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Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
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Beratungsverlauf:
Ratsherr Buth, Vorsitzender des Hauptausschusses, erläutert das Verfahren. In der letzten Sitzung wurden die Eilentscheidungen des Bürgermeisters über die Aufnahme von Kassenkrediten mit unterschiedlichen Laufzeiten im Gesamtbetrag von 6 Mio. € thematisiert. Die Haushaltssatzung der Stadt Plön für das Jahr 2020 sieht einen Höchstbetrag der Kassenkredite über 8 Mio. € vor.
Kassenkredite dienen hauptsächlich der Finanzierung von Geschäften der laufenden Verwaltung, aber auch zur Liquiditätssicherung von Investitionsmaßnahmen. Bisher waren insgesamt 5,5 Mio. € zur Bedarfsdeckung erforderlich. Diese waren zum 30. April 2020 an die Gläubigerbanken zurückzuzahlen.
Nach der Liquiditätsplanung der Kämmerei beträgt der mittelfristige Bedarf nunmehr 6 Mio. €.
Um gegebenenfalls flexibel reagieren zu können, sind 3 Mio. € für 3 Monate zu einem Zinssatz von 0,08 % und weitere 3 Mio. € zu einem Zinssatz von 0,29 % für 3 Jahre aufgenommen worden.
Die Aufnahme von Kassenkrediten mit Laufzeiten, die ein Haushaltsjahr überschreiten, unterliegt nach dem Runderlass des Innenministeriums vom 20. Oktober 2015 der Beschlusshoheit der Ratsversammlung.
Aufgrund der Sitzungsausfälle infolge der Corona – Krise waren Gremienbeschlüsse nicht herbeizuführen.
Im Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 23. März 2020 wird darauf hingewiesen, dass in dringenden Fällen Entscheidungen durch den Bürgermeister anstelle der Vertretung getroffen werden können. Das Eilentscheidungsrecht ist gegenständlich nicht beschränkt, es reicht soweit wie die Zuständigkeit des Gremiums, anstelle dessen entschieden werden soll. Es sind jedoch zwei kumulative Voraussetzungen erforderlich:
- Das Drohen eines erheblichen Nachteils.
- Das Fehlen einer anderweitigen Möglichkeit, diesen Nachteil abzuwenden.
Für die fällige Rückzahlung der auslaufenden Kassenkredite und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung waren die Neuaufnahmen unumgänglich. Alternativ hätte ein Kontokorrentkredit der Förde Sparkasse in Anspruch genommen werden müssen, was nur zu einem um ein Vielfaches höheren Zinssatz als den für Kassenkredite möglich wäre und damit einen wirtschaftlichen Schaden ausgelöst hätte.
Im Hauptausschuss wurde angeregt, in vergleichbaren Fällen dessen Mitglieder oder zumindest den Vorsitzenden zu informieren.
Lt. Kommunalaufsichtsbehörde ist lediglich eine Kenntnisnahme durch die Ratsversammlung erforderlich, die hiermit bewirkt wurde.