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ALLRIS - Auszug

12.03.2008 - 9 Bestätigung der/des Beauftragten der Stadt Plön...

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Wortprotokoll

Bürgermeister Paustian geht auf die Vorlage ein.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat auf Empfehlung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten am 31.10.2007 einstimmig die Satzung über die Aufgaben der/des Behindertenbeauftragten der Stadt Plön beschlossen.

Gemäß dieser Satzung ist die/der Behindertenbeauftragte der Stadt Plön auf der Informationsveranstaltung für Menschen mit Behinderungen am 11. März 2008 von den anwesenden schwer geh- und sehbehinderten Einwohner/innen zu wählen.

Gemäß § 6 Abs. 8 der Satzung wird die/der Behindertenbeauftragte auf der jeweils nachfolgenden Sitzung von der Ratsversammlung der Stadt Plön für einen Zeitraum von 5 Jahren in ihrem/seinem Amt bestätigt.

 

 

 

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Beschluss:

 

Herr Konrad Schulz, Plön, wurde in der Veranstaltung für Menschen mit Behinderung am 11. März 2008 zum Behindertenbeauftragten gewählt.

Gem. § 6 Abs.8 der Satzung über die Aufgaben des Behindertenbeauftragten wird er für den Zeitraum von 5 Jahren in seinem Amt bestätigt.

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Einstimmige Annahme