Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. Herr Achim Kuhnt wird als sachverständiger Bürger Stellung beziehen. In Angleichung an den Erhebungszeitraum der Gemeinde Bosau soll die Kurabgabe in der Stadt Plön ebenfalls ab dem 15. Mai pflichtig werden. Bisher beginnt der Zahlungszeitraum in Plön am 01. Juni.
Herr Kuhnt als Betreiber des Campingplatzes Spitzenort referiert, dass von ihm allein in 2008 rd. 32.000 an Kurabgabe vereinnahmt und an die Tourist Info abgeführt wurden. Dieses entspricht rd. 4.000 ausgestellten Kurkarten. Er betont das angenehme Kooperationsverhältnis zur Tourist Info Großer Plöner See. Nicht vollständig nachvollziehbar ist für ihn jedoch die angestrebte Harmonisierung nur hinsichtlich des abgabepflichtigen Zeitraumes; die Gemeinde Bösdorf, auf deren Gebiet sich 2 Campingplätze befinden, erhebt keine Kurabgabe. Somit besteht für die dortigen Anbieter ein gewisser Wettbewerbsvorteil. Herr Kuhnt schlägt vor, ein Vorziehen des kurabgabepflichtigen Zeitraumes für die Stadt Plön so lange auszusetzen, bis die Gemeinde Bösdorf die Einführung einer Kurabgabe beschlossen hat. Auch sollte die Wiedereröffnung der Schwimmhalle in die Überlegungen mit einbezogen werden, da sich einige Gäste bereits enttäuscht über die lange Schließungszeit geäußert haben.
Frau Backmann als Leiterin der TI GPS sieht kaum eine Chance dafür, dass in der am 17. Juni 2009 stattfindenden Sitzung des Bosauer Wirtschafts- und Tourismusausschusses mehrheitlich für eine Angleichung an die Plöner Regelung votiert werden wird. Für die Erhebung einer Kurabgabe bedarf es einiger Kriterien, zu denen auch eine Einstufung als Kurort gehört und z. B. das Vorhandensein einer Tourist Information. Bösdorf wie Ascheberg erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Dass das Hallenbad zurzeit nicht verfügbar ist, dürfe nicht überbewertet werden. Pro Saison wird die Schwimmhalle von rd. 100 bis 120 Kurkarteninhabern besucht.
Frau Backmann erwähnt die Sonderstellung der Gemeinde Dersau, in der eine Kurtaxe erhoben werden könnte, die Gemeinde jedoch darauf verzichtet.
Ratsherr Wiederich nennt als Gegenbeispiel, dass ein Kurkarteninhaber aus Plön einen Tag Strandbenutzung in einem Ostseebadeort frei hat; käme der Gast aus Bösdorf, wäre er hingegen zahlungspflichtig.
Herr Kuhnt stellt klar, dass weder der 15. Mai noch der 01. Juni Beginn der touristischen Hauptsaison sind; diese liegt vielmehr in den Monaten Juli / August, also der Sommerferienzeit.
Ausschussvorsitzender Hagen hält eine Vereinheitlichung der kurabgabepflichtigen Zeiträume in der Region Großer Plöner See für sinnvoll. Bei Vorliegen der aufgezeigten unterschiedlichen Voraussetzungen ist jedoch keine ganzheitliche Lösung zu erreichen. Andererseits sieht der Vorsitzende den späteren Saisonbeginn in Plön als Werbeargument verwendbar.
Ratsherr Dr. Lorenzen fühlt sich angesichts der geführten Diskussion in seiner Auffassung gestützt, dass die Verwaltungseinheiten zu kleinräumig strukturiert sind. Er bezeichnet deshalb eine Gebietsreform als überfällig. Die Kurabgabe von 1 pro Tag ist s. E. für die Wahl des Urlaubsortes nicht entscheidend. Hingegen passt ein Verzicht von rd. 5.500 jährlich nicht zur derzeitigen Finanzlage. Er plädiert für eine mit der Gemeinde Bosau übereinstimmende Lösung.
Ratsherr Wiederich stellt die Frage nach der Möglichkeit, die Kurabgabe regionsbezogen zu erheben, soweit die damit verknüpften Voraussetzungen erfüllt werden.
Frau Backmann verweist auf die Heilstättenverordnung, nach der sich die Einstufung von Kurorten richtet. Diese wird langfristig geändert werden. Perspektivisch ist somit eine regionale Betrachtungsweise durchaus denkbar.
Ratsherr Pfau räumt ein, dass er die Argumente Herrn Kuhnts, insbesondere was den Wettbewerbsnachteil anbelangt, durchaus nachvollziehen kann. In der nahen Zukunft wird die Stadt Plön aufgrund der geringer werdenden Finanzausgleichsmasse um eine Fehlbetragszuweisung noch härter kämpfen müssen als bisher. Der Kreis der Antragsteller wird sich vergrößern, und das Anerkennungsverfahren wird keinesfalls moderater als bisher werden. In der Abwägung sollte eine Angleichung an den Erhebungszeitraum in der Gemeinde Bosau erfolgen, um den Nachweis einer Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten erbringen zu können.
Bürgervorsteher Kreuzburg bezeichnet sich als früheren Verfechter einer Abschaffung der Kurabgabe, die jedoch im heutigen finanzwirtschaftlichen Umfeld illusorisch ist. Für die Entscheidung über den Urlaubsort ist die Kurabgabe unwesentlich. Ein Wettbewerbsvorteil ist somit praktisch nicht gegeben. Der Bürgervorsteher gibt zu Bedenken, dass das Land die Kriterien, die eine Gemeinde zur Erlangung einer Fehlbetragszuweisung zu erfüllen hat, in Zukunft sehr wahrscheinlich verschärfen wird.
1. Stadtrat Winter ruft den Anwesenden noch einmal ins Gedächtnis, dass ursprünglich die Gemeinde Bosau ihre Kurabgabesatzung an die Plöner anpassen sollte. Dass nunmehr die Stadt Plön agieren muss, ist für ihn nicht einzusehen. Der Aspekt der Erzielung von Mehreinnahmen stand seinerzeit noch nicht zur Diskussion.
Herr Kuhnt hat die Erfahrung gemacht, dass Veränderungen im Angebot sehr wohl von den Gästen registriert werden.
Ratsfrau Killig vermag der Argumentation Herrn Kuhnts durchaus zu folgen. Solange bis z. B. die Schwimmhalle ihren Betrieb nicht wieder aufgenommen hat, sollte auch die kurabgabepflichtige Zeit nicht ausgeweitet werden.
Ratsherr Pfau regt an, auch heute keinen Beschluss zu fassen. Für ihn ist kein Zugzwang gegeben. Das Thema sollte noch einmal in der SPD Fraktion besprochen werden. Auch sollten die Verhandlungen mit der Gemeinde Bosau wieder aufgenommen werden. Sobald ein endgültiges Ergebnis vorliegt, sollte bei der Stadt Plön eine Entscheidung fallen.