Beschluss:
Folgende 1. Satzung zur Änderung der Errichtungs- und Organisationssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Plön- Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön wird erlassen.
· § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.
· § 4 Abs.2 erhält folgende Fassung:
Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat zunächst auf die Dauer von zwei
Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist jeweils auf weitere fünf Jahre
möglich.
· § 8 Abs.1 Satz 1 erhält folgende Fassung
Alle Verpflichtung
serklärungen bedürfen der Schriftform; die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen Stadtwerke Plön- Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Plön
durch den Vorstand sowie von einem Vorstandsvertreter.
· § 5 Abs. 2 wird gemäß der Fassung der Landesverordnung für AöR - KUVO wie folgt angepasst:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Vertreter(innen) werden von der Ratsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt; bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verwaltungsrat ist eine Nachfolger(in) für die restliche Amtszeit zu wählen. Abweichend von Satz 1 endet die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die der Ratsversammlung angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus der Ratsversammlung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.