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ALLRIS - Auszug

21.02.2008 - 7 Interkommunale Abstimmung über Siedlungsentwick...

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Wortprotokoll

 

Der Vorsitzende fasst als Einleitung in das Thema die bisherige Entwicklung bis hin zu dem vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung zusammen.

Fachgruppenleiter Klink geht dann auf Einzelheiten ein und erläutert dem Ausschuss, dass die Abt. Landesplanung die Entwicklungszahlen erheblich nach unten korrigiert habe. Die ursprüngliche 20 % - Regelung ist gekippt worden zugunsten einer neuen 8 % - Regelung. Zufällig ergibt sich aus dieser neuen 8 % - Regelung fast genau der Entwicklungsumfang von 112 WE, den die Gemeinde Ascheberg bis zum Jahre 2025 vorgesehen hat. Er erinnert daran, dass die Gemeinde Ascheberg sich zunächst gegen eine Kontingentierung gesperrt hatte und erst auf Betreiben der Landesplanung diese in der vorgelegten Art und Weise vorgenommen hat. Der Vorschlag der Gemeinde in dem vorliegenden Entwurf geht dahin, in einer Art „Pendelbewegung“ die jeweiligen Baugebiete in Plön und Ascheberg zu entwickeln, wobei hinzugefügt werden muss, dass es für die Stadt als zentraler Ort der Entwicklungsrahmen nicht begrenzt ist.

In Plön beträfe es die beiden Baugebiete in Stadtheide und Seewiesen, auf deren Vermarktung die Stadt angesichts der privaten Investoren LEG und Bauland Seewiesen GmbH allerdings keinen bis geringen Einfluss hat. In Stadtheide besteht mittlerweile Baurecht durch das abgeschlossene Bauleitplanverfahren. Die LEG zu einer Abstufung in der Vermarktung zu bewegen, scheint mehr oder weniger aussichtslos zu sein – auch, weil die LEG bereits die Erschließungsplanung durchführt und bereits nicht wenige Reservierungen für Baugrundstücke hat.

Bei der Bauland Seewiesen GmbH könnte sich das anders darstellen, da sich aufgrund des langen Vermarktungszeitraumes bis 2015 ohnehin automatisch eine Quotelung ergeben könnte.

Zu bemerken ist allerdings, dass die Stadt im Gegensatz zur Gemeinde Ascheberg, die ihren bisherigen Entwicklungsrahmen bereits überschritten hat, den ihr zustehenden Entwicklungsrahmen in der Vergangenheit bei weitem nicht ausgeschöpft hat. Auch der Vollzug der Bebauungsmöglichkeiten in Stadtheide und bei den Seewiesen würde allenfalls 4 % Zuwachs bedeuten, obwohl die Stadt nach LEP keiner Kontingentierung unterliegt.

Überzeugung der Verwaltung ist es, dass es Ziel der Stadt und auch der Region sein muss, zur Stärkung des zentralen Ortes die Nachfrage in den nächsten Jahren nach Plön zu lenken. Insofern erscheint es fraglich, die Vereinbarung mit dieser Selbstbindung abzuschließen.

 

In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass die Ausschussmeinung die Meinung der Verwaltung widerspiegelt. Die Stadt sollte mit Ascheberg darüber reden, ob der Beginn der Vermarktung in Ascheberg nicht bis ins Jahr 2015 hinausgeschoben werden sollte, da dann die Entwicklung in Plön voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Der vorgeschlagenen „Pendelumsetzung“ erteilt der Ausschuss jedenfalls eine Absage. Für die von der Gemeinde vorgeschlagene abschnittsweise Verwirklichung mit dazugehörender ebenfalls abschnittsweise zu bauender neuer Erschließungsstraße entfällt offensichtlich das bisher von der Gemeinde vorgebrachte Argument einer zwingenden Notwendigkeit des Baus dieser Entlastungsstraße, würde dies doch bedeuten, dass die Straße erst 2025 eine wirkliche Entlastung bringen würde. Hierzu gibt es deshalb sicher noch Gesprächsbedarf.

 

Das gemeinsame Gewerbegebiet wird begrüßt und in der Tendenz positiv bewertet. Die Umsetzung muss aber im Detail noch besprochen werden.

 

Die Vertreter der Fraktionen sind sich einig, dass das weitere Vorgehen in den Fraktionen besprochen werden soll.