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ALLRIS - Auszug

12.08.2008 - 10 Schulstarterpaket für Kinder, deren Eltern Tran...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dräger stellt mit Verweis auf die Vorlage fest, dass Irritationen darüber bestehen, was unter die Transferleistungen fällt, die zu einer Zuschussberechtigung beim Schulstarterpaket führen.

Bislang galten als zuschussberechtigt Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Anwesenden diskutieren, dass zuschussberechtigt nur sozial schwache Personen mit einem geringen Einkommen sein sollen. Hierzu würden auch Empfänger des Kinderzuschlages zählen, da diese Leistung den Personen gewährt wird, die ansonsten einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hätten.

Nach intensiver Diskussion darüber, ob weitere Transferleistungen zu dem Schulstarterpaket berechtigen sollen, stellt der Ausschussvorsitzende folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

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Beschluss:

Einen Zuschuss von 50,00 € pro Kind als Schulstarterpaket erhalten Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger eines Kinderzuschlages.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig