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Beratungsverlauf:
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Auf Bitten der Vorsitzenden nimmt zunächst Ratsherr Kruppa als stellvertretender Ausschussvorsitzender Stellung:
Seit über 40 Jahren durchschneidet die B 76 / B 430 die Stadt Plön; ebenso lange warten die betroffenen Bürger:innen auf Lärmschutz. Seit über 40 Jahren bedeutet aber auch, dass hier ein über 40 Jahre altes Konzept in Rede steht und damit nicht mehr zeitgemäß ist und auch nicht mehr im Sinne der Stadt. Es entspricht nicht mehr den Anforderungen des heutigen Verkehrs. Insofern hat die Stadt Plön in einer Stellungnahme am 02. Mai 2018 ihre Auffassungen dargelegt, die von der Ratsversammlung in neuer Zusammensetzung nach der Kommunalwahl am 26. September 2018 mit einer Ergänzung bestätigt wurde. Die Planungen des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr sind als nicht mehr zeitgemäß mit Einwendungen und Ergänzungen zurückgewiesen worden. Der Kreis Plön hat sich in seiner Stellungnahme nahezu identisch geäußert und ist zu denselben Schlussfolgerungen gekommen, wie die Stadt.
Das Planfeststellungsverfahren hat, erkennbar an den von Stadt und Kreis angeforderten Stellungnahmen, nach langer Zeit nunmehr Fahrt aufgenommen.
Aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (StEP) hat sich ein Arbeitskreis, die AG Lärmschutz, herausgebildet, der sich nochmals explizit mit der komplexen Materie auseinandersetzt und versucht, in Richtung der Einwendungen und Bedenken der Stadt und auch des Kreises vorzugehen und darauf einzuwirken, beim Landesbetrieb und auf politischer Ebene. Eine Vorsprache beim Wirtschaftsministerium ist bereits erfolgt. Die Lärmschutz AG hat dann in der Mai – Sitzung 2019 auch ein offizielles Mandat vom StEP erhalten, diese politischen Gespräche zu führen und darauf Einfluss zu nehmen, dass die Stadt eine zeitgemäße und für die Bürger:innen akzeptable Umsetzung des Lärmschutzes bekommen wird und die gewollten Ziele mit anderen Mitteln erreicht.
Dieses Mandat steht zur Erneuerung an. Der Hintergrund ist, dass am 10. Februar 2020 Gespräche im Ministerium stattgefunden haben und explizit noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass es sinnvoll wäre, dieses Mandat von der Ratsversammlung bestätigen zu lassen, um der Angelegenheit einen entsprechenden Charakter und Nachdruck zu verleihen. Aus diesem Grund hat der StEP am 20. Mai 2020 einen Beschlussvorschlag entwickelt, den er im Anschluss verliest:
1. Der StEP empfiehlt der Ratsversammlung, die Vorstellungen der Stadt bis zum Vorliegen einer akzeptablen Lösung der Problematik, diese weiter zu verfolgen.
2. Das Mandat der AG Lärmschutz zur Führung von politischen Gesprächen auf Landes- und Bundesebene wird erneuert (einschließlich des Inhaltes der Anlage 1 des Antrags der Arbeitsgruppe).
3. Die Ratsversammlung wird gebeten, das vom StEP beschlossene Mandat zu bestätigen und die Verwaltung zu beauftragen, das laufende Planfeststellungsverfahren in der Fassung der aus den Stellungnahmen der Stadt und des Kreises Plön eingeflossenen Änderungen auf administrativer Ebene konstruktiv zu begleiten.
Sodann tritt Ratsherr Möller an das Rednerpult.
Er stellt die Frage in den Raum, ob die Bezeichnung des TOPs hinsichtlich der Wortwahl „Erneuerung des Mandats“ gerechtfertigt ist: Wie kann man etwas erneuern, das noch nie erteilt worden ist ?
Fakt ist, so Ratsherr Möller weiter, dass die Ratsversammlung als höchstes Beschlussorgan der Stadt eine Stellungnahme zum Lärmschutz in Form des Planfeststellungsverfahrens des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr mit großer Mehrheit beschlossen und dabei erhebliche Bedenken, wie auch der Kreis Plön, geäußert hat. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass diese Stellungnahme in enger Zusammenarbeit von Verwaltung und Selbstverwaltung entwickelt wurde. Es waren also beide Teile beteiligt. Der normale Ablauf sieht dann so aus, dass die formulierten Bedenken vom LBV abgewogen und möglicherweise berücksichtigt werden. Sollte es dadurch zu weitreichenden Veränderungen kommen, müssten die Planungsunterlagen wieder ausgelegt werden, und die Ratsversammlung hätte die Möglichkeit zu einer weiteren Stellungnahme. Dieser Ablauf hat einigen Mitgliedern des StEPs nicht genügt. Sie wollten den Einwendungen der Stadt auf politischer Ebene, wie es damals hieß, Nachdruck verleihen und dabei auch Minister Buchholz konsultieren. Diese s. E. politische Parallelwelt bestätigte der StEP in Form der AG. Als Rückmeldung der Arbeit dieser AG, die immerhin schon seit anderthalb Jahren tätig ist, gäbe es ganze zwei erwähnenswerte Hinweise in StEP – Protokollen:
1. „Ratsherr Wegener teilt mit, dass es aufgrund des Schreibens an Minister Buchholz und einer Rückantwort des Staatssekretärs des Ressorts Straßenbau einen Termin mit dem Minister geben wird. Für den Einkauf einer qualifizierten Beratung hierfür wurde darum gebeten, Haushaltsmittel in Höhe von 1.500 € bis 2.000 € bereitzustellen. Dieses hat der StEP dann auch getan.“
2. „Ratsherr Wegener empfand das Gespräch im Ministerium als angenehm und konstruktiv.“ Der Stand des laufenden Planfeststellungsverfahrens wurde mit nahezu auslegungsreif bezeichnet. Dies würde die These untermauern, dass die Ratsversammlung wiederum hierüber beraten müsste. Es erscheint ihm irgendwie als bezeichnend für diese AG, dass sie nicht einmal minimale Informationsansprüche des StEP und der Ratsversammlung erfüllt, die die Selbstverwaltung andererseits in hohem Maße von der Verwaltung einfordert. Er zitiert beispielhaft das Berichtswesen, wofür die Verwaltung einen umfangreichen Katalog vorgelegt hat, und zwar mit Inhalten und Controlling. Diese AG würde von der banalen Reduzierung auf ihren Namen getragen, frei nach dem Motto „Wir vertreten den Lärmschutz, da kann doch keiner etwas dagegen haben.“ Und verweist auf seinen Vorredner, Ratsherrn Kruppa. Natürlich nicht, dabei schließt sich Ratsherr Möller selbst mit ein. Er kämpft seit 25 Jahren für den Lärmschutz und war auch mit dem „Reibetanz - Gutachten“ befasst.
Er zitiert nunmehr den gerade zuvor verlesenen Beschlussvorschlag zur Verdeutlichung, weshalb er sich in vollem Umfang von diesem distanziert:
1. Der StEP empfiehlt der Ratsversammlung, die Vorstellungen der Stadt bis zum Vorliegen einer akzeptablen Lösung der Problematik, diese weiter zu verfolgen.
Bei derart vielen Platzhaltern würde ihm schwindelig werden. Welche Vorstellungen, und wie diese verfolgen? Hat die Ratsversammlung jemals solche Vorstellungen formuliert, auf die offensichtlich Bezug genommen wird? In welchem Zusammenhang sollen diese Vorstellungen stehen? Ist damit der kurze Straßenabschnitt gemeint, der im Planfeststellungsverfahren skizziert ist? Oder ist es eine größere Strecke, etwa die, die den gesamten weiteren Verlauf der Rautenbergstraße umfasst ? – Was heißt in diesem Kontext eigentlich „verfolgen“? Heißt es, konsequent nach dem Wortlaut der Stellungnahme zu verfahren? Dies kenn eigentlich gar nicht sein, denn so lange die Ratsversammlung nichts anderes beschließt, kann es eigentlich nur nach dieser letzten Beschlusslage funktionieren. Wie auch sonst. Er hinterfragt weiterhin die Wortwahl „akzeptable Lösung“. Akzeptabel im Sinne von „zeitgemäß“ ? Nicht, dass man dadurch in irgendeiner Weise mehr wüsste. Das Wort „zeitgemäß“ stellt genauso eine Worthülse dar und bleibt dabei unkonkret und nebulös.
Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee bittet Ratsherrn Möller darum, sich kürzer zu fassen.
Der Angesprochene lehnt dies ab und wünscht, seinen Vortrag zu Ende zu bringen.
Er fährt fort: Es könnte sich auch dahinter die Idee des Büros Reibetanz verstecken, die von einem Rückbau des Streckenabschnitts ausging, um somit Platz für die Gestaltung von Lärmschutzwänden zu erhalten und das Straßenformat auf den Verlauf etwa ab dem Gelände des Max – Planck – Instituts zu verringern. In dem Fall würde sich die Frage stellen, warum sich die Ratsversammlung nicht diese Form in die Stellungnahme geschrieben hat.
Wer die Stellungnahme aufmerksam durchgelesen hat weiß, dass es Kritikpunkte gibt, die als Spiegelstriche aufgelistet sind. Daneben gibt es so etwas wie Hinweise, Kommentare, eigene Auffassungen. Dies ist jedoch nichts, was konkret als Abzuwägen berücksichtigt werden muss, sondern hierbei handelt es sich um eine Meinung, die von der Stadt an dieser Stelle geäußert wird.
Schließlich geht es in dem Beschlussvorschlag noch um die Lösung der Problematik.
Es ist nicht definiert, ob das vom Landesbetrieb in der Planfeststellung befindliche Teilstück, oder der Verkehrslärmschutz in der Stadt Plön insgesamt gemeint ist? Die AG heißt bekanntlich „Lärmschutz“.
Wenn es lediglich um den mehrere hundert Meter langen Abschnitt geht, ist die Lärmproblematik in der Stadt Plön nur unzureichend erfasst. Selbst ein zweispurig zurückgebautes Teilstück, wie die übrige Straße, würde das Lärmproblem nicht lösn können.
Aus alldem folgt für ihn eindeutig, dass einem solchen Beschlussvorschlag nicht gefolgt werden kann, weil er völlig unkonkret ist und keine deutliche Schlussfolgerung im Sinne einer Handlungsanweisung oder auch nur eine Willensbekundung darstellt.
In Punkt 2 des Beschlussvorschlags werden politische Gespräche auf Landes- und Bundesebene genannt. Fälschlicherweise, wie von ihm bereits erwähnt, ist hier von der Erneuerung eines Mandats die Rede. Richtig müsste es heißen, dass ein Mandat seitens der Ratsversammlung erteilt wird; im Übrigen liest er von „Bundesebene“ zum ersten Mal. Dies ist nie auch nur in irgendeinem Ausschuss angedeutet worden.
Er stellt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Bedeutung des Begriffs „Mandat“. Etwa ein Mandat im Namen der Ratsversammlung, über eine Lösung der Problematik zu verhandeln? Dies hätte mit dem anfangs angedachten Führen von politischen Gesprächen der Lärmschutz AG eigentlich gar nichts mehr zu tun und würde die Entscheidungsabläufe innerhalb der Selbstverwaltung völlig auf den Kopf stellen.
Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee bittet Ratsherrn Möller darum, seinen Vortrag abzuschließen. Der Beschlussvorschlag wäre im StEP hinreichend diskutiert worden.
Ratsherr Möller bittet, den Passus in der Geschäftsordnung der Ratsversammlung zu benennen, der die Redezeit beschränkt.
Anmerkung zum Protokoll: Gem. § 14 Abs. 8 Gesch. O. kann die Redezeit auf Antrag beschränkt werden. Ein Antrag kann am Sitzungsbeginn allgemein gestellt für die gesamte Tagesordnung werden oder zu speziellen TOP, die ein hohes Diskussionspotenzial beinhalten. Vorliegend ist kein Antrag gestellt worden.
Ratsherr Möller bezeichnet den StEP als einen kleinen Kreis; die dort geführten Diskussionen sind nicht allen Ratsmitgliedern bekannt. Es kann nicht erwartet werden, dass sich die Ratsversammlung daran zu orientieren hat. Er möchte eine andere Sicht auf die Thematik vermitteln, als sie den Sitzungsniederschriften zu entnehmen ist. Im Übrigen läge das Protokoll der letzten StEP – Sitzung noch nicht vor.
Er bedankt sich bei Ratsherrn Buth, der den Antrag zur Geschäftsordnung stellt, den Vortrag Ratsherrn Möllers in voller Länge rezipieren zu können.
Er bittet ihn jedoch darum, den Antrag zurückzuziehen, da die Geschäftsordnung dies ohnehin regelt.
Ratsherr Möller muss die aktuelle Situation reflektieren, da sich diese seinem Verständnis entzieht.
Die Vorsitzende bittet darum, andere Ratsmitglieder nicht in den Redebeiträgen persönlich anzusprechen.
Ratsherr Möller bestreitet, dass ihm dieses heute unterlaufen sei. Er fragt bei der Bürgervorsteherin nach, um welches Mitglied es sich gehandelt habe.
Diese bittet ihn darum, mit seinem Vortrag fortzufahren.
Ratsherr Möller kritisiert nachdrücklich, dass die Bürgervorsteherin eine Behauptung in den Raum stellt, ohne einen konkreten Namen zu nennen.
Nachdem im Auditorium der Name Ratsherrn Kruppas fällt, beruft sich Ratsherr Möller darauf, sich lediglich auf diesen bezogen zu haben, weil die Bedeutung des Lärmschutzes beiden gleichermaßen bewusst sei.
Die Bürgervorsteherin hat nicht den Wunsch nach einem Streitgespräch. Sie bittet Ratsherrn Möller, seinen Beitrag fortzusetzen.
Unter Punkt 3 soll das im StEP beschlossene Mandat bestätigt werden, unter Punkt 2 soll eine Bestätigung dessen erfolgen. Er empfindet den Beschlussvorschlag deshalb als in sich völlig unlogisch.
Aus dem von ihm Vorgetragenen äußert er die Bitte an die Ratsversammlung, dass diese an der bestehenden Konstruktion, wie sie auch in anderen Bereichen der Verwaltung funktioniert festgehalten werden solle:
1. Die Zuständigkeitsordnung regelt, welcher Ausschuss sich womit zu befassen hat.
2. Jeder Ausschuss kann Vorarbeiten zu seinen Aufgaben an Arbeitsgemeinschaften übertragen. Das habe der StEP auch gemacht, allerdings ohne damit irgendwelche
Beschlüsse zu delegieren.
Die Beschlussvorschläge der Ausschüsse kommen in die Ratsversammlung und werden dann endgültig beschlossen, weil die Ratsversammlung das oberste Beschlussgremium ist. Die Übergabe eines – wie auch immer gearteten - Mandats an eine Arbeitsgruppe seitens der Ratsversammlung ist nicht vorgesehen und ist vermutlich auch nicht mit der Gemeindeordnung vereinbar.
Ratsherr Möller bittet darum, gegen den Beschlussvorschlag zu stimmen und die Konstruktion so zu belassen, wie sie ist.
Nachfolgend bittet die Bürgervorsteherin Ratsherrn Buth um seinen Vortrag.
Ratsherr Buth führt einleitend aus, dass es für einen Minister höchst merkwürdig erscheinen muss, wenn dieser aus der Zeitung erfährt, dass man mit ihm sprechen möchte. Deshalb ist natürlich die Arbeit der AG Lärmschutz, der er auch angehört, bis jetzt nicht öffentlich verlaufen. Seitens der AG wurde darüber im StEP berichtet; diese Berichte waren vielleicht nicht so ausführlich, wie viele, insbesondere Ratsherr Möller, es sich gewünscht hätten. Ratsherr Buth nahm auch an dem Gespräch teil, von dem Ratsherr Möller sagte, dass es in einer angenehmen Atmosphäre stattgefunden habe, was charakteristisch für das Gesamtgespräch war. Er bezeichnet jedoch die Inhalte dieser Unterredung als ganz wesentlich, über die im StEP von Ratsherrn Wegener berichtet wurde. Kernpunkt ist, dass es um eine Planung geht, die über 45 Jahre alt ist und die aus einer Zeit stammt, als die autogerechte Stadt das Leitbild war. Demzufolge wurde die Straße in Plön nach dem Ausbaustandard außerörtlicher Umgehungsstraßen hergestellt, der zum Schnellfahren und einer dementsprechend hohen Lärmentwicklung führt. Stand der heutigen Städteplanung wäre es, diese Straße auf den Ausbaustandard einer innerörtlichen Durchgangsstraße zurückzubauen. Das ist, wie das Gespräch im Ministerium bestätigte, mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren nicht möglich. Es entspricht den Tatsachen, dass das laufende Planfeststellungsverfahren auslegungsreif bzw. nahezu auslegungsreif ist. Es wurde weiterhin deutlich gemacht, dass, wenn ein zeitgemäßer Lärmschutz gewünscht ist, ein neues Planfeststellungsverfahren einzuleiten wäre. Ein neues Planfeststellungsverfahren ist nur dann vorstellbar, wenn es einen breiten Konsens in der Ratsversammlung gibt. In diesem Zusammenhang wurde darauf aufmerksam gemacht, das Mandat der AG durch einen Beschluss der Ratsversammlung bestätigen zu lassen, damit die AG als eine überfraktionelle Gruppe die Gespräche auf politischer Ebene weiterführen kann.
Ein Grundproblem ist aber, dass das Land zwar plant, Kostenträger jedoch der Bund ist. Und damit das Land gegenüber dem Bund darlegen kann, dass hier ein städtebaulicher Missstand zementiert werden soll, was die Stadt und der Kreis in der jetzigen Form eindeutig ablehnen. Dafür benötigt das Land einen Beschluss der aussagt, dass Plön hinter der Stellungnahme und für eine zeitgemäße Lösung steht.
Bei aller, zum Teil auch berechtigter, Kritik an dem Beschlussvorschlag, insbesondere an dem Wort „erneuert“. Da die Ratsversammlung das Mandat der AG noch nicht beschlossen hat, ist das Wort „erneuern“ an dieser Stelle falsch, wie Ratsherr Buth einräumt. Es könnte eventuell durch „bestätigen“ ersetzt werden. Bei aller Kritik im Detail an einigen Formulierungen plädiert er als Mitglied der AG Lärmschutz dafür, dass die Ratsversammlung das Mandat mit größtmöglicher Stimmenzahl zu bestätigen.
Ratsfrau Hansen spricht sich ebenfalls dafür aus, den Beschluss zu Punkt 2 dahingehend zu ändern, dass „erneuern“ durch „bestätigt“ ersetzt wird.
Die Bürgervorsteherin verliest den geänderten
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (StEP) empfiehlt der Ratsversammlung, die Vorstellungen der Stadt bis zum Vorliegen einer akzeptablen Lösung der Problematik, diese weiter zu verfolgen.
2. Das Mandat der AG Lärmschutz zur Führung von politischen Gesprächen auf Landes- und Bundesebene wird bestätigt einschließlich des Inhaltes der Anlage 1 des Antrags der Arbeitsgruppe).
3. Die Ratsversammlung wird gebeten, das vom StEP beschlossene Mandat zu bestätigen und die Verwaltung zu beauftragen, das laufende Planfeststellungsverfahren in der Fassung der aus den Stellungnahmen der Stadt und des Kreises Plön eingeflossenen Änderungen auf administrativer Ebene konstruktiv zu begleiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 4 | Enthaltungen: 3 |
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