Beratungsverlauf:
Bürgermeister Usinger fragt nach, wie sich im Vermögenshaushalt der Ansatz bei der HHSt. 13000.9350 zusammensetzt.
Von Seiten der Verwaltung wird erläutert, dass für den Digitalfunk 6.000,00 EUR und für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur Löschwasserentnahme 2.000,00 EUR vorgesehen sind, sowie 800,00 EUR für unvorhergesehene Mehrkosten oder einsatzbedingte Ersatzanschaffungen.
Bei der HHSt. 13000.3620 regt Bürgermeister Usinger an, dass die Bezeichnung der Haushaltsstelle künftig angepasst wird und „Zuweisung des Amtes Großer Plöner See“ benannt wird, soweit dies keine Kosten der EDV-Firma nach sich zieht.
Bürgermeister Schmidt fragt nach, ob beim Abschluss des Kredits zur Finanzierung des Verbandsfahrzeugs ein Sondertilgungsrecht vereinbart worden ist. Aus der Rücklagen könnten bis zu 25.000,00 EUR dafür abgeführt werden.
Die Verwaltung sagt zu, dies für den Haushalt 2018 zu prüfen.
-Der Vertrag sieht keine Sondertilgung vor. Eine Nachfrage bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein am 14.12.2016 hat ergeben, dass eine Sondertilgung nicht möglich ist, da die Investitionsbank Darlehen refinanziert und selbst gebunden ist.-