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ALLRIS - Auszug

22.10.2019 - 7 Beratung über die Anhebung der Realsteuerhebesä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Die Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist auf die Verwaltungsvorlage.

 

Es folgt eine ausführliche Diskussion hinsichtlich einer Anhebung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2020. Im Ausschuss herrscht geteilte Meinung darüber, ob eine moderate Annäherung an die Mindesthebesätze schon zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen sollte. Andererseits birgt ein Verbleib bei den bisherigen, im Vergleich zu Umlandgemeinden sehr niedrigen Hebesätzen das Risiko, bei zunehmender Verschlechterung der Haushaltslage die Hebesätze irgendwann möglicherweise sprunghaft anheben zu müssen. Einige Ausschussmitglieder favorisieren daher eine moderate Erhöhung der Hebesätze um jeweils 20 v.H. ab dem Haushaltsjahr 2020.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird der Gemeindevertretung nachstehender Beschluss empfohlen:

 

 

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Beschluss:

 

Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2020 für die

 

Grundsteuer A:  von bisher 280 v.H. auf nunmehr 300 v.H.

Grundsteuer B:  von bisher 280 v.H. auf nunmehr 300 v.H.

Gewerbesteuer:  von bisher 320 v.H. auf nunmehr 340 v.H. angehoben.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Hebesatzänderungen im Haushaltsentwurf 2020 einfließen zu lassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage