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Beratungsverlauf:
Der Vorsitzende leitet ein, dass es bei der Satzungsänderung darum geht, die Amtszeit der jeweiligen Geschäftsführung von zwei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern. Es handelt es sich um eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an die Ratsversammlung.
Nachdem Detailinformationen aufgrund des Kenntnisstandes innerhalb der Fraktionen nicht für erforderlich angesehen werden, bittet der Vorsitzende zur Abstimmung über den
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