Bürgermeister Paustian und Stadtamtmann Ohms gehen auf die Vorlage der Verwaltung ein.
Es besteht Einigkeit darüber, dass die Angelegenheit aufgrund der betroffenen Wertgrenzen vom Bürgermeister zu entscheiden ist. Der Hauptausschuss hatte aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit den Bürgermeister gebeten, einen Erbaurechtsvertragsentwurf mit einer Laufzeit von 99 Jahren ohne Erhebung eines Erbbauzinses mit Einbezug der tatsächlich genutzten Flächen für den Erbbaurechtsvertrag abzuschließen und mit der Gilde im Detail abzustimmen. Nach dieser Abstimmung sollte vor einem endgültigen Abschluss der Vertragstext dem Hauptausschuss zur Kenntnis gegeben werden.
Der Vertragsentwurf liegt den Mitgliedern des Hauptausschusses vor. Zu dieser Angelegenheit hatte die FWG Plön mit Schreiben vom 28.02.2008 zunächst beantragt, die Angelegenheit in öffentlicher Sitzung zu beraten. Diesem Antrag wurde entsprochen.
Außerdem hatte die FWG-Plön-Fraktion mehrere Änderungsanträge vorgelegt, über die im Einzelnen abgestimmt wird.
Vor Beginn der Diskussion erläutert Stadtamtmann Ohms auf Bitten von Dr. Lorenzen das bisherige Verfahren zum Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages und die betroffene Grundstücksgröße.
Dr. Lorenzen führt außerdem aus, dass er es für notwendig halte, dass die betroffene Fläche, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinde, die zur Gleichbehandlung verpflichtet sei, vielfältig für kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt werde. Die Gilde als Verein sei nicht zur Gleichbehandlung verpflichtet, also müsse der Gleichbehandlungsgrundsatz verankert werden.
Der Hauptausschuss berät sodann die einzelnen Änderungsanträge der FWG-Plön:.
1. Die Präambel soll entfallen.
Begründung:
Solche Präambel gehört nicht in einem Erbbaurechtsvertrag, insbesondere ist es nicht vertretbar, dass die Stadt Plön aufgrund einer geduldeten Nutzung eine Art Gewohnheitsrecht anerkennt.
Ratsherr Meyer, CDU, führt aus, dass der Stadt Plön und der Gilde grundsätzlich daran gelegen sei, eine anerkannter Maßen jahrhunderte alte Beziehung rechtlich eindeutig zu regeln, wobei auch Aspekte des Gewohnheitsrechts eine Rolle spielen müssten. Mit den Formulierungen der Präambel will die Stadt Plön diesen historisch besonderen Status anerkennen.
Ratsherr Kreuzburg, SPD, verweist auf ein Schreiben der Kreisarchivarin Dr. Hunzinger in dieser Angelegenheit, die ebenfalls mitgeteilt habe, dass nicht eindeutig aus der Historie zu erkennen sei, welche Rechtsverhältnisse ehemals geherrscht hätten. Stadt und Gilde hätten daher jetzt ein Interesse daran, das Rechtsverhältnis eindeutig zu klären. Ratsherr Kreuzburg spricht sich gegen einen Erbbauzins aus, weil, anders als z.B. im Haus des PSV hier keine gewerbliche Gastronomie angeboten werden könne. Primär gehe es auch darum, die Mitnutzung durch andere Vereine, die bereits einwandfrei geregelt sei, jetzt auch rechtlich eindeutig zu regeln. Er spreche sich aber dafür aus, den Vertrag noch in Einzelheiten wegen evtl. notwendiger Klarstellungen zu überprüfen.
Vorsitzender Dr. Fehlberg spricht sich dafür aus, die Präambel in der bestehenden Form zu erhalten, weil sie Gilde und Stadt Sicherheit gebe, dass das historische, besondere Verhältnis auch in Zukunft angemessen berücksichtigt werde. Die Gilde sei als ältester Verein immerhin integraler Bestandteil der Stadt Plön.
Ratsherr Möller, SPD, spricht sich demgegenüber dafür aus, die Präambel fortfallen zu lassen und einen wie auch in anderen Fällen üblichen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Eine Sonderregelung sei hier nicht erforderlich, schon gar nicht mit romantisierenden Floskeln.
Ratsherr Dr. Fehlberg entgegnet, dass die Präambel nur eine Begründung für die weiteren Regelungen des Vertrages darstelle und keinerlei romantisierende Bestandteile enthalte.
Abstimmungsergebnis:
1 dafür, 5 dagegen, 2 Enthaltungen.
Die Präambel soll somit nicht entfallen.
2. Antrag:
Unterabschnitt III in § 1 (2) sollte die gleiche Formulierung aufgenommen werden wie unter Abschnitt V. Im 2. Satz soll das Wort verpflichtend neben zusätzlich und erwünscht eingefügt werden.
Ratsherr Kreuzburg spricht sich gegen diesen Antrag aus, da im Vertrag verschiedene Sachverhalte mit den von der FWG angesprochenen Worten geregelt würden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung.
3. Antrag:
Im Abschnitt III § 8 I ist dem ersten Satz anzufügen: Dies gilt nur für werterhöhende Investitionen ab 2008.
Begründung:
Heimfallentschädigung gilt nur für Gebäude, die der Erbbauberechtigte auf seine Kosten errichtet hat.
Zurzeit gehören alle Baulichkeiten im Düvelsbrookgelände der Stadt Plön. Das sog. Gildehaus wurde sogar 1981 von der Stadt Plön als Ess- und Turnhalle für das Gymnasium errichtet.
Der Hauptausschuss diskutiert die Angelegenheit ausführlich. Überwiegend besteht die Ansicht, dass wegen des geringen Bauwertes keine Änderung des Vertrages vorgenommen werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung.
4. Antrag:
Abschnitt IV Erbbauzins.
Neu: Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet p.a. jeweils für die Monate Mai bis Oktober pro Monat einen Erbbauzins in Höhe von 90,00 (= 3,00 pro Tag: 540,00 pro Jahr) zu zahlen. Der Erbbauzins wird alle 5 Jahre entsprechend des Preisindex für die Lebenshaltung angepasst.
Begründung:
Es ist mit dem Gebot wirtschaftlichen Handelns und der Gleichbehandlung der Vereine nicht zu vereinbaren, auf einen Erbbauzins zu verzichten.
Bürgermeister Paustian weist darauf hin, dass die Gilde anders als andere Vereine, die ein Erbbaurecht nutzen, das Gelände in äußert geringem Umfang tatsächlich nutze, aber einen großen Erhaltungsaufwand habe.
Ratsherr Kreuzburg spricht sich weiterhin für eine kostenlose Überlassung aus, da ein geringer Erbbauzins einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde und es erforderlich machen würde, dass die Einnahmen der Gilde von anderen Kulturveranstaltern überprüft werden müssten.
Ratsherr Meyer weist ebenfalls daraufhin, dass der Aufwand der Gilde zur Erhaltung der Gebäude sehr viel höher sei, als ein evtl. denkbarer Erbauzins. Es würden erhebliche Arbeitsdienste zur Erhaltung des Geländes geleistet und sehr viel Mittel in die Gebäudehaltung gesteckt.
Ratsherr Wiederich, CDU, beantragt das Ende der Diskussion und Abstimmung über den Tagesordnungspunkt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Ablehnung.
Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor.
Der Hauptausschuss diskutiert dann einzelne Bestimmungen des vorgelegten Vertragsentwurfes.
Er empfiehlt zu § 6 Abs. 1 Ziff. c die Formulierung sinnvoll redaktionell zu ändern.
Zu § 8 Abschnitt VIII Ziff. 2 empfiehlt der Hauptausschuss, den 3. Satz sinnvoll redaktionell anzupassen.
Für die CDU-Fraktion beantragt Vorsitzender Dr. Fehlberg, eine Abstimmung in der Form, dass der Hauptausschuss den vorgelegten Vertragsentwurf mit den beschlossenen Empfehlungen zustimmend zur Kenntnis nimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmige Annahme.