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ALLRIS - Auszug

15.06.2009 - 4.1 Berichte im Rahmen des Berichtswesens

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Bericht des Bürgermeisters / Schreiben des Landrats Dr. Gebel an den stellv.

Vorsitzenden der FWG – Plön – Fraktion, Ratsherrn Dr. Jörg Lorenzen

 

Bürgermeister Paustian berichtet von einem Schreiben des Landrats an Ratsherrn Dr. Lorenzen, in dem die Positionierung des Antrages der Stadt Plön  zur Förderung von Maßnahmen zur Schwimmhallensanierung auf der Prioritätenliste des Kreises im Rahmen des Konjunkturpaketes II  thematisiert wird. Er zeigt sich sehr verwundert zum einen über das Schreiben als solches, zum anderen aber auch über dort getroffene Aussagen zur Antragstellung der Stadt Plön. Ratsherr Dr. Lorenzen und die FWG – Plön – Fraktion haben keine entsprechende Anfrage an den Landrat des Kreises Plön gerichtet. Über die Veranlassung für die Beantwortung einer vom Adressaten nicht gestellten Anfrage könnte deshalb nur spekuliert werden.

Bürgermeister Paustian führt weiterhin aus, dass das „Antwortschreiben“ (siehe Anlage zu diesem Protokoll) zahlreiche Unrichtigkeiten enthält, die der Klarstellung bedürfen:

 

Zu Absatz 2 des Schreibens vom 09. Juni 2009:

 

Der Antrag der Stadt Plön zur energetischen Sanierung der Schwimmhalle ist sowohl beim Kreis als auch beim Innenministerium mit den vorgegebenen Formularen, also form- und fristgerecht am 08. Mai 2009 eingegangen, und zwar durch persönliche Abgabe im Innenministerium / Referat Städtebauförderung und beim Kreis Plön durch Einwurf in den Briefkasten. Des Weiteren hat die Kreisverwaltung die Stadt Plön zu keiner Zeit über eventuelle Formfehler informiert.

Die erwähnte Weiterleitung des Antrages der Stadt durch einen Boten an das Innenministerium war aufgrund der fristgemäßen Einreichung unnötig und erscheint insofern auch fragwürdig, als dass die Stadt Plön lt. Aussage des Landrats die Unterlagen am 11. Mai 2009, also 3 Tage nach Fristablauf, eingereicht haben soll.

 

Zu Absatz 3 des Schreibens vom 09. Juni 2009:

 

Das Vorliegen einer Vorsteuerabzugsberechtigung für die Stadt Plön wurde von der Stadt Plön durch das Ankreuzen des dafür vorgesehenen Feldes im Antragsformular dokumentiert, war dem Kreis also schon vor der Erstellung der Prioritätenliste bekannt.

Da die Stadt Plön für das Projekt vorsteuerabzugsberechtigt ist, waren folglich auch nur die Netto – Beträge einzustellen.  Die Stadt Plön hat sich diese Verfahrensweise vorab vom Innenministerium bestätigen lassen. Somit liegen auch die im Antrag angegebenen voraussichtlichen Gesamtausgaben in Höhe von 4.965.000 €, als auch die förderfähigen bzw. zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 3.331.600 €, zweifelsfrei innerhalb des lt. den Richtlinien erlaubten Kostenrahmens. In diesem Zusammenhang muss es umso mehr erstaunen, dass es die „Schwimmhalle“ überhaupt auf die Prioritätenliste des Kreises geschafft hat, obwohl die betraglichen Grenzen vorgeblich nicht eingehalten worden sind. 

Nach der Bewertungsmatrix des Kreises Plön hätte die Schwimmhalle mit 95 von 100 möglichen Punkten rechnerisch  Platz eins der Prioritätenliste einnehmen müssen (die Sanierung der Kreisfeuerwehrzentrale mit 92 Punkten den zweiten Platz). Am Tag der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss des Kreistags wurde eine entsprechende Tischvorlage als Alternativantrag der FWG – Fraktion (des Kreistages) verteilt. 

Lt. Schreiben hat die Kreisverwaltung diesen Antrag ausdrücklich unterstützt.

In der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses äußerte Landrat Dr. Gebel jedoch die Befürchtung, dass „wenn die Schwimmhalle weiter vorne läge“, die übrigen Projekte wahrscheinlich „leer ausgehen würden“.

Die „politische“ Festlegung der ersten 10 Plätze der Prioritätenliste geschah zudem ohne Änderung der Bewertungsmatrix. Zudem ist die Auszählung der Stimmenverhältnisse teilweise nicht nachvollziehbar.

 

Zu Absatz 4 des Schreibens vom 09. Juni 2009:                

 

Die aus den KN vom 30. Mai 2009 zitierte Äußerung Bürgervorsteher Kreuzburgs zu „klebrigen Fingern der Finanzminister und Landräte“ ist von diesem wiederum ein Zitat des SPD – Bundestagsfraktionsvorsitzenden Dr. Peter Struck aus der kommunalpolitischen Konferenz  der Fraktion am 28. Januar 2009 im Berliner Reichstagsgebäude.

 

Ratsherr Dr. Lorenzen sieht seitens seiner FWG – Plön – Fraktion keine Veranlassung, auf das Schreiben des Landrats diesem gegenüber einzugehen.

 

Bürgermeister Paustian sichert zu, dass seitens der Stadt Plön eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Landrat abgegeben werden wird.

 

 

Übergabe der Unterschriftensammlung i. S. Förderung der Schwimmhallensanierung an den Innenminister

 

Bürgermeister Paustian benennt als Termin für die Übergabe der gesammelten Unterschriften zugunsten einer Förderung der Schwimmhallensanierung den 17. Juni 2009 um 17.00 Uhr im Foyer des Landtages. Teilnehmen werden 1. Stadtrat Winter, Amtsvorsteher Leonhardt, stellv. Schulverbandsvorsteher Schmidt sowie die Fraktionsspitzen der Ratsversammlung. Es handelt sich um insgesamt weit über 3.000 Unterschriften, die u. a. von der DLRG geworben wurden.   

 

Ratsherr Pfau rät dazu, die örtliche Presse von dem Termin zu unterrichten. Er stellt die fotografische Dokumentation der Übergabe durch die Pressesprecherin der SPD – Landtagsfraktion in Aussicht.

 

 

Entwicklungskonzept des Tourismus – Zweckverbandes

 

Frau Backmann als Leiterin der Tourist – Info Großer Plöner See informiert den Hauptausschuss über die Entscheidung für eine Consultingfirma, die die Gründung des künftigen Zweckverbandes „Lokale Tourismusorganisation“ begleiten wird. Die Fa. Inspektour, Hamburg, erhielt den Zuschlag. Der 01. Januar 2010 als anvisierter Zeitpunkt der Verbandsgründung kann aller Voraussicht nach gehalten werden.   

 

Ratsherr Pfau erkundigt sich danach, ob die Gemeinde Ascheberg bereits ihr Interesse an einer Mitwirkung bekundet hat.

 

Frau Backmann verneint dies mit dem Zusatz, dass bei einem späteren Beitritt die Konditionen des Zweckverbandes zu akzeptieren sind.

 

Frau Backmann gibt weiterhin bekannt, dass hinsichtlich des regionalen Tourismuskonzeptes noch keine Auftragsvergabe erfolgen kann, da zunächst der Förderantrag beim Wirtschaftsministerium zu stellen ist.

                      

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Abstimmungsergebnis:

 

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Anlagen