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ALLRIS - Auszug

01.10.2020 - 8 Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

Frau Hornsmann führt bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage in den Tagesordnungspunkt ein. Im Vorwege hatte Frau Hornsmann die Anfrage an die Verwaltung gestellt, wie sich der Gemeindeanteil an den beitragsfähigen Erschließungskosten (§ 4 der Satzung) in Höhe von zehn Prozent ergibt.

Herr Senz teilt mit, dass der Prozentsatz in Höhe von zehn Prozent in § 129 des Baugesetzbuches geregelt ist. Der Prozentsatz ist dort als Mindestsatz verpflichtend festgesetzt.

 

Frau Hornsmann verliest anschließend den nachfolgenden 

 

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Beschluss:

 

Für den Finanzausschuss am 01. Oktober 2020:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Gemeinde Bösdorf in der vorgelegten Form und Fassung zu beschließen.

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage