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ALLRIS - Auszug

05.10.2009 - 5 Zuschussrichtlinie der Stadt Plönhier: Beratung...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verweist auf die bisherigen Beratungen der Angelegenheit. Er stellt dar, dass seiner Ansicht nach die vorliegenden Anträge, sofern sie vollständig Aufrecht erhalten werden, in folgender Reihenfolge abgestimmt werden müssen.

1.                  Änderungsantrag der SPD-Fraktion

2.                  Verwaltungsvorlage

3.                  Änderungsvorschlag der FDP-Fraktion

4.                  Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion aus der vergangenen Sitzung (siehe Niederschrift Seite 4, 1. Absatz).

 

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Ratsherr Pfau, stellt dar, dass seiner Ansicht nach das weitere Verfahren wesentlich vereinfacht werden könne. Die SPD schließe sich im Grunde dem Vorschlag der Verwaltung an und könne außerdem mit Ausnahme eines Punktes den Vorschlag der FDP-Fraktion mit berücksichtigen..

 

Im Einzelnen bedeutet dies:

-                      Ziffer 2.1.2 des Verwaltungsvorschlages sollte entgegen dem FDP Vorschlag erhalten bleiben.

Mit diesem Vorgehen erklärt sich auch die FDP-Fraktion einverstanden.

-                      2.1.3 a) sollte in Abänderung des FDP Vorschlages anstelle des Begriffs „politisch“ der Begriff „parteipolitisch“ eingesetzt werden.

-                      2.1.4 b) sollte abgeändert werden in „kommerziell angelegte Veranstaltung“.

Als Protokollnotiz weist der Hauptausschuss daraufhin, dass hierin nicht die Gewerbeschauen des Stadtmarketings Plön erfasst werden.

 

Ratsherr Pfau weist daraufhin, dass die Beratungen der Zuschussanträge wegen grundsätzlich im Zuge dieser Beratungen auch zu erwähnender Vermögensverhältnisse der betroffenen Vereine in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen sollen.

 

Der Hauptausschuss ist sich darin einig, dass die neue Zuschussrichtlinie zum 01.01.2010 in Kraft treten soll.

 

Die Ratsversammlung ist in ihrer nächsten Sitzung hierüber zu informieren. Ein Beschluss der Ratsversammlung ist nicht erforderlich, weil die Zuschussrichtlinen eine Selbstbindung der Entscheidungsgremien, aber keine Satzung darstellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.