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ALLRIS - Auszug

06.03.2008 - 6 80. F-Plan-Änderung der Stadt Plön für das Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Fachgruppenleiter Klink erläutert die Vorlage.

Nach kurzer Beratung stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag zu.

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Beschluss:

 

1.       Für den Entwurf der 80. Änderung des Flächennutungsplans der Stadt Plön für das Gebiet „Seewiesen“ zwischen der neuen Stadtgrenze zur Gemeinde Rathjensdorf, dem Ostufer des Kleinen Plöner Sees, der nördlichen Begrenzung des Klärwerks bis zur heutigen Bundesstraße B 76, der westlichen Straßenseite der B 76 bis zum stadtseitigen Grenze der Kleingartenanlage Am Köhlen und dem Westufer des Trammer Sees bis zur neuen Stadtgrenze ist die „frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die „Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung“ nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt worden.

 

2.            Aufgrund der im Rahmen des Scopingverfahrens zur „frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ eingegangenen Stellungnahmen ist der Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB von der Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Seewiesen“ im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplans festgelegt und abgearbeitet worden. Die Ergebnisse dieser von den Trägern gewünschten Fachgutachten und Untersuchungen zur Umweltprüfung wurden ebenfalls in dem vorliegenden Entwurf der 80. F-Plan-Änderung eingearbeitet und im Umweltbericht dargestellt und erläutert.

            Die Ratsversammlung billigt diese Vorgehensweise.

 

 

3.         Der Entwurf der 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für das Gebiet „Seewiesen“ zwischen der neuen Stadtgrenze zur Gemeinde Rathjensdorf, dem Ostufer des Kleinen Plöner Sees, der nördlichen Begrenzung des Klärwerks bis zur heutigen Bundesstraße B 76, der westlichen Straßenseite der B 76 bis zum stadtseitigen Grenze der Kleingartenanlage Am Köhlen und dem Westufer des Trammer Sees bis zur neuen Stadtgrenze mit Begründung und Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

           

4.         Die „Öffentliche Auslegung des Entwurfs“ sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (aus dem Scopingverfahren) nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gemäß § 4a Abs.2 BauGB zeitgleich mit der „Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.“

 

 

Bemerkung: Gemäß den §§ 22 und 32 GO sind keine Mitglieder der Ratsversammlung von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage