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ALLRIS - Auszug

17.10.2019 - 8 Antrag der AFW-Fraktion; hier: Gebührenanpassun...

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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein. Gemeindevertreterin Voit hat eine Datei der neu berechneten Beiträge erstellt und den Ausschussmitgliedern übermittelt. Seit 2016 ist keine Anpassung mehr vorgenommen worden. Die letzte Betriebskostenabrechnungr die Regelgruppe Ü 3 weist ein Defizit zu Lasten der Gemeinde aus. Nach einer Erhöhung der Elternbeiträge um rd. 10 % würde der Gemeindeanteil wieder der gesetzlichen Drittelfinanzierung entsprechen. Dieser liegt derzeit bei 49,33 %. Auch im Hinblick auf die vom Land angestrebte Kita Reform wird eine Gebührenanhebung unabweisbar. Bei 6 Wochenstunden betrüge der Anteil 5,66 € / Stunde. Er liegt derzeit bei rd. 5,17 € / Stunde. Die geplante Erhöhung läge dann in etwa bei den zur Fehlbetragsabdeckung notwendigen 10 %.

 

In der nachfolgenden Beratung verständigen sich die Mitglieder auf die folgende Regelung, die der Ausschussvorsitzende in einen

 

Beschlussvorschlag fasst:

 

Der Geschäftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Anlage 1 zur Satzung über die Benutzung des Kindergartens „Am Mühlenholz“ der Gemeinde Ascheberg (Benutzungs- und Gebührensatzung) analog der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt in Bezug auf die Ü 3 Gebühren um 10 % anzupassen. Die Beträge sind  auf volle Euro bzw. 50 ct. kaufmännisch zu runden.

  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage