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ALLRIS - Auszug

10.08.2020 - 7 Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Hauptausschussvorsitzender Buth verweist auf die umfangreichen Darstellungen in der Verwaltungsvorlage. Eine Besonderheit der Satzung ist ihre Rückwirkung, die aus Gründen  der weiteren Bestandskraft in den Vorjahren erlassener Zweitwohnungssteuerbescheide in die Rechtsnorm aufgenommen werden musste.

 

Bürgermeister Winter ergänzt, dass die bisher grundsätzlich auf dem Mietwert zum 01. Januar 1964 mit einem Hochrechnungsfaktor basierende Berechnung der Zweitwohnungssteuer nunmehr durch den vom Hauptausschuss beschlossenen Lagewert als Bemessungsgröße ersetzt wird.

Die Satzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeprüfungsamt des Kreise Plön, mit Vergleichskommunen und anhand einer Mustersatzung der Kommunalen Spitzenverbände erstellt.

 

Nunmehr könne von Rechtssicherheit ausgegangen werden.

 

Ratsfrau Meyer bedankt sich bei der Verwaltung für die gelungene Synopse und die umfangreichen Erläuterungen.   

 

Bürgermeister Winter verliest sodann den Beschlussvorschlag: 

 

 

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Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Plön wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage