Für die SPD-Fraktion bringt der Vorsitzende, Ratsherr
Pfau, den Vorschlag seiner Fraktion für die eine Neufassung der Richtlinien zur
Förderung von Veranstaltungen in Stadt Plön ein. Der Vorschlag hat folgenden
Wortlaut:
Richtlinien zur Förderung
von Veranstaltungen in der Stadt Plön
Aufgrund des § 28 Nr. 3
der
Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003
(GVOBI.
Schl.-Holst. 2003. S. 57. zuletzt geändert durch Gesetz v. 30.06.2008, GVOBI. S. 310)) in der zurzeit gültigen Fassung werden nach
Beschlussfassung durch die Plöner Ratsversammlung vom 02. September 2009 folgende Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen
in der Stadt Plön festgelegt.
§ 1 Sinn und Zweck
Durch die Förderrichtlinien soll ein abwechslungsreiches, kreatives und
sich gegenseitig ergänzendes Angebot von Veranstaltungen in der Stadt Plön
geschaffen werden. Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, dass neben der
Stadt Plön mit ihren kommunalen Veranstaltungen weitere Veranstalterinnen und
Veranstalter mit eigenen Projekten zur gewünschten Vielfalt und Farbigkeit des
Veranstaltungsspektrums beitragen. Die von der Stadt Plön zu fördernden
Veranstaltungen müssen geeignet sein, für Plön als Stadt zu werben.
§ 2 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
und Verfahrensgrundsätze
Die Stadt Plön fördert die Durchführung von touristischen, kulturellen
und sonstigen Veranstaltungen auf der Grundlage dieser Richtlinien und im
Rahmen der im Haushalt dafür bereitgestellten Mittel. Auf Projektförderung nach
diesen Richtlinien besteht kein Rechtsanspruch, auch nicht aufgrund von
Zahlungen aus der Vergangenheit.
2.1 Allgemeine
Förderungsvoraussetzungen
2.1.1
Sämtliche Förderungsanträge müssen schriftlich
gestellt werden. Der Antrag ist frühzeitig, spätestens bis zum 15.09. des
Vorjahres unter Beifügung der geforderten Unterlagen an die Stadt Plön,
Rathaus 2-4, 24306 Plön, zu stellen.
2.1.2
Die Förderungsrichtlinien müssen von der Veranstalterin/dem
Veranstalter anerkannt werden.
2.1.3 Die Förderungswürdigkeit
ist an die Erfüllung folgender Kriterien gebunden:
a)
Die Veranstaltung muss öffentlich und
familienfreundlich sein - auch hinsichtlich der Eintritts- und Verkaufspreise -
und darf sich nicht nur an einen eingeschränkten Personenkreis richten, etwa
die Mitglieder eines Vereins. Veranstaltungen, die einen politischen
Hintergrund besitzen oder weltanschauliche Themen behandeln, sind
ausgeschlossen.
b)
Ein Finanzierungsplan der Veranstaltung (unter
Einschluss möglicher Folgekosten) ist vorzulegen. Eine Beteiligung der
Veranstalterin/des Veranstalters an den Gesamtkosten im Rahmen ihrer/seiner
Finanzkraft wird vorausgesetzt. Die Verantwortung für die Gesamtfinanzierung
obliegt der Veranstalterin/dem Veranstalter.
c)
Die Termine der Veranstaltungen sind mit den Gremien
in der Stadt Plön zu koordinieren.
d)
Die Veranstalterin/der Veranstalter hat für die
Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und der Stadt
Plön gegenüber nachzuweisen. Eine Förderung ist sonst ausgeschlossen.
e)
Bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit ist auf die
Förderung aus Mitteln der Stadt Plön hinzuweisen.
f)
Die Veranstalterin/der Veranstalter hat vor der
Antragstellung zu prüfen, ob andere Förderungsmöglichkeiten (Kreis, Land, Bund
usw.) genutzt werden können und dies der Stadt gegenüber nachzuweisen.
g)
Bis spätestens sechs Wochen nach Abschluss der
Veranstaltung ist deren ordnungsgemäße Durchführung mit einem Verwendungsnachweis
bei der Stadt Plön zu belegen, wenn seitens der Stadt kein anderer Termin
benannt wird. Dem Verwendungsnachweis ist ein zahlenmäßiger Nachweis für alle
Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und getrennt nach der Gliederung des
Finanzierungsplanes beizufügen. Der Nachweis muss alle mit dem Zweck
zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel)
und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfängerin/Empfänger,
Einzahlerin/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich
sein. Die Gesamtfinanzierung ist auf Anforderung durch geeignete Belege
nachzuweisen. Die Stadt Plön ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige
Geschäftsunterlagen zur Prüfung anzufordern sowie die Verwendung der
Fördermittel ggfs. durch Einsicht in Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen zu
prüfen oder prüfen zu lassen. Die Veranstalterin/der Veranstalter hat die
Unterlagen bereit zu halten und Auskünfte zu erteilen
h)
Der Zuschuss wird grundsätzlich erst dann
ausgezahlt, wenn die Veranstaltung durchgeführt und der Stadt Plön hierüber
eine detaillierte Abrechnung vorgelegt worden ist. Über Ausnahmen wird im
Einzelfall entschieden.
Die Zuwendung ist sofort in
voller Höhe zurückzuzahlen, sofern
die Zuwendung zu Unrecht oder durch unrichtige Angaben entsprechend
Punkt 2.1.3 a) -h) im Antrag gewährt wurde oder die Mittel nicht
zweckentsprechend oder unwirtschaftlich eingesetzt wurden. Der zurückzuzahlende
Betrag ist zu verzinsen.
2.1.4 Nicht förderfähig sind
insbesondere
a)
Maßnahmen, die vorwiegend gewerblichen Zwecken dienen
b) Kommerziell angelegte
Großveranstaltungen
c)
Investive Maßnahmen
2.2 Verfahrensgrundsätze
2.2.1
Der Antrag auf Förderung hat differenzierte Angaben zu
enthalten, mindestens:
a)
Veranstalterin/Veranstalter, ggf.
Mitveranstalterin/Mitveranstalter
b)
Art und Umfang der Veranstaltung
c)
Veranstaltungszeitpunkt
d)
Kosten- und Finanzierungsplan
e)
Bankverbindung der Veranstalterin/des Veranstalters
f)
Nachweis der Förderungswürdigkeit im Sinne dieser
Richtlinien
g)
Bei e.V. Nachweis, dass der Förderzweck mit der
Satzung des eingetragenen Vereins übereinstimmt, Eintrag im Registergericht und
evtl. Nachweis der
Gemeinnützigkeit.
2.2.2 Für bereits vor Gewährung
von Fördermitteln begonnene oder durchgeführte
Veranstaltungen und zur Abdeckung entstandener
Verpflichtungen werden keine Zuwendungen gewährt. Soll vor der Bewilligung
begonnen werden, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Stadt
einzuholen.
2.2.3 Die Zuwendung zur Förderung
von kulturellen Projekten wird per schriftlichen
Bewilligungsbescheid mitgeteilt. Gleiches gilt für die Ablehnung eines
Antrages. Eine Begründung erfolgt nicht. Der Mittelabruf hat schriftlich
zu
erfolgen.
2.2.4 Zusagen der Stadt zur
Förderung der Kunst und Kultur, die durch öffentlich-
rechtliche
Vereinbarungen oder Unternehmensbeteiligungen der Stadt
enthalten sind, gehen den Regelungen dieser Richtlinie vor.
2.2.5 Der Zuwendungsempfänger ist
verpflichtet, unverzüglich der Bewilligungs-
behörde anzuzeigen, wenn
a)
das Vorhaben aufgegeben oder nicht durchgeführt wurde,
b)
Änderungen gegenüber den Angaben im Antrag, auch nach
Vorlage des
Verwendungsnachweises, eingetreten sind, z.B.
Verringerung der Gesamtausgaben, Änderung der Finanzierung,
c)
Ein Konkurs-. Vergleichs- oder ein
Zwangsvollstreckungsverfahren gegen
den Zuwendungsempfänger eröffnet oder beantragt wird.
2.2.6 Über die Gewährung von
Fördermitteln bzw. deren Höhe entscheidet der
GA in nicht öffentlicher Sitzung im
Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr vorhandenen Haushaltsmittel der Stadt
Plön. Übersteigt die Summer der beantragten Fördermittel die zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel, legt der GA
anhand von ihm zu bestimmender einheitlichen Bewertungskriterien eine
Prioritätenliste der Vergabe von Fördermitteln
fest.
2.2.7 Die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister hat über die Förderung von Veranstaltungen
dem Ausschuss für Gesellschaftliche Angelegenheiten im ersten Quartal jeden
Jahres Bericht zu erstatten.
2.2.8 Die Bewilligung von
Fördermitteln erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. Der Betrag wird auf das
Konto der Veranstalterin/des Veranstalters nach schriftlichem Mittelabruf überwiesen.
Diese
Richtlinien treten nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 02.
September 2009 in Kraft. Gleichzeitig wird die „Richtlinie der Stadt Plön über
die Gewährung von Zuschüssen“ vom 20. März 2008 aufgehoben.
Zur
Begründung für die neue Richtlinie führt Ratsherr Pfau aus, dass die bisherige
Richtlinie aus Sicht seiner Fraktion einige Schwächen und Mängel gehabt habe.
Er habe daher die Richtlinien anderer Gemeinden; vor allem der Stadt Schleswig herangezogen und
Regelungen von dort übernommen.
Ziel sei
eine möglichst transparente Verfahrensweise die die Zuschussmöglichkeit klar
umreiße. Wesentlich sei, dass keine investiven Maßnahmen mehr gefördert werden
sollen, dass eindeutige Fristen notwendig seien und dass ein Ranking für den
Fall eingerichtet werden soll, dass mehr Anträge eingereicht würden als
Fördermittel zur Verfügung stehen.
Der
Hauptausschuss ist sich darüber einig, dass der Vorschlag der SPD-Fraktion
jetzt von der Verwaltung und den weiteren Fraktionen geprüft werden sollte.
Stellungnahmen sollten dann so rechtzeitig vorgelegt werden, dass sie zu einer
Vorlage für die Sitzung des Hauptausschusses am 31. August 2009 zusammengefasst
werden können.
Der
Vorsitzende weist daraufhin, dass auch die CDU-Fraktion vorgeschlagen habe,
keine investiven Maßnahmen zu fördern sondern ausschließlich Veranstaltungen.
Auf
Nachfrage von Erstem Stadtrat Winter und Ratsfrau Killig erläutert Ratsherr
Pfau, dass in § 2 Ziff. 2.1.3 Buchstabe h) ganz bewusst die Möglichkeit offen
gelassen werde, im Einzelfall Zuschüsse auch zu einem früheren Zeitpunkt
auszuzahlen, wenn die Veranstaltung ansonsten gefährdet würde. Die Verwaltung
wird gebeten, hierzu dazustellen, in wie viel Fällen dies so bisher der Fall
gewesen war.
Ratherr
Soll hält ebenfalls eine Vertagung der Angelegenheit für sinnvoll. Er ist der Auffassung, dass der Entwurf
insgesamt zu bürokratisch gefasst sei und viel „Überflüssiges“ enthalte.
Auf
Nachfrage von Bürgermeister Paustian stellt Ratsherr Pfau klar, dass mit der
Regelung in § 2 Ziff. 2.1.3 Buchstabe c) die Termine der Veranstaltung sind
mit den Gremien der Stadt Plön zu koordinieren – gemeint sei, dass
Terminkollisionen bei Veranstaltungen, die durch die Stadt gefördert werden,
auf jeden Fall vermieden werden sollten.
Bürgermeister
Paustian weist daraufhin, dass eine Abstimmung in jedem Einzelfall in den Gremien der Stadt Plön äußerst
umständlich und zeitintensiv wäre. Ratsherr Pfau räumt ein, dass die Erfüllung
dieses Erfordernisses auch direkt durch die Verwaltung geprüft werden könne.
Bürgermeister
Paustian weist außerdem darauf hin, dass neben dem Ausschuss für
gesellschaftliche Angelegenheiten, der im Vorschlag der SPD genannt werde, auch
der Hauptausschuss über die Förderung von Veranstaltungen entscheide.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Wiederich erklärt Ratsherr Pfau, dass die in Ziff.
2.1.4 Buchstabe b) verwendete Formulierung kommerziell angelegte
Großveranstaltung durch den Begriff gewerblich angelegte
Großveranstaltung ersetzt werden könne.
Ratsfrau
Killig gibt zu bedenken, dass nach den Vorgaben des § 2 Ziff. 2.1.3 z.B.
Veranstaltungen in Kindergärten
nicht mehr gefördert werden könnten, dies müsste nochmals geprüft werden.
Bürgervorsteher
Kreuzburg stellt klar, dass in Kindergärten bisher keine Veranstaltungen
sondern ausschließlich Projekte gefördert worden seien.
Ratsherr
Pfau verweist in diesem Zusammenhang auf die Präambel.
Erster
Stadtrat Winter macht deutlich, dass auch in § 1 der Begriff Projekte
verwendet wird. Es müsse eindeutig festgelegt werden, ob schließlich
ausschließlich Veranstaltungen oder darüber hinaus korrespondierende Projekte
bzw. Maßnahmen gefördert werden können.
Mit dem
oben dargestellten Auftrag an die Fraktionen, der Verwaltung rechtzeitig vor
der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 31. August 2009 Stellungnahmen
vorzulegen, damit zeitgerecht eine Verwaltungsvorlage erstellt werden kann,
beendet der Hauptausschuss die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt in dieser
Sitzung.
Der
Hauptausschuss tritt dann wieder in die nicht öffentliche Beratung ein.