Die Angelegenheit wird ohne Aussprache beschlossen.
Für die
Generalplanerleistungen zur Sanierung der 37 Jahre alten Schwimmhalle fand eine
öffentliche europaweite Ausschreibung in Form eines Supplements zum
Amtsblatt der Europäischen Union statt.
Hierbei wurde neben der
Überarbeitung der Betonkonstruktion insbesondere die energetische Sanierung und
Attraktivitätssteigerung (Kinderbecken, Außenterrasse, Dampfsauna neuer Kassen-
und Bistrobereich) beschrieben.
Der ausgeschriebene Auftrag
umfasst somit Generalplanerleistung mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI/HBBau,
stufenweise Beauftragung
-
Leistungen für Gebäude und Freianlagen gem.
Teil II der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI),
Leistungsphasen (LPH) 3-9
-
Tragwerksplanung gem. Teil VIII HOAI, LPH 3-6
-
Technische Ausrüstung gem Teil IX HOAI,
Anl.-Gr. 2 und 3, LPH 3-9 und
-
Thermische Bauphysik gem. Teil X HOAI, LPH
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Nach Ausschreibung dieser
Leistungen bewarben sich 10 Büros (Arbeitsgemeinschaften), von denen nach einer
Vorauswahl fünf zu einem Verhandlungsverfahren am 03. November 2009 nach Plön
eingeladen wurden.
An diesem
Verhandlungsverfahren nahmen teil:
Von der Gebäudemanagement
Schleswig-Holstein AöR (GMSH) Frau Ritter und Herr Dannat,
von der Verwaltung der Stadt
Plön die Herren Klink, Becker, Ohms und der Unterzeichner.
Von der Selbstverwaltung,
vertretend für die jeweilige Fraktion:
Frau Ratsfrau Killig, Herr
Ratsherr Krüger und Herr Ratsherr Möller.
Nach Abschluss der Bewertungen
der fünf Architekturbüros (Arbeitsgemeinschaften) waren drei Büros klar favorisiert.
Nachdem auch die Prüfung der
Honorarangebote vorlag, ergab sich folgende Reihenfolge bei der Bewertung aus
dem Verhandlungsverfahren:
Von 210 Punkten erreichten:
Ø Bs2
Architekten gmbH Hamburg, 190 Punkte
Ø Planteam
Ruhr, Gelsenkirchen 186 Punkte
Ø Dr.
Krieger, Velbert 184 Punkte
Die Vergabe des Auftrags
konnte jedoch aufgrund der engen Zeitvorgaben im Rahmen der Förderung aus dem
Konjunkturpaket II nicht bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 09. Dezember 2009
warten, sodass empfohlen wurde, den Bürgermeister im Rahmen seiner
Eilentscheidungsbefugnis gem. § 65 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(GO) zu ermächtigen, den Auftrag unverzüglich zu erteilen.
Vor Auftragsvergabe muss
jedoch noch die Widerspruchsfrist zugunsten der anderen Mitbewerber gemäß § 101
a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgewartet werden, die jedoch
noch vor der Sitzung der Ratsversammlung endet, sodass noch vor dem 09.
Dezember 2009 der Auftrag an Bs2 vom Bürgermeister erteilt werden kann.
Der Hauptausschuss und der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt haben in
ihrer gemeinsamen Sitzung am 09. November 2009 beschlossen, den Bürgermeister
im Rahmen der Eilentscheidungsbefugnis gem. § 65 GO zu bevollmächtigen, den
Auftrag zur Erbringung der Planungsleistungen zur energetischen und technischen
Sanierung sowie der Anpassung an zeitgemäße Anforderungen der Schwimmhalle Plön
an die Bietergemeinschaft Bs2 Architekten gmbh, Hamburg, zu vergeben.
Der Ratsversammlung wird
daraufhin folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Bürgervorsteher Kreuzburg schließt den
öffentlichen Teil der Ratsversammlung.
Er dankt bereits an dieser Stelle den Mitgliedern
der Vertretung und den Mitarbeitern der Verwaltung sowie allen an der Kommunalpolitik
Beteiligten für die gute Zusammenarbeit.