Bürgermeister
Paustian stellt die Sitzungsvorlage vor.
Zum 1. Januar 2008
werden mit der Gründung der Stadtwerke Plön als Anstalt öffentlichen Rechts die
bisher in der Außenorganisation Stadtpflege zusammengefassten Einrichtungen in
die AöR übergeleitet.
Für die Ausschussstruktur
der Stadt Plön bedeute dies, dass der überwiegende Zuständigkeitsbereich des
Ausschusses für öffentliche Einrichtungen zukünftig entfällt.
Bisher sind dem
Ausschuss nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung folgende Zuständigkeiten
zugewiesen:
- § 10 Abs. 1
Ziffer 3 Hauptsatzung:
-
Angelegenheiten
der städtischen öffentlichen Einrichtungen
-
Werkausschuss
für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Plön
-
Angelegenheiten
der Feuerwehr
- § 4 Zuständigkeitsordnung:
1.
Wahrnehmung
von Angelegenheiten als Werkausschuss für den
Eigenbetrieb
„Stadtentwässerung Plön“ gemäß der Satzung
für den Eigenbetrieb
2.
Wahrnehmung
der Angelegenheiten
·
der
Stadtpflege (Bauhof, Stadtgärtnerei)
·
der
kostenrechnenden Einrichtungen Straßen –und Stadtreinigung, Märkte und
Parkplätze
·
der Strom-,
Gas- und Wasserversorgung sowie weiterer noch einzurichtender Regiebetriebe
oder Betriebe in anderer Rechtsform , die die Aufgaben dieser Regiebetriebe
wahrnehmen,
·
der
Feuerwehr.
Es verblieben daher
folgende Aufgaben für den Ausschuss:
·
Stadt- und
Straßenreinigung
·
Märkte
·
Parkplätze
·
Feuerwehr
Die Angelegenheit sei
mehrfach in der FGL/AOL-Runde erörtert
worden.
Für den Fall, dass
die Ratsversammlung eine Auflösung des Ausschusses noch in dieser Wahlzeit mit
Beginn vom 1. Januar 2008 vorsehen sollte, werde vorgeschlagen, die
verbleibenden Aufgaben wegen der thematischen Nähe wie folgt auf die
verbleibenden Ausschüsse zu übertragen:
1. Stadt- und Straßenreinigung : Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
2. Märkte,
Parkplätze und Feuerwehr: Hauptausschuss
Der Hauptausschuss
ist übereinstimmend der Auffassung, dass die Ausschussstruktur in der
Hauptsatzung in dieser Wahlzeit nicht mehr geändert werden soll. Der von der
Verwaltung vorgelegte Verfahrensvorschlag soll bei der Konstituierung einer
neuen Ratsversammlung wieder aufgegriffen werden.