Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt, die vorübergehende Sperrung folgender Maßnahmen in Bezug auf die Verpflichtungsermächtigungsbeträge:
FRK 36100.78510100 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen / Neubau Kita)
Finanzplanungsjahr 2025 - 390.000 €
Finanzplanungsjahr 2026 - 200.000 €
FRK 54500.78310000 (Straßen- und Stadtreinigung / Anschaffung eines Holders mit Winterausstattung und einer Kehrmaschine)
Finanzplanungsjahr 2025 - 370.000 €
FRK 51100.78150010 (Stadtentwicklungsplanung / Weiterer Anteil zur Finanzierung der Städtebauförderung)
Finanzplanungsjahr 2025: 198.000 €
FRK 57301.78310000 (Baubetriebshof / Erneuerung des Ölabscheiders)
Finanzplanungsjahr 2025: 30.000 €
Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah einen Ersten Nachtragshaushaltsplanentwurf aufzustellen und den städtischen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Ziel muss die Sicherstellung der notwendigen Mindestinvestitionsquote für das Haushaltsjahr 2024 sein.