Beschluss:
1. Die während der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. (2) und § 4 Abs. (2) BauGB zu den Planunterlagen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet nördlich der "Plöner Chaussee (B 430)" und westlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Dörnick, Kreis Plön (Teilbereich 1), und für das Gebiet östlich des Seniorenzentrums "Marienhof", nördlich der Straße "Musberg" und nordwestlich der Straße "Lehmberg" (Teilbereich 2) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) hat die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.
Nachfolgend abgegebene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind eingegangen:
- AG-29
Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein
vom 08.08.2019
- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Obere Denkmalschutzbehörde
vom 02.07.2019
- Deutsche Telekom Technik GmbH
Netzproduktion GmbH
vom 09.07.2019
- Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Hamburg
vom 04.07.2019 / 05.07.2019
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
vom 02.07.2019
- Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet im Kreis Plön
über Amt Preetz-Land
vom 11.07.2019
- Handwerkskammer Lübeck
vom 25.07.2019
- Industrie- und Handelskammer IHK Schleswig-Holstein
vom 07.08.2019
- Kreis Plön, Die Landrätin,
Kreisplanung
vom 13.08.2019
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
vom 01.07.2019
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein
Untere Forstbehörde
vom 26.07.2019
- Landeseisenbahnverwaltung Schleswig-Holstein
vom 30.07.2019
- Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Kampfmittelräumdienst
vom 04.07.2019
- Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein
Abt. IV 6 Landesplanung
vom 20.08.2019
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
vom 06.08.2019
- Stadtverwaltung Plön
Fachbereich Planen & Bauen
vom 06.08.2019
- Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
vom 22.07.2019
- Vodaphone GmbH / Kabel Deutschland GmbH
vom 06.08.2019
In den aufgelisteten Stellungnahmen wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen oder Hinweise abgegeben.
In der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. (2) BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2).
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 abs. (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.ascheberg-holstein.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 17
Davon anwesend: 16
Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.