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ALLRIS - Auszug

30.09.2020 - 13 Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:  

 

Die Vorsitzende bittet auch zu diesem TOP Ratsherrn Buth, zu referieren. Die Haushaltswirtschaft ist wiederum ein Ressort des Hauptausschusses.

Wie Ratsherr Buth erläutert, hat sich der Hauptausschuss schon am 14. September 2020 mit dem Thema befasst. Mit der Umstellung der Rechnungslegung auf die Doppik waren in diesem Kontext  mehrere Jahresabschlüsse nachzuholen. Dieser Prozess läuft; die Stadt ist auf einem guten Weg. Der Haushaltsabschluss für das Jahr 2018 wurde seinerzeit aufgestellt. Die Aufbereitung des Jahresabschlusses 2019 wird unmittelbar folgen. Es ist vorgesehen, dass diese Arbeiten bis Anfang 2021 und somit vor Aufstellung des Haushalts 2021, abgeschlossen sein werden. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2020 Ratsfrau Stephanie Meyer und die Ratsherren Bastian Landschof und Thure Koll als Prüfer:innen benannt. Über den Inhalt der Prüfung und über die Prüfungsergebnisse wird separat berichtet. In diesem Sinne bittet Ratsherr Buth darum, auf die Ergebnisse einzugehen, aber keine Haushaltsdebatte vorzuziehen, obwohl dies vielleicht naheliegt. Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 447.135,28 € ab. Gegenüber der Haushaltsplanung des Jahres 2018 mit einem Fehlbedarf in Höhe von 1.856.700 € ergibt sich eine Abschlussverbesserung in Höhe von 1.409.564,72 €. Zu dieser erfreulichen Abweichung führten vier Hauptfaktoren: Die Gewerbesteuer hat 2018 ein historisches Spitzenaufkommen von rund 2,833 Mio. € erreicht. Gegenüber der Haushaltsplanung wurden rund 59 T€ an Mehrerträgen aus den allgemeinen Schlüsselzuweisungen erzielt. In 2018 wurde erstmalig eine Zuweisung des Landes an alle Kommunen als allgemeines Infrastruktur in Höhe von rund 76 T€ gewährt. Darüber hinaus erhielt die Stadt Plön eine teilweise Gewinnausschüttung seitens der Stadtwerke Plön AöR in Höhe von 28 T€. Auf der Ausgabenseite konnten gegenüber der Haushaltsplanung rund 443 T€ bei den Unterhaltungsmaßnahmen eingespart werden, da einige Teilmaßnahmen nicht realisiert werden konnten. Ratsherr Buth merkt hierzu an, dass aufgeschoben nicht gleich aufgehoben ist.

Der Deckungskreis 5000 wurde gemäß Übersicht um 12.967,34 € überschritten. Ursächlich für diese Überschreitung sind die Beiträge zu den Versorgungskassen für Beamte mit einem Beitrag in Höhe von 15.394.79 €. Die Versorgungsbeiträge für den früheren Bürgermeister wie auch diese für den amtierenden Bürgermeister sind berücksichtigt. Die Stadt Plön ist gemäß der Satzung der Versorgungsausgleichskasse Schleswig – Holstein Pflichtmitglied dieser Einrichtung. Somit ist dieser Aufwand zwingend und folglich unabweisbar. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung in Verbindung mit § 95 d Gemeindeordnung (GO) kann der Bürgermeister bis einem Höchstbetrag von 10.000 € für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen seine Zustimmung erteilen. Diese Geringfügigkeitsgrenze wurde überschritten. Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat somit den zusätzlichen Aufwand im Zuge des Jahresabschlusses 2018 zu beschließen.

2018 sind neue Gewerbesteuermessbescheide des Finanzamts eingegangen, die bezogen auf einen großen Gewerbesteuerzahler die rückwirkende Festsetzung der Jahre 2002, 2004 und 2006 betrafen. Diese Neufestsetzungen zogen erhebliche Steuernachzahlungen und auch Steuererstattungen nach sich. Die Vorgänge lösten folglich erhebliche Verzinsungsbeträge sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten der Stadt Plön aus. Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Eine Verzinsung ist nach der Abgabenordnung zwingend vorzunehmen. Die Deckung ist durch Mehrerträge aus der Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen gewährleistet. Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 144.175,87 € zu beschließen.

Das Produktsachkonto „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen – Kreisumlage“ wurde mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 3.315.000 € um 9.420 € überschritten. Die Kreisumlage ist ein Pflichtaufwand und somit unabweisbar. Die Zustimmung zur Leistung des überplanmäßigen Aufwandes durch den Bürgermeister ist erfolgt. Der Ratsversammlung ist hierüber im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 zu berichten.

Auch wenn die Stadt mehr Einnahmen und weniger Ausgaben verzeichnen kann bleibt dennoch festzustellen, dass die dauerhafte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Plön nicht gewährleistet ist. Die Frage, wie damit umzugehen ist, ist aber nicht Gegenstand des heutigen Tagesordnungspunktes. Diese zu erörtern wird ausreichend Gelegenheit sein, wenn der Nachtragshaushalt 2020 und der Haushalt 2021 auf der Tagesordnung stehen.

 

Der Beschlussvorschlag wird von Ratsherrn Buth verlesen:

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung stellt den Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Fassung fest.

Der überplanmäßige Aufwand beim PSK 11100.50210000 – Bürgermeister / Beiträge zu Versorgungskassen Beamte – in Höhe von 12.967,31 € sowie der überplanmäßige Aufwand  beim PSK 61100.55920000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen / Verzinsung von Steuererstattungen – in Höhe von 144.175,87 € werden genehmigt.

Der überplanmäßige Aufwand beim PSK 61100.53720000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen / Kreisumlage – in Höhe von 9.420,00 € wird zur Kenntnis genommen. Auf die Verrechnung der vorgetragenen Fehlbeträge mit der Allgemeinen Rücklage nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird verzichtet.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage