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ALLRIS - Auszug

30.09.2020 - 15 Antrag der FWG-Fraktion; hier: Zuständigkeit de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dr. Erdtmann, Vorsitzender der FWG – Fraktion, bringt den Antrag auf Bitten der Bürgervorsteherin in die Beratung ein. Die Prinzeninsel ist nach einer langen Zeit wieder zu einem Politikum geworden. Er hat diese vor einigen Wochen besucht. Es ist eine Halbinsel mit einer Größe von etwa 15 Hektar, die in den Großen Plöner See ragt. Sie ist bebaut mit dem Niedersächsischen Bauernhaus, was in der Vergangenheit zumindest saisonweise bewirtschaftet war, sowie mit diversen Nebengebäuden. Ferner ist ein weiteres Gebäude, das Prinzenbad, vorhanden. Die Eigentumsverhältnisse sind so, dass ursprünglich die Nachlassverwaltung der Prinzen von Preußen Eigentümerin gewesen ist. Dieses Eigentum ist jetzt auf eine GmbH & Co. KG, deren Anteile aus seiner Sicht vermutlich der Familie von Preußen gehören, übergegangen. Dies ist ein entscheidender Punkt für einen Vertrag zwischen der Stadt und dem Eigentümer. Die Prinzeninsel hat aus seiner Sicht eine besondere Bedeutung für die Natur. Von dem Parkplatz an der Ascheberger Straße  benötigt man zu Fuß etwa eine halbe Stunde auf dem Weg, der kein öffentlicher Verkehrsweg ist. Die Prinzeninsel ist für ihn ein Eldorado der Natur, was auch allgemein unstreitig sein dürfte. Sie besteht zu einem großen Teil aus Sumpfgelände, in dem sich die Natur frei entfalten kann. Sie besteht ferner aus den bereits genannten Baulichkeiten mit umliegenden Wiesen. Die Prinzeninsel ist eigentlich als ein Naturdenkmal geeignet. Dies müsste für die Stadt Plön von größter Bedeutung sein. Es kann nicht sein, dass deshalb die Verwaltung ohne Einschaltung der politischen Gremien und der Öffentlichkeit, die er auf die Bedeutung der Prinzeninsel mit ihrer Natur ist, hier allein entscheidet. Es kann auch nicht sein, dass dies eine normale Verwaltungsangelegenheit ist, auf die sich der Bürgermeister berufen kann und für die er im Rahmen eines Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrags allein, ohne Beteiligung der politischen Gremien, zuständig ist. Formal ist der Bürgermeister im Recht. Die Bedeutung der Angelegenheit verlangt jedoch eine Korrektur, notfalls auch durch Änderung der Hauptsatzung. Ergänzend zum Sachverhalt führt Ratsherr Dr. Erdtmann weiter aus, dass es einen Leihvertrag für die unentgeltliche Nutzung mit den Prinzen von Preußen aus dem Jahr 1966 mit Wirksamkeit ab 1967 gab. Die Laufzeit dieses Vertrags endete nach zwanzig Jahren im Jahr 1987. Seither besteht kein Vertragsverhältnis mit den Eigentümern, wobei für ihn noch offen ist, wer heute Eigentümer ist. Ein Grundbuchauszug, den er erbeten hatte, um die Eigentumsverhältnisse zumindest seiner Fraktion gegenüber nachzuweisen, liegt ihm bis heute nicht vor. Dies wäre jedoch nicht der Schwerpunkt seines Anliegens; dieser liegt für ihn in der Bedeutung der Prinzeninsel, die für die Stadt Plön weitgehend ist und für die Öffentlichkeit von größtem Interesse sein muss. Diese Bedeutung kann nicht durch Abschluss eines, aus Sicht der Eigentümer, sinnvollen Vertrags geregelt werden. Hier müssen die politischen Gremien darüber diskutieren, wie die Zukunft der Prinzeninsel rechtlich gestaltet werden kann und muss. Das Verfahren der Verwaltung hat hier bisher offensichtlich versagt. Er wiederholt: Ein Vertragsverhältnis gab es offiziell nur bis 1987, danach gab es, eigentlich undenkbar, einen vertragslosen Zustand. Er möchte die zukünftige Planung im Einzelnen, wie man das Verhältnis sinnvoller Weise regeln kann, nicht vorweg nehmen; dazu mag jede Partei oder jede Fraktion ihre eigenen Gedanken fassen. Notwendig dafür ist aber ein Beschluss, dass nicht die Verwaltung allein, ohne Einschaltung der politischen Gremien über die Zukunft der Prinzeninsel entscheidet. Abschließend hebt er hervor, dass die Planungshoheit, baurechtliche Gestaltungen vorzunehmen, allein bei der Stadt liegt. Und das ist ein Argument von außerordentlich hohem Gewicht. Dass die Eigentümer, wer immer es auch ist, vermutlich letztendlich die Familie von Preußen, wirtschaftliche Interessen verfolgen, ist nachvollziehbar. Hier muss man abwägen zwischen privaten wirtschaftlichen Interessen und den Interessen der Öffentlichkeit, und die Stadt hat die Chance dazu. Diese Entscheidung darf nicht allein die Verwaltung treffen, worauf sich diese jedoch vermutlich berufen wird.

 

Ratsherr Jagusch sieht die Selbstverwaltung als in der Sache darüber einig an, dass bestimmte  Verträge, die nach der Hauptsatzung die Voraussetzungen erfüllen, was z. B. jährliche Kosten angeht, nicht von der Kommunalpolitik entschieden werden müssen. Er glaubt jedoch, dass darüber nachgedacht werden muss, wie man dies in Zukunft handhaben möchte in Bezug auf das, was von gewisser Bedeutung ist, wie z. B. die Prinzeninsel, auch wenn ein bestimmtes  jährliches Kostenvolumen nicht überschritten wird. Die Hauptsatzung sollte darauf hin untersucht werden, wo Regelungen verändert werden sollten, dass bei wichtigen Themen auch die Ratsmitglieder beteiligt sind. Seine Fraktion beantragt, die Angelegenheit in den Hauptausschuss zu verweisen, damit dieser darüber und über eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung berät.

 

Ratsherr Buth stimmt Ratsherrn Dr. Erdtmann uneingeschränkt zu, weil dieser die besondere Bedeutung des in Rede stehenden Vertrags erkannt hat. Gleichzeitig sieht er, dass die Hauptsatzung bzw. die Geschäftsordnung die Zuständigkeit der Verwaltung in Bezug auf diese Angelegenheit durchaus unterschiedlich ausgelegt werden kann. Da ein zukünftiger Vertrag erhebliche finanzielle Belastungen für die Stadt nach sich ziehen kann, hält er die Zuständigkeit des Hauptausschusses für gegeben. Hier kann dann über die unmittelbaren Kosten sowie über die Folgekosten, die sich aus dem dann ausgehandelten Vertrag ergeben, beraten und beschlossen werden. Sollte bei gründlicher Prüfung festgestellt werden, dass Hauptsatzung und Geschäftsordnung es nicht zulassen, dass sich die Selbstverwaltung mit Vertragsangelegenheiten mit besonderer Bedeutung befasst, wäre nach seiner Ansicht eine entsprechende Änderung des Ortsrechts erforderlich. Er beantragt daher, dass die Ratsversammlung beschließen möge, dass das Thema „Vertragsabschluss Prinzeninsel“ zuständigkeitshalber zur Beschlussfassung an den Hauptausschuss verwiesen wird. Hauptsatzung und Geschäftsordnung sind dazu anzupassen.

 

Bürgermeister Winter erinnert daran, dass diese Debatte bereits schon einmal im Hauptausschuss geführt worden ist. Es wurde darüber diskutiert, ob die Verwaltung dies alleine machen kann oder nicht. Der Bürgermeister ist der Politik so weit entgegengekommen, als dass zu einer Fraktionsvorsitzendenrunde eingeladen wurde, in der die in der Vergangenheit geschlossenen Verträge aufgearbeitet wurden und wo darauf hingewiesen wurde, wie die weitere Entwicklung ist. Zu einer neuen Runde, in der der Vertragsentwurf des Hauses Hohenzollern erörtert werden soll, hat er heute eingeladen. Die Selbstverwaltung ist somit einbezogen. Nach der derzeitigen Satzungslage findet  eine Beratung und Beschlussfassung in keinem Ausschuss statt. Dieses ist jedoch änderbar. Er verwahrt sich allerdings gegen die Aussage Ratsherrn Dr. Erdtmanns, dass hier die Verwaltung offensichtlich versagt hat. Dies weist er als unzutreffend zurück. Er macht darauf aufmerksam, dass die Erbauseinandersetzung des Hauses Hohenzollern mehr als zehn Jahre in Anspruch genommen hat, in denen es keinen Kontakt zur Verwaltung gegeben hat. In diesen zehn Jahren hat man aber feststellen können, dass die Praxis mit dem konkludenten Handeln nach dem ausgelaufenen Vertrag funktionierte. Deshalb sahen seine Vorgänger auch keine Veranlassung, daran weiter zu arbeiten. Etwas Gegenteiliges hat die Selbstverwaltung seinerzeit nicht feststellen können. Sein Vorgänger, Bürgermeister Paustian, hatte vor Ablauf seiner Amtszeit damit begonnen, diesen Vertrag wieder aufzugreifen. Er selbst hat dieses fortgeführt. Es wurde ein Vertrag ausgearbeitet. Dann hat das Haus Hohenzollern über einen längeren Zeitraum wiederum den Kontakt abgebrochen. Nunmehr bestehen neue Eigentumsverhältnisse, und es liegt seitens des Hauses Hohenzollern ein neuer Vertragsentwurf vor, der morgen besprochen werden soll. Er zieht als Fazit, dass die Selbstverwaltung eingebunden, aber noch nicht in die Lage versetzt ist, darüber zu beschließen, da die Hauptsatzung dies noch nicht vorsieht. Die entsprechenden Regelungen müssen noch ausformuliert werden, damit ein Mitsprache- und Beschlussfassungsrecht der Politik gewährleistet ist.

 

Ratsfrau Meyer bestätigt, dass die Fraktionsvorsitzenden durchaus eingebunden waren und die Verwaltung nicht alleine handelt. Langfristige Mietverträge stellen, unabhängig von der Miethöhe, eine strategische Entscheidung dar. Somit besteht Beratungs- und Beschlussbedarf, auch wenn hierzu eine Anpassung der Hauptsatzung notwendig ist. Sie schließt sich ihren Vorrednern an und beantragt, den Vertrag zur Beratung an den Hauptausschuss zu überweisen.

 

Ratsherr Buth konstatiert, dass der Beratungsgegenstand nicht ausdrücklich in der Hauptsatzung und in der Geschäftsordnung genannt ist. Beide Regelwerke schließen allerdings eine Befassung auch nicht aus. Die Befugnisse des Hauptausschusses lassen es durchaus zu, dass dieses Thema dort beraten und beschlossen werden kann. Er hält seinen Antrag aufrecht.

 

Bürgervorsteherin Gräfin von Waldersee bittet die Ratsversammlung zur Abstimmung über den

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Antrag der FWG – Fraktion; hier: Zuständigkeit der Ratsversammlung für den Abschluss eines Nutzungsvertrages betreffend die Prinzeninsel wird zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:23

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

 

 

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Anlagen zur Vorlage