RH Dräger, FWG-Plön, geht auf den Antrag seiner Fraktion ein.
Seit Verabschiedung des neuen Schleswig-Holstein Schulgesetzes im Febr. 2007 sei in der Stadt über die neuen Schulstrukturen- Regionalschule oder Gemeinschaftsschule ausführlich diskutiert worden. Nach einer langen und kontroversen Diskussion habe die RV am 12.12.07 dann für die Einführung der Regionalschule gestimmt. Beide Seiten hätten hierbei gute Argumente vorgetragen.
Jetzt, nach der Kommunalwahl sei es auch in der näheren Umgebung zu veränderten Entscheidungen von Kommunen gekommen so dass es aus Sicht seiner Fraktion angeraten sei, die Entscheidung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und eine wichtige zukunftsweisende Entscheidung hier zu fällen.
Die FWG-Plön-Fraktion habe deswegen am 19.6. einen Antrag zur RV am 01.07. gestellt und dort drei Punkte aufgeführt. Die RV möge den Beschluss zur Einrichtung einer Regionalschule zurücknehmen. Die RV möge eine Gemeinschaftsschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt einrichten lassen und veranlassen, dass Antragsunterlagen zum 30.11. beim Land eingereicht würden. Dieser Antrag sei vertagt worden und sei wie vorgesehen heute wieder auf der Tagesordnung.
In der umfangreichen Vorlage der FWG-Plön würden Anforderungen dargestellt, die an die Einrichtung einer Regional- oder Gemeinschaftsschule gestellt werden. Der Investitionsbedarf, der nach intensiven Einschätzungen auf den Schulverband zukommen würde, sei dargestellt für eine Regionalschule, für die Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe und für eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe.
In der Vorlage seien auch noch weitere Punkte aufgeführt worden, wie z.B. das Votum der Lehrer oder auch die pädagogischen konzeptionellen Unterschiede zwischen Gemeinschaftsschule und Regionalschule. Aus Sicht der FWG-Plön-Fraktion biete die Gemeinschaftsschule aber bessere Bildungsmöglichkeiten in der Zukunft.
Außerdem würde mit dieser Entscheidung endlich auch der Elternwille umgesetzt. Die Eltern seien seinerzeit befragt worden und die Eltern, die teilgenommen haben, hätten sich mehrheitlich für die Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Ein dritter wichtiger Punkt sei, dass Nachbargemeinden sich mittlerweile für die Gemeinschaftsschule entschieden hätten, so dass FWG-Plön und SPD die Gefahr sähen, dass Plöner Eltern ihre Kinder in die Nachbarstädte in die Gemeinschaftsschule geben.
RH Dräger verliest dann den Beschlussvorschlag.
RH Herr Pfau, Fraktionsvorsitzender der SPD, betont, dass die SPD sich in Plön immer für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ausgesprochen habe. Er wolle jetzt nicht die Diskussion aus der vergangenen Wahlzeit wiederholen, auch weil neue Aspekte zur Vergleichbarkeit der beiden Schulformen nicht hinzugekommen seien.
Was sich aber erheblich verändert habe, sei die Frage der Akzeptanz dieser Schulformen. Dies werde besonders deutlich, wenn an einem Standort neben dem Gymnasium beide neuen Schulformen angeboten würden. Ratsherr Pfau nennt dann Beispiele aus Schleswig-Holstein, in denen weitaus überwiegend Gemeinschaftsschulen gewählt worden seien.
Noch Mitte d.J. 2008 hätten 2.184 Anmeldungen landesweit an Regionalschulen und knapp 4.400 für die 2008 neu genehmigten Gemeinschaftsschulen vorgelegen und auch LR Dr. Gebel habe in seiner Presseerklärung vom 28.8.08 deutlich gemacht, dass die neue Form der Regionalschule im Kreis Plön von den Eltern nicht angenommen werde.
Diese Entwicklung bedeute im Schulstandort Plön folgendes:
· Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Entwicklung in Schleswig-Holstein müsse der Beschluss der RV aus der vergangenen Wahlperiode vollkommen neu bewertet werden. Die in der Stadt Plön und im Einzugsbereich des Schulverbandes Plön Stadt und Land lebenden Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern hätten mit Sicherheit keine von den anderen Regionen in Schleswig-Holstein differierenden Vorstellungen. Daher gehe nach seiner Auffassung auch der alte Beschluss über die Errichtung einer Regionalschule in Plön von völlig falschen Voraussetzungen aus.
· Entscheidend für das Handeln von Schulträgern bei Errichtung und Änderung von Schulen sei das öffentliche Bedürfnis. Das sei juristisch vollkommen eindeutig. Es sei heute sehr viel besser als noch vor wenigen Monaten zu erkennen, dass die Gemeinschaftsschule neben dem Gymnasium dem öffentlichen Bedürfnis nachweislich sehr viel eher entspricht als die Regionalschule.
Das neue Schulgesetz kenne keine örtlich zuständigen Schulen mehr. Es herrsche Wettbewerb unter den Schulen und Schularten.
Würden sich also z.B. 10 Eltern aus Ascheberg für einen anderen Standort als Plön entscheiden, würde dies bewirken, dass, allein für diese 10 Schüler bis zum Abschluss der 10. Klasse 60 mal der Schulkostenbeitrag zu zahlen wäre, die Gemeinde Ascheberg wäre also nur aus einer Jahrgangsstufe um 60.000,00 ärmer.
RH Pfau nennt weitere Berechnungsbeispiele.
Da mit den Kindern jedoch auch die Schulkostenbeiträge abwanderten, entstehe für den Schulverbandes natürlich ein Fehlbetrag, der wiederum von den Mitgliedern des Schulverbandes auszugleichen sei.
Überall im Lande hätten die Amts- und Schulverbandsvorsteher diese Rechnung gemacht und auch aus diesem Grunde eine Entscheidung für eine Gemeinschaftsschule getroffen.
Aus seiner Sicht gebe es deshalb nur die Schlussfolgerung, den künftig sinkenden Schülerzahlen entgegen zu wirken und eine Gemeinschaftsschule als Wunschschule der Eltern zu schaffen.
Die Stadt und die Gemeinden des Schulverbandes hätten Verpflichtungen zu tragen, zum einen gegenüber den Vorstellungen der Eltern der Schülerinnen und Schüler und zum anderen gegenüber dem Schulstandort, gegenüber dem investierten Kapital und damit auch gegenüber den zukünftigen Haushalten unserer Gemeinden.
Es gäbe keine Alternative für den Schulstandort Plön als neben dem Gymnasium eine Gemeinschaftsschule zu schaffen. Letztendlich werde es mit einer Gemeinschaftsschule mehr Oberstufenschüler in Plön geben. Dies würde ebenso eine Stärkung des Gymnasiums bedeuten.
Schulverwaltung und Lehrerinnen und Lehrer seien die Leidtragenden der bisherigen Diskussion, da von ihnen bereits mit großem Aufwand und Engagement ein pädagogisches Konzept für die Regionalschule erstellt worden sei.
Richtig sei aber auch, dass SPD und FWG davor gewarnt hätten, noch vor der Kommunalwahl in dieser kontroversen Frage eine so weit reichende Entscheidung zu treffen. Es seien dann aber dennoch politische Fakten geschaffen worden.
Die SPD habe seinerzeit bereits angekündigt, den Bürgerinnen und Bürgern mit der Kommunalwahl die Gelegenheit zu geben, auch hierüber abstimmen zu können. Die Korrektur dieser Entscheidung und die Absicht der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule war Bestandteil des Wahlprogramms von SPD und FWG. Das Ergebnis dieser Abstimmung könne an den hier versammelten Mehrheiten erkannt werden.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion habe sie daher die Pflicht, das umzusetzen, was vor der Wahl versprochen worden sei. Dies gelte auch in Abwägung mit den Bedenken, die von der Verwaltung vorgetragen würden.
RH Pfau bittet die Ratsversammlung, dem Antrag der FWG zuzustimmen.
RF Killig, Vorsitzende der FDP-Fraktion, betont, dass alle von RH Pfau vorgetragenen Argumente hinsichtlich der Schülerbeförderungskosten lediglich spekulativ seien, die Argumentation könne man auch umdrehen und für die Regionalschule nutzen.
Tatsächlich lägen für dieses Jahr mindestens 5 Anmeldungen aus Wankendorf, Lemkuhlen und Preetz für Kinder vor, die dort nicht in die Gemeinschaftsschule gehen wollten.
Die FDP spreche sich weiterhin für die Regionalschule aus Außerdem wäre die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule wirklich erst ab dem übernächsten Schuljahr möglich, weil es völlig unzumutbar sei, ein neues Konzept innerhalb von 1 oder 2 Monaten aufzustellen. Ihr Hauptkritikpunkt sei die unzureichende Unterrichtsversorgung, die für alle Schularten gelte, die sich aber für die Gemeinschaftsschule besonders gravierend auswirke.
Um Eltern, Kindern und Lehrern die Gemeinschaftsschule schmackhaft zu machen, habe das Bildungsministerium ihnen in punkto Lehrerversorgung große Versprechungen gemacht. Bisher gebe es aber an allen Schulen noch nicht einmal eine Unterrichtsversorgung, die die vollständige Erteilung der Stundentafel abdecke.
Diese Versprechungen müssten aber von Jahr zu Jahr in immer größerem Umfang eingelöst werden. Es sei zu befürchten, dass das vorgesehene Nachregeln zu Lasten der höheren Jahrgänge der auslaufenden Schulen und auch zu Lasten der Grundschulen vorgenommen werde.
Man dürfe gespannt sein, wie die Eltern reagieren werden, wenn sie merkten, dass das, was ihnen versprochen wurde, nicht einzuhalten sei. Tatsächlich verspreche das Ministerium bei einem faktischen Stellenschwund eine erheblich verbesserte Unterrichtsversorgung in den neuen Schularten.
Die Gemeinschaftsschule sei grundsätzlich auf gemeinsamen Unterricht und gemeinsames Lernen aufgebaut. Ihr Zauberwort sei Binnendifferenzierung.
Frau Killig äußert Zweifel daran, dass die Gemeinschaftsschule in der Lage sein werde, das Ziel der Förderung der Kinder aller Leistungsstufen zu erreichen. Hierbei müsse man deshalb genau auf die Vorgaben und Rahmenbedingungen achten. Die entscheidende Frage sei, wie man in einer solchen heterogenen Zusammensetzung auch für die Leistungsstarken noch einen Zuwachs an Wissen und Fähigkeiten erreichen könne. Außerdem gebe es keine Konzepte dazu, was mit den Förderschülern passieren solle.
Zusammengefasst sei entscheidend, dass, je schlechter die Personalausstattung der Gemeinschaftsschule ausfalle, diese umso weniger Möglichkeiten haben werde, den unterschiedlichen Fähigkeiten und Neigungen ihrer Schüler differenziert zu begegnen. Deswegen bevorzuge sie die Regionalschule, weil diese das gemeinsame Lernen im 5. und 6. Schuljahr gewährleiste und ein klares Hinarbeiten auf einen ganz bestimmten Schulabschluss ab der Klasse 7 möglich ist. Außerdem seien unspektakuläre Wechsel der Schulform innerhalb eines Hauses möglich.
Zum Schluss ihrer Ausführungen weist Frau Killig darauf hin, dass in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages, das von der FDP eingefordert worden sei, festgestellt worden sei, dass hier das Konnexitätsprinzip greifen müsse. Das Ministerium halte sich aber mit einer Stellungnahme hierzu noch zurück.
RH Herr Hagen, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass seine Fraktion sich absprachegemäß der pädagogisch fundierten Stellungnahme von Frau Killig anschließe.
Seine Fraktion habe auf der Grundlage des FWG-Antrages beraten. Allerdings habe die CDU-Fraktion auch die Verwaltungsvorlage vom 22.8. miteinbezogen, die nach objektiver Betrachtung eindeutig für Plön Vorteile in Bezug auf die Regionalschule aufzeige.
In einer Pressemitteilung habe die SPD-Bildungsministerin folgendes mitgeteilt:
: Längeres gemeinsames Lernen macht auch die neue Schulart Regionalschule möglich. Eltern können ihre Kinder ab diesem Schuljahr 2008 /09 landesweit an 40 Regionalschulen anmelden. Zum Teil sind die neuen Regionalschulen organisatorisch mit einer Grundschule oder einem Förderzentrum verbunden. Damit wird an vielen Orten ein durchgängiges pädagogisches Konzept von der 1. bis 10. Klasse umgesetzt.
Im Folgenden geht RH Hagen näher auf das Konzept der Regionalschule ein
Die Regionalschule biete zwei Abschlussmöglichkeiten so wie bisher den Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9 und den Realschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10.
RH Hagen drückt sein Erstaunen darüber aus, das die FWG nicht den Leistungsgedanken unterstützt. Die SPD bringe darüber hinaus viel Ideologie mit in diese Diskussion ein, wie es in der Landespolitik ja auch der Fall sei.
Außerdem hätten Stadt und Schulverband ja immer noch die Möglichkeit, nach einem Start mit der Regionalschule die Entscheidung und die Entwicklung zu evaluieren, nur umgekehrt sei dies kaum möglich.
Wenn jetzt die Regionalschule adhoc wieder abgeschafft würde, wäre der Schaden größer als der Nutzen.
Nach einer erneuten Beratung würden im Gegensatz zur Abstimmung in der letzten Wahlzeit jetzt alle Mitglieder der CDU-Fraktion ihrer Überzeugung nach für die Regionalschule stimmen.
RH Pfau, Vorsitzender der SPD-Fraktion, geht auf die Ausführungen seiner Vorredner ein. Selbst wenn in Plön die Gemeinschaftsschule nach einer Evaluierung z.B. nach 2 Jahren eingeführt werden würde, würden die Schüler, die vorher den Standort gewechselt haben, erhebliche finanzielle Ausfälle verursachen.
Der § 24 Landeschulgesetz, die Verankerung der Regionalschulen als zuständige Schulen sei lediglich ein politisches Zugeständnis an die CDU bei den Verhandlungen über das Schulgesetz im Rahmen der großen Koalition gewesen.
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages werde von allen mit Spannung erwartet. Es sei aber immer problematisch, wenn jemand die Inhalte eines Gutachtens in die Presse transportiere und niemand dazu Stellung nehmen könne, weil es noch nicht veröffentlicht ist.
Zur Analyse von Frau Killig fehle der Hinweis auf eine Verbesserung des zahlenmäßigen Verhältnisses Schüler/Lehrer in den nächsten Jahren wegen der zurückgehenden Schülerzahlen.
RF Killig, Vorsitzende der FDP-Fraktion äußert die Erwartung, dass das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes schnell vorgelegt werde.
Zur örtlichen Zuständigkeit von Gemeinschaftsschulen bemängelt Frau Killig, dass diese die alleinige Möglichkeit bekämen, Schüler abzulehnen.
Außerdem befürchtet sie nach den vorliegenden Planungen eine Kürzung der Stunden im Bereich der ästhetischen Bildung. Besonders für die jüngeren Schüler, also für die 5. und 6. Klassen seien diese Fächer aber besonders wichtig.
RH Krüger, CDU weist darauf hin, dass die Eltern jetzt für die Gemeinschaftsschule abgestimmt hätten. Nur sei auch deutlich geworden, dass diese Abwanderung bzw. die Entscheidung Richtung Gemeinschaftsschule offensichtlich auf falschen Informationen und Versprechen beruhe. Darüber hinaus sei im Internetauftritt des Bildungsministeriums zu erkennen, dass das Verhältnis der Anmeldungen zwischen Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen so katastrophal nicht sei.
Man könne natürlich besonders krasse Einzelfälle herausgreifen, aber ganz offensichtlich gebe es auch andere Fälle, die dann den Durchschnitt durchaus wieder etwas nivellierten. Der Schwerpunkt liege gleichwohl auf der Gemeinschaftsschule, was die Anmeldungen betrifft. Wenn man die Zahlen auf Jahrgänge umrechne, um einen Vergleich zu bekommen, dann seien die Jahrgangsanmeldungen bei den Gemeinschaftsschulen 90 und bei den Regionalschulen 50, so dass der Unterschied nicht extrem sei.
Aus den vom Bildungsministerium veröffentlichen Zahlen sei zu entnehmen, dass die Gemeinschaftsschulen 1,16 Lehrer pro Schule dazubekommen würden. Hier müsse man sich fragen, ob hiermit wirklich ein binnendifferenzierter Unterricht in der notwendigen Qualität gewährleistet werden könne.
RH Herr Hagen, Vorsitzender der CDU-Fraktion weist darauf hin, dass ein Vergleich mit dem finnischen Schulsystem schon deshalb kaum möglich sei, weil es in Deutschland sehr viele Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gebe.
Zu den finanziellen Auswirkungen sei auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 22.8.08 zu berücksichtigen, dass nach den Plänen von Schulleiter Lamb und einer Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft die Regionalschule ca. 590.000,00 kosten würde, um das Konzept umzusetzen und um erforderliche Bauten durchzuführen. Die Gemeinschaftsschule würde hiernach 590.000,00 plus zusätzlich 630.000,00 , d.h. insgesamt 1,22 Mio. - also mehr als das Doppelte - kosten.
Insofern würde das auch die von RH Pfau vorgetragenen Befürchtungen zu den finanziellen Auswirkungen einer Regionalschule entkräften.
Bürgermeister Paustian zitiert zunächst aus den KN vom 29.01.08. Laut GEW wären in Schleswig-Holstein 1.540 zusätzliche Lehrer notwendig, um das Unterrichtssoll überall zu erfüllen. Aus dem Bildungsministerium gäbe es keine konkreten Zahlen, wie viele Lehrerstellen derzeit nicht besetzt seien. Die Zahl sei natürlich erschreckend und mache deutlich, dass allein das Schulsystem gar nichts verändern und verbessern könne, sei es nun Regionalschule oder Gemeinschaftsschule.
Den Kommunen habe das Land jetzt die Entscheidung über die Schulart aufgebürdet. Er hätte sich aber eine landesweite Entscheidung gewünscht, damit die hier geführte Diskussion auf dieser Ebene gar nicht nötig gewesen wäre.
So sei zunächst ein erheblicher Aufwand als Grundlage für die Entscheidungen notwendig gewesen Vor allem seien die Verhältnisse in Plön zu berücksichtigen. Über das bessere Schulsystem für Plön gebe es nun also verschiedene Auffassungen. Er habe als Schulverbandsvorsteher deutlich gemacht, dass er wegen der notwendigen Binnendifferenzierung einerseits und der vorgesehenen Lehrerausstattung auf Plön bezogen andererseits die Regionalschule für die sinnvollere Lösung halte.
Unabhängig von der heutigen Abstimmung müsse aber berücksichtigt werden, dass das pädagogische Konzept für die Regionalschule bereits vorliege. Der Zeitaufwand für die Erarbeitung habe ein halbes Jahr betragen. Für die Gemeinschaftsschule liege kein Konzept vor, seine Erarbeitung würde sicher ebenfalls ein halbes Jahr in Anspruch nehmen.
Nach einem Beschluss der Stadt Plön müssten jetzt mit erheblichem Zeitaufwand auch die weiteren Gemeinden des Schulverbandes erneut abstimmen.
Bürgermeister Paustian weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ratsversammlung sich seinerzeit mit 11 zu 8 Stimmen für eine Regionalschule entschieden habe. Im Bereich des Schulverbandes hätten die Gemeinden Bösdorf, Dersau, Dörnick, Grebin, Kalübbe, Rathjensdorf ebenfalls für die Einrichtung einer Regionalschule ausgesprochen, die Gemeinden Ascheberg, Lebrade, Nehmten und Wittmoldt hätten für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule gestimmt.
Das Ergebnis sei mit 14 zu 9 Stimmen gefasst worden, ein knappes Ergebnis sei also auch bei einer erneuten Abstimmung zu erwarten.
Das Argument der SPD, abwandernde Schüler würden jahrelang erhebliche Kosten verursachen, sei selbstverständlich als reine Spekulation auch umkehrbar.
Fakt sei außerdem, dass man für die Gemeinschaftsschule mehr finanziell bedeutsame Anforderungen erfüllen müsse. Zum Konnexitätsprinzip habe das Land bereits darauf hingewiesen, dass bei freiwilligen Entscheidungen von Kommunen eine Zahlung wohl nicht vorgesehen sei.
Die Stadt würde gut beraten sein, den bisherigen Beschluss aufrechtzuerhalten und ggf. nach zwei Jahren zu überprüfen. Dies sollte von allen vor dieser erneuten Abstimmung bedacht werden.
RH Pfau, Vorsitzender der SPD-Fraktion, betont, dass er davon ausgehe, dass seine zwar noch spekulativen Berechnungsmodelle in der Tendenz durchaus doch auch auf Plön anwendbar seien.
Zu den Ausführungen von RH Krüger merkt er an, dass über 4.000 Eltern in diesem Jahr ihre Kinder an der Gemeinschaftsschule angemeldet hätten so dass der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Kieler Landtag zumindest vor der Sommerpause unter dem Eindruck der vom Kultusministerium erhobenen Zahlen schon einmal sehr laut darüber nachgedacht habe, dass die Entscheidung zur Verankerung der Regionalschulen im Schulgesetz möglicherweise doch nicht so unproblematisch gewesen sei. Für die Rolle des Umlandes sei bedeutsam, dass Plön die Schule nicht allein mit Plöner Kindern so füllen könne, dass sie sich rechnet, sondern auf das Umland angewiesen sei.
RH Dr. Lorenzen, FWG-Plön-Fraktion betont, dass seiner Meinung nach die Berechnung der Verwaltung zu den Mehrkosten einer Gemeinschaftsschule im Verhältnis zur Regionalschule nicht unkritisch übernommen werden dürfe. Es gäbe ganz andere Möglichkeiten im Rahmen einer Bildungsökonomie, insbesondere bei der räumlichen Gestaltung.
Was gebraucht werde, sei eine ganz andere intelligente Raumorganisation, um die Räume multifunktional auszulasten. Hinzu käme, dass man Räume auch flexibel gestalten könne mit Trennwänden, Schallschutzwänden und dergleichen mehr bis hin zu Arbeitsecken in entsprechend gestalteten Fluren
Dr. Lorenzen fragt, warum überhaupt - bei im Grunde gleicher Schülerzahl - plötzlich erheblich mehr Räume benötigt würden. Ein anderes Beispiel seien die Lehrerzimmer, hier sei aufgrund der Beschäftigungsstruktur nur ca. ein Drittel der geplanten Plätze erforderlich.
Er hoffe, dass man im Schulverband das Raumkonzept sehr kritisch hinterfragt und geklärt werde, ob es nicht besser sei, einen externen Gutachter zu beauftragen.
Bürgermeister Paustian wendet sich an Dr. Lorenzen und betont, dass durch die Verwaltung zunächst nur eine grobe Kostenschätzung habe erarbeitet werden können. Der Raumbedarf bei einer Regionalschule sei höher, weil in der 5. und 6. Klasse auch ein gemeinsamer Unterricht mit einer Differenzierung stattfinde, bei der Gemeinschaftsschule sogar bis zur Klassenstufe 10.
Bürgervorsteher Kreuzburg unterbricht die Sitzung für 5 Minuten
Nach Wiedereröffnung der Sitzung weist der Bürgervorsteher darauf hin, dass voraussichtlich durch den Beschluss der Ratsversammlung eine Satzungsänderung im Schulverband erforderlich werde. Die Fraktionen hätten sich deshalb geeinigt, dass über die beiden Absätze des Beschlussvorschlages getrennt abgestimmt werden solle.
Diesem Vorschlag wird zugestimmt, so dass Bürgervorsteher Kreuzburg über die beiden Absätze des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen lässt.