Beschluss:
Folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 - 2. Nachtrag sowie dem 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung wird zugestimmt:
· Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 - 2. Nachtrag
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2007 (GVOBl Schl-Holst S. 452) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2008 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Plön folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 2. Nachtrag erlassen:
§ 1
§ 9 Abs. 3 Ziff. 2 erhält folgende Fassung:
Der Hauptausschuss ist der zentrale Koordinierungs- und Steuerungsausschuss. Ihm obliegen das Finanz-, Steuer-, Abgaben-, Wohnungs- und Grundstückswesen sowie folgende Aufgabengebiete:
· Gewerbe-, Wirtschafts- und Wirtschaftsförderangelegenheiten,
· Tourismus,
· Märkte,
· Parkplätze,
· Feuerwehr.
§ 2
§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
Zusammensetzung: 9 Mitglieder, davon bis zu 4 Bürgerinnen und
Bürger, die der Ratsversammlung angehören können.
Aufgabengebiet:
- Stadtplanung,
- Umweltschutz,
- Naturschutz,
- Landschaftspflege,
- Gewässerschutz
- Energiekonzepte
- Verkehrsangelegenheiten
- Stadt- und Straßenreinigung
§ 3
§ 10 Abs. 1 Ziff. 3 wird gestrichen.
§ 4
§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Ratsversammlung übertragen.
§ 5
Die vorstehende Satzung tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön am 1. Juni 2008 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Plön vom erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen
Plön, den Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian
· 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung
Die Zuständigkeitsordnung der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 wird in einem 1. Nachtrag wie folgt geändert:
§ 1 Ziff. 8 13 erhalten folgende Fassung:
Hauptausschuss
( § 9 Hauptsatzung)
8. Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB
für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung,
9. Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung im
Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht,
10. Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 48 Abs. 6 LBO,
11. Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,
12 Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen
Märkte und Parkplätze,
13 Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr.
§ 2
§ 2 wird wie folgt geändert:
1. Ziff. 11 entfällt; die weitere Nummerierung ändert sich entsprechend.
2. Folgende Ziff. 21 - neu - wird eingefügt:
21. Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden
Einrichtung Stadt- und Straßenreinigung
§ 3
§ 4 wird gestrichen.
§ 4
Dieser 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön am 1. Juni 2008 in Kraft.
Plön, den Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian