauschale erhoben
werden
Von Vereinen und Organisationen würde somit nur bei
kommerzieller Nutzung eine Benutzergebühr und Gebühren für Reinigung,
Nebenkosten und Mediatechniknutzung
erhoben werden.