Der Hauptausschuss nimmt die nachfolgende Vorlage zur
Kenntnis.
Kalkulation der Kurabgabe 2008
Für die Erhebung der Kurabgabe ist es erforderlich, dass
der Aufwand für Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und
Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen durch eine
Kalkulation nachgewiesen wird.
Ausgehend von den Rechnungsergebnissen des
Haushaltsjahres 2007 wurden die Kalkulationsgrundlagen für die Kurabgabe 2008
entsprechend neu aufgestellt.
Hinsichtlich der Berechnungen und Berechnungsergebnisse
wird auf die Anlage verwiesen.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass von dem
Gesamtaufwand der auf die Kalkulation der Kurabgabe entfällt, 59,04 % (im
Vorjahr 70,91%) mit einem Aufkommen von 62.188,50 € (im Vorjahr 59.454,26 €)
nicht gedeckt werden konnte.
Die aufgeführten Berechnungen sind als
Kalkulationsgrundlage für die Veranlagung zur Kurabgabe heranzuziehen.
Auf Nachfrage von Dr. Lorenzen, FWG-Plön, erläutert
Kämmerer Titze, dass die Aufwendungen für die Kosten des Bauhofes nicht mehr
ausschließlich dem Tourismus zugeordnet würden, sondern hier ein neuer
Unterabschnitt im Haushalt geschaffen wurde.