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ALLRIS - Auszug

01.07.2008 - 13 81. Änderung des F-Planes für den Bereich der P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Möller bringt als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt die Vorlage ein.

 

 

Für die 81. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der nordöstlich des Osterfriedhofes gelegenen Wiese werden zur Zeit die beiden Verfahrensschritte der „öffentlichen Auslegung“ nach § 3 Abs.2 BauGB und der „Anhörung der Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel durchgeführt. Der Auslegungszeitraum endet am 09.05.2008.

Ziel dieser Änderung ist es, das bisher als Erweiterungsfläche für den Osterfriedhof vorgesehene Grundstück entsprechend der tatsächlich vorhandenen und auch weiterhin gewünschten Nutzung durch die evangelische Pfadfinderschaft „Seeschwalben“ als Grünfläche mit der Nutzungsspezifikation Waldspielplatz darzustellen.

Sowohl während der „vorgezogenen Bürgerbeteiligung“ nach § 3 Abs. 1 BauGB noch während der „frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ sind Stellungnahmen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht worden, die einer Abwägung bedurft hätten.

Auch in den beiden jetzt laufenden o. g. Verfahrensschritten sind bislang keine Stellungnahmen abgegeben worden, die abzuwägen wären. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sich dieses bei diesem Planverfahren auch nicht ändern, so dass mit keiner Stellungnahme gerechnet wird, die in die Abwägung eingestellt werden müsste.

 

Zusatz für die Ratsversammlung:

 

Am letzten Tag der Auslegungsfrist ist keine Stellungnahme mehr eingegangen, die einer Abwägung bedurft hätte. Der nachfolgende Beschlussvorschlag des Ausschusses kann deshalb der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

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Beschluss:

„Abschließender Beschluss“

 

 

1.         Für die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plön für den Bereich des nördlich des Osterfriedhofs gelegenen  Flurstücks 36/1 der Flur 9 sind die Verfahrensschritte der „Öffentlichen Auslegung“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und die „Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 2 durchgeführt worden.

            Stellungnahmen, die einer Abwägung bedürfen, sind nicht eingegangen.

 

2.         Die Ratsversammlung beschließt die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des nördlich des Osterfriedhofs gelegenen  Flurstücks 36/1 der Flur 9.

 

3.         Die Begründung wird gebilligt.

 

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Bemerkung:   Aufgrund der §§ 22 und 32 GO sind keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme.