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ALLRIS - Auszug

14.09.2020 - 13 2. Nachtragsvereinbarung zum Zeitmietvertrag fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

Auf Bitten des Vorsitzenden gibt der Bürgermeister eine Darstellung des Sachverhalts.     

 

Über den Wohnblock in der Lütjenburger Straße 23, a und b wurde mit der Wankendorfer Baugenossenschaft Anfang 2016 ein befristeter 5 – Jahres - Mietvertrag geschlossen.

Die Stadt Plön hat zurzeit 31 von insgesamt 33 vorhandenen Wohnungen des Wohnblockes zur Unterbringung von ca. 43 Asylbewerbern angemietet.

 

Der geschlossene Mietvertrag läuft nun für die Wohnungen in dem Hauseingang "Lütjenburger Str. 23 b" zum 28. 02. 2021, für die Wohnungen in dem Hauseingang "Lütjenburger Str. 23 a" zum 31. 03. 2021 und für die Wohnungen in dem Hauseingang "Lütjenburger Str. 23" zum 30. 04. 2021 aus.

 

Nach mehreren Gesprächen mit der Wankendorfer Baugenossenschaft hat diese sich bereit erklärt, den befristeten Mietvertrag über das Jahr 2021 hinaus bis zum 31. 12. 2023 zu verlängern.

 

Das Kostenvolumen für die Anmietung des gesamten Wohnblockes beläuft sich pro Jahr auf rund 180.000 €. Größtenteils erfolgt eine Kompensation durch die eigenständige Zahlung der monatlichen Miete der Asylbewerber oder über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Stadt Plön fortlaufend weitere asylsuchenden Menschen durch den Kreis Plön zugewiesen werden ist es faktisch unmöglich, alle Asylbewerber kurzfristig anderweitig unterzubringen. Der Wohnungsmarkt in Stadtgebiet Plön ist darüber hinaus sehr angespannt.

 

Es ist weiterhin zwingend erforderlich, die Möglichkeit zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Wohnblöcken der Lütjenburger Straße vorzuhalten. Darüber hinaus muss sich die Stadt Plön innerhalb der kommenden zwei Jahre um sogenannte "Schlichtwohnungen" bemühen, damit sowohl künftige Asylbewerber als auch obdachlose Einwohner:innen der Stadt Plön adäquat untergebracht werden können.

 

Die Statik entspricht den baurechtlichen Vorschriften. In zwei Jahren steht eine Überprüfung des Daches an.

 

Wankendorfer und Plöner Gewerbliche haben zwar die Absicht, zusätzlichen Wohnraum im Stadtgebiet zu schaffen; die Umsetzung dürfte allerdings noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

 

Ratsherr Koll sieht die Zustimmung zu dem vorliegenden Beschlussvorschlag für quasi alternativlos an.

Dieser sollte um den Zusatz ergänzt werden, dass in den zwei jetzt gewonnenen Jahren Lösungskonzepte entwickelt werden sollen, wie der bekannten Problematik in Zukunft Abhilfe geschaffen werden soll.

 

Bürgermeister Winter verlautbart, dass die Wankendorfer und die Plöner Gewerbliche am kommenden Mittwoch ihre Wohnungsbaupläne für Plön vorstellen möchten. Auch die Stadtwerke Plön stehen dem Geschäftszweig des sozialen Wohnungsbaus aufgeschlossen gegenüber.

 

Ratsherr Wegener bittet den Bürgermeister, in der nächsten Sitzung des StEPs hierüber zu berichten.

 

Ratsherr Koll hält die Entwicklung eines Konzepts bis Ende 2021 für notwendig.

 

Für Vorsitzenden Buth empfiehlt es sich, zunächst die Nachtragshaushaltsplanung 2020 und die Haushaltsplanung 2021 abzuwarten; danach könnte ein umfassendes Konzept erstellt werden.

 

Bürgermeister Winter betont, dass es hierzu professioneller Kompetenz bedarf. Diese ist bei den Wohnungsbaugenossenschaften bereits vorhanden. Aufgrund der in Plön zu erzielenden relativ geringen Nettomieten sind Wohnungsbauten, aus Sicht der Wohnungsbaugesllschaften, normalerweise nicht kostenrechnend finanzierbar. Derzeit werden jedoch hohe Förderquoten gewährt, so dass sich die Situation nunmehr positiver darstellt. Er wird diese Frage in das Gespräch am Mittwoch einbringen.

 

Der Vorsitzende verdeutlicht, dass wie und wo in Plön sozialer Wohnungsbau stattfinden soll, der Entscheidung des StEPs unterfällt. In der nächsten Sitzung des StEPs sollte der Bürgermeister seinen Bericht erstatten, in der übernächsten sollte dem Thema dann ein eigenständiger TOP gewidmet werden.

 

Er leitet sodann über zu dem                

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt den genannten Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt der Ratsversammlung der Verlängerung des Mietvertrages zwischen der Stadt Plön und der Wankendorfer Baugenossenschaft über die Anmietung von 31 Wohnungen in dem Gebäudekomplex Lütjenburger Straße 23, 23 a und 23 b bis zum 31. Dezember 2023 zuzustimmen.

Herr Bürgermeister Winter wird bevollmächtigt, den Nachtrag zu unterzeichnen. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage