Inhalt
ALLRIS - Auszug

12.03.2008 - 10 Änderung der Hauptsatzung und der Zuständigkeit...

Reduzieren

Wortprotokoll

Als Vorsitzender des Hauptausschusses geht Ratsherr Dr. Fehlberg auf die Vorlage der Verwaltung ein.

 

Zum 1. Januar 2008 wurden mit der Gründung der  Stadtwerke Plön als Anstalt öffentlichen Rechts  die bisher in der Außenorganisation Stadtpflege zusammengefassten Einrichtungen in die Stadtwerke übergeleitet.

Für die Ausschussstruktur der Stadt Plön bedeutet dies, dass der überwiegende Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen entfällt.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 5. November 2007 die Verwaltung beauftragt,  die notwendigen Änderungen bis zum Ende der Wahlzeit umzusetzen.

 

Der Hauptausschuss hat dann die Verwaltungsvorlage in seinen Sitzungen am  18. Februar 2008 und am 10. März 2008 beraten. In der Sitzung am  !8. 02.2008 hatte der Hauptausschuss allen im Beschlussvorschlag enthaltenen Änderungen  mit einer Ausnahme zugestimmt:

Geprüft werden sollte noch, ob die Aufgabenträgerschaft für die Aufgabe Stadt- und Straßenreinigung von der Stadt auf die Stadtwerke übertragen werden solle oder ob auch weiterhin wie z.Z. nur die Dienstleistung durch die Stadtwerke erbracht werden solle.

In seiner zweiten Beratung dieser Angelegenheit am 10. März 2008 hat der Hauptausschuss sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, der Vorlage der Verwaltung entsprechend den bisherigen Status beizubehalten und die Aufgabe dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zuzuweisen.

Im einzelnen gingen die Änderungen aus dem Beschlussvorschlag hervor.

 

Ratsherr Kreuzburg, SPD, weist ausdrücklich darauf hin, dass sine Fraktion es nicht für sinnvoll halte, vor der Kommunalwahl im Mai d. Jrs. eine Änderung der Hauptsatzung zu beschließen, insbesondere weil vorhersehbar ist, dass mit Beginn der neuen Wahlzeit weitere Änderungen des Gemeindeverfassungsrechts erneute Hauptsatzungsänderungen erforderlich machen werden.

 

Auch inhaltlich sei die SPD-Fraktion nicht einverstanden, weil es ihrer Ansicht nach sinnvoller sei, die Stadt- und Straßenreinigung insgesamt auf die neu gegründete Anstalt öffentlichen Rechts Stadtwerke Plön zu übertragen.

 

Sie wolle jedoch den hier vorgeschlagenen Änderungen nicht im Wege stehen und werde sich der Stimme enthalten.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 -  2. Nachtrag sowie dem 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung wird zugestimmt:

 

·         Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005  - 2. Nachtrag –

 

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Oktober 2007 (GVOBl Schl-Holst S. 452)  wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2008 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Plön folgende  Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt  Plön vom 20. Dezember 2005 – 2. Nachtrag – erlassen:

 

 

§ 1

 

§ 9 Abs. 3 Ziff. 2 erhält folgende Fassung:

 

Der Hauptausschuss ist der zentrale Koordinierungs- und  Steuerungsausschuss. Ihm obliegen das Finanz-, Steuer-, Abgaben-, Wohnungs- und Grundstückswesen sowie  folgende Aufgabengebiete:

 

·         Gewerbe-, Wirtschafts- und Wirtschaftsförderangelegenheiten,

·         Tourismus,

·         Märkte,

·         Parkplätze,

·         Feuerwehr.

§ 2

 

§ 10  Abs. 1  Ziff. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)             Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt

Zusammensetzung:  9 Mitglieder, davon bis zu 4 Bürgerinnen und

Bürger, die der Ratsversammlung angehören können.

Aufgabengebiet:

-                     Stadtplanung,

-                     Umweltschutz,

-                     Naturschutz,

-                     Landschaftspflege,

-                     Gewässerschutz

-                     Energiekonzepte

-                     Verkehrsangelegenheiten

-                     Stadt- und Straßenreinigung

 

 

§ 3

 

§ 10  Abs. 1  Ziff. 3  wird gestrichen.

 

 

 

§ 4

 

§ 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Ratsversammlung übertragen.

§ 5

 

Die vorstehende Satzung tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön  am 1. Juni 2008 in Kraft.

 

 

 

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde  durch Verfügung des Landrates des Kreises Plön vom                erteilt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen

 

 

 

Plön, den                                                                              Stadt Plön

 

Der Bürgermeister

 

   Jens Paustian

 

 

·         1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung

Die Zuständigkeitsordnung der Ratsversammlung der Stadt Plön vom 20. Dezember 2005 wird in einem 1. Nachtrag wie folgt geändert:

§ 1  Ziff. 8 – 13 erhalten  folgende Fassung:

 

 

 

Hauptausschuss

( § 9 Hauptsatzung)

 

8.     Vorbereitung und Änderung der Abgabesatzungen gem. KAG und BauGB

     für  die  Beschlussfassung durch die Ratsversammlung,

 

9.    Entscheidungen über Kostenspaltung und Abschnittsbildung im 

          Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht,

 

10.  Festlegung des Ablösebetrages für Stellplätze gem. § 48 Abs. 6 LBO,

11.  Grundsatzentscheidungen in Angelegenheiten des Tourismus,

12   Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden Einrichtungen  

        Märkte und Parkplätze,

 

    13  Wahrnehmung der Angelegenheiten der Feuerwehr.

 

§ 2

 

§ 2  wird wie folgt geändert:

1.       Ziff. 11 entfällt; die weitere Nummerierung ändert sich entsprechend.

2.            Folgende Ziff. 21  - neu - wird eingefügt:

        21. Wahrnehmung der Angelegenheiten der kostenrechnenden

              Einrichtung  Stadt- und Straßenreinigung

 

 

§ 3

 

§ 4 wird gestrichen.

 

§ 4

 

Dieser  1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung  tritt mit Beginn der neuen Wahlzeit der Ratsversammlung der Stadt Plön am 1. Juni 2008 in Kraft.

 

Plön, den                                                                                                                Stadt Plön

                                                                                                               Der Bürgermeister

     Jens Paustian

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

15 dafür

5 Enthaltungen