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ALLRIS - Auszug

14.09.2020 - 10 Ermäßigung der Gebühren für Personalausweise

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Wie der Vorsitzende konstatiert, war die Gebührenermäßigung schon in der letzten Hauptausschusssitzung Beratungsgegenstand. Er bittet Bürgermeister Winter um seine Stellungnahme.

 

Lt. Bürgermeister Winter würden tagesaktuell 1019 Personen an einer Erlassregelung partizipieren. Die Mindererträge für den städtischen Haushalt beliefen sich, über einen Zehnjahreszeitraum betrachtet, auf rund 29.400 €, somit etwa auf 3.000 € p. a.. Eine Ermäßigung um 50 % würde den Verlust dementsprechend halbieren. Er gibt zu bedenken, dass es auch ein Ziel der staatlichen Hilfeleistungen ist, dass die Empfangsberechtigten eigenverantwortlich mit den erhaltenen Mitteln wirtschaften. Bei der Antragstellung wären Dokumente vorzulegen, die eine Bedürftigkeit belegen.

 

Nach Auffassung Ratsherrn Schröders würden nicht alle Personen, denen die Ermäßigung zustünde, auch hiervon Gebrauch machen, so dass nach seiner überschlägigen Schätzung der tatsächliche Ausfall bei rund 1.000 € pro Jahr liegen würde. Er erinnert daran, dass die Personalausweisgebühr ab 2021 um 10 € erhöht wird; es wird somit für die Leistungsempfänger noch schwieriger als bisher, den pflichtigen Ausweis zu bezahlen.

Er sieht es für notwendig an, ein Signal zu setzen. Auch die Sozialverbände beurteilen die gewährten Hilfen als nicht ausreichend.

 

Bürgermeister Winter bestätigt den Kostenanstieg auf 37 € ab 2021. Gemäß § 1 Abs. 1 Ziff. 6 Personalausweisegebührenverordnung kann bei Bedürftigkeit die Gebühr ermäßigt oder von einer Erhebung ganz abgesehen werden.

 

Innerhalb der CDU – Fraktion, so Ratsherr Jagusch, wurde das Thema intensiv diskutiert. Zusammen mit einem Foto läge die Belastung künftig bei ungefähr 50 €. Die Gefahr einer Stigmatisierung ist für ihn insoweit nicht gegeben, als dass nicht jeder Berechtigte von einem Gebührennachlass Gebrauch machen wollen wird. Er schließt sich zugunsten der sozial Schwächeren dem Antrag nach einer Halbierung der Gebühr an.

 

Ratsherr Roth beantragt eine 3 - minütige Sitzungsunterbrechung.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Sitzung wird für die Dauer von drei Minuten unterbrochen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 10                   Nein-Stimmen: 0                   Enthaltungen: 1                      

 

Hauptausschussvorsitzender Buth eröffnet die Sitzung erneut um 19.57 Uhr.

 

Wie Ratsherr Roth mitteilt, äußerte die SPD – Fraktion bereits in der letzten Sitzung ihre Sympathie für diesen Vorschlag. Um ein soziales Signal auszusenden, wird sich SPD – Fraktion der Initiative der Fraktion Die Linke anschließen, wobei er allerdings seiner Befürchtung Ausdruck verleiht, dass dieser freiwillige Einnahmeverzicht von einem fehlbetragszuweisungsfähigen Defizit abgezogen werden wird.

 

Ratsfrau Killig, FDP – Fraktion, vermag die im Ausschuss herrschende Tendenz nicht mitzutragen. Sie plädiert für einen vollständigen Gebührenverzicht, allerdings nur in Härtefällen.

 

Für Bürgermeister Winter ist es unstreitig, dass die Entscheidung eine Doppelbelastung für den Haushalt nach sich ziehen wird, einerseits aufgrund der Mindererträge, andererseits in Form der Anrechnung auf die Höhe des anerkannten Fehlbetrags.

 

Der Vorsitzende lässt über den präzisierten Antrag der Fraktion Die Linke abstimmen:

 

 

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Beschluss:

 

Die Personalausweisgebühr wird ab 01. Januar 2021 auf Antrag allen Empfänger:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II – Bezieher:innen, Grundsicherungsempfänger:innen und Wohngeldberechtigten um 50 % ermäßigt. Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1