Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2016
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf17.000,00 EURO
in der Ausgabe auf17.000,00 EURO
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf13.100,00 EURO
in der Ausgabe auf13.100,00 EURO
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EURO
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf10.000,00 EURO
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf0,00 EURO
§ 3
Die Verbandsumlage wird auf 0,73711 % der Steuerkraftzahlen der Grundsteuern A und B festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Feuerlöschverbandsversammlung Groß-Plön über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und über die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.