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ALLRIS - Auszug

02.09.2024 - 8 Eingeschränkte Genehmigung der Haushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Landschof führt in den TOP ein und übergibt das Wort an den Kämmerer Herrn Titze.

Dieser erläutert die Verwaltungsvorlage und führt weiter aus, dass aus seiner persönlichen Sicht, die Genehmigung dann doch etwas milder ausgefallen ist, als im vorwege erwartet. Erfreulich ist, dass im laufenden HH-Jahr keine haushaltsrechtlichen Sanktionen ergriffen wurden.

Die vielen Konsolidierungsmaßnahmen die umgesetzt wurden, insbesondere die inflationsbedingte Anpassung der Steuern und Benutzungsgebühren können der Grund für die vollständige Genehmigung der in diesem Jahr benötigten Darlehensmittel für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sein.

Die Verpflichtungsermächtigungen der Stadt, im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 3.908.000 Euro, sind ein wichtiges Instrument, im laufenden Jahr bereits verbindliche Aufträge zu erteilen, die Zahlungsverpflichtungen in späteren Jahren auslösen bzw. haushaltsrechtlich absichern.

Die Verpflichtungsermächtigungen fordern weit überwiegend die Notwendigkeit, die Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen mit Darlehen zu finanzieren.

Diesbezüglich bittet die KAB, künftig auch die Verpflichtungsermächtigungen nach den Kriterien des Krediterlasses ausreichend zu begründen. Diesem Aufruf wird künftig auch gefolgt.

 

Die Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen um 40% steht auch im Zusammenhang mit der bisherigen Investitionsquote. Die Stadt Plön liegt – wie zahlreiche weitere Kommunen in Schleswig – Holstein auch – weit unter der geforderten Mindestquote von 60 Prozent.

Im laufenden Jahr hat die Stadt relativ aktuell eine Quote von rd.12 Prozent.

Das liegt leider an dem Auslastungsgrad der Verwaltung, aber natürlich auch an einer sehr späten HH-Genehmigung. Die Stadt muss die Investitionsquote in den Vordergrund stellen.

 

Haushaltswahrheit und -klarheit sind ein wichtiges rechtliches Ziel.

Soweit absehbar ist, dass die Quote nicht erreicht wird, hat die Kommune über einen Nachtragshaushalt gegenzusteuern.

 

Es gibt jedoch auch einen weiteren bedeutsamen Grund, warum eine vollständige Genehmigung der Darlehensmittel ausgeblieben ist und das ist die drohende Überschuldung, die bei gleichzeitiger Finanzierung aller Maßnahmen eintreten könnte.

Dass die dauernde Leistungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, weiß die Stadt bereits, seitdem diese überwiegend defizitäre Ergebnisse erwirtschaftet bzw. in der Planung ausweist.

 

Verwaltungsintern sieht man sich veranlasst, einen überschaubaren Nachtragshaushalt aufzubereiten, um dem wichtigen Haushaltsgrundsatz zu folgen, die Vorbereitungen haben intern bereits begonnen.

Es gilt zu vermeiden, dass künftig eine vollständige Haushaltsgenehmigung in Gefahr steht.

 

Über den Nachtragshaushalt wird auch eine Korrektur bei den Verpflichtungsermächtigungen vorgenommen.

 

Insbesondere auch bei dem Neubau einer Kindertagesstätte wird deutlich, dass die notwendige Planungsreife (Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung) noch nicht erreicht ist, um hier eine verbindliche Genehmigung der Kreditmittel einzuwerben.

 

Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die zusätzlichen anteiligen Finanzierungsmittel für die Städtebauförderung, für die Anschaffung des Holders und der Kehrmaschine sowie für die Erneuerung des Ölabscheiders zunächst zu sperren und über den Nachtragshaushalt als Verpflichtungsermächtigung herauszunehmen.

 

Es muss geprüft werden, was sodann wieder konkret im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt werden kann.

 

In der Folge gibt es noch eine Realisierungschance für die Laufbahnerneuerung und die Sportplatzsanierung Am Schiffsthal. Hier fehlen rechnerisch noch 375.200 €, um das Gesamtpaket inkl. Kunstrasen zu finanzieren. Bis zum Nachtragshaushalt gibt es evtl. schon Klarheit, ob und in welcher Höhe eine Zuweisung des Kreises Plön in Aussicht steht.

 

Darüber hinaus kann dann im Genehmigungsantrag des Ersten Nachtragshaushaltes beschrieben werden, dass bei der Laufbahnerneuerung und Sportplatzsanierung die Leistungsphase 3 auch tatsächlich bereits erreicht ist.

 

Ratsherr Landschof bedankt sich bei Herrn Titze für die ausführliche Erläuterung. Ratsherr Rose kann die Einschränkungen bei den VE nachvollziehen und betont, dass in der Konsolidierungsrunde auf die Investitionsquote geachtet wurde, aber anscheinend nicht genug, er sieht die einzige Option auch in einem schlanken Nachtragshaushalt.

Ratsfrau Meyer sieht nur ein perspektivisches Umdenken als Möglichkeit die Investitionsquote einzuhalten. Sie fragt, ob die in der HH-Genehmigung des Kreises lfd. Nr. 2 in der Tabelle auf der Seite 2 aufgeführte Summe von 3.591.600 als erwarteter Fehlbetrag tatsächlich eintreten wird. Herr Titze antwortet, dass Frau Saggau mit Planzahlen arbeitet und der tatsächliche Jahresabschluss abzuwarten ist.

Bürgermeisterin Radünzel stimmt Ratsfrau Meyer zum Umdenkungsprozess voll und ganz zu und erläutert die bisherige Vorgehensweise bei der Aufstellung des Haushaltes und dass diese überdacht werden muss, weil der Umdenkungsprozess für den Haushalt wichtig ist.

Erst wenn die Maßnahmen die entsprechende Planungsreife erreicht haben, dürfen sie in den Haushalt aufgenommen werden. Die Beschlüsse zur Umsetzung der Maßnahmen können trotzdem schon gefasst werden.

Es wird die Frage gestellt, warum die Erneuerung des Ölabscheiders auf dem Bauhof als eine Maßnahme angesehen wird.

Herr Ohms antwortet, dass der Ölabscheider langsam abgängig ist, aber eventuell noch repariert werden kann.

Weiterhin möchte man wissen, ob ein Nachtragshaushalt eine haushaltslose Zeit bedeuten würde, dies verneint Herr Titze.

Nachdem alle Fragen beantwortet sind, ergeht folgender

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Ratsversammlung beschließt, die vorübergehende Sperrung folgender Maßnahmen in Bezug auf die Verpflichtungsermächtigungsbeträge:

FRK 36100.78510100 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Neubau Kita)

Finanzplanungsjahr 2025 - 390.000 €

Finanzplanungsjahr 2026 - 200.000 €

FRK 54500.78310000 (Straßen- und Stadtreinigung / Anschaffung eines Holders mit Winterausstattung und einer Kehrmaschine)

Finanzplanungsjahr 2025 - 370.000 €

FRK 51100.78150010 (Stadtentwicklungsplanung / Weiterer Anteil zur Finanzierung der Städtebauförderung)

Finanzplanungsjahr 2025: 198.000 €

FRK 57301.78310000 (Baubetriebshof / Erneuerung des Ölabscheiders)

Finanzplanungsjahr 2025: 30.000 €

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah einen Ersten Nachtragshaushaltsplanentwurf aufzustellen und den städtischen Gremien zur Beratung vorzulegen.

Ziel muss die Sicherstellung der notwendigen Mindestinvestitionsquote für das Haushaltsjahr 2024 sein."

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage