Beschlussvorschlag:
Von einem Vortrag der Unterdeckung der Jahre 2007 und 2008
wird abgesehen. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich ab 2010 auf ein Jahr. Die
Ratsversammlung nimmt die Kalkulation für das Jahr 2010 zur Kenntnis und stimmt
dieser zu. Die 2. Nachtragssatzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Nachtragssatzung:
Satzung über die Änderung der Gebührensatzung für die
Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Plön, 2. Nachtrag
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Schleswig-Holstein in der zurzeit
gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die
Ratsversammlung vom
09. Dezember 2009 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Artikel I
§ 3 A. erhält folgende Fassung:
Gebühren
A. Für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft
Gartenstraße 9/11 ist folgende Ge-
bühr zu
entrichten:
2,48 €
je m² und Monat.
Zuzüglich zu
der Benutzungsgebühr wird eine Betriebs- und Heizkostenpauschale
in Höhe von 4,35
€ je m² und Monat erhoben.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.
Plön, den ……
(L.S.)
Stadt Plön
-Der Bürgermeister-
Jens Paustian