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ALLRIS - Auszug

30.09.2020 - 17 Zweites Corona-Steuerhilfegesetz; Umsatzsteuers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Ratsherr Buth führt in die Materie ein. Der Hauptausschuss hatte bereits am 15. Juni 2020 über das Thema beraten. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona – Pandemie stellen Bürgerinnen und Bürger sowie viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 19. Juni 2020 mit Zustimmung des Bundesrates vom 29. Juni 2020 das zweite Corona – Steuerhilfegesetz beschlossen. Das Gesetz sieht eine vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 befristete Umsatzsteuersenkung vor. Der Regelsatz wird von 19% auf 16% und für den ermäßigten Steuersatz auf 5% abgesenkt. Die Stadt Plön hat mit dem PlönBad, der Tourist Info sowie der Schlossgarage drei Betriebe gewerblicher Art, die von der Umsatzsteuersenkung betroffen sind. Im Hauptausschuss wurde erörtert, dass eine Weitergabe dieser Senkung zu erheblichem finanziellen und zeitlichem Aufwand führen wird, so dass der Hauptausschuss zu dem Entschluss gekommen ist, diese Umsatzsteuersenkung, so gut sie gemeint ist, hier nicht umzusetzen, da die Kosten dafür insgesamt höher wären, als die Einwohner:innen sparen würden. Es wurde beraten, dass die dadurch generierten Mehrerträge für einen sozialen Zweck verwendet werden, über den noch zu beschließen ist. Er verliest den folgenden

 

 

 

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Beschluss:

 

Es wird auf eine Weitergabe der Umsatzsteuersenkung verzichtet. Die Mehrerträge sollen zu einem späteren Zeitpunkt im sozialen Sektor der Bevölkerung zurückgegeben werden. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0