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Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
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Beratungsverlauf:
Ratsherr Koll statuiert, dass die Stadt Plön sich weiterentwickeln will und muss; die finanziellen Möglichkeiten hierzu sind, wie heute bereits anklang, bekanntermaßen arg beschränkt. Um dennoch die Wünsche und Projekte verwirklichen zu können bedarf es Drittmittel, d. h. Fördergelder. Einen Zugang sieht Ratsherr Koll über das Programm der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“. Anträge stellen, können nicht nur juristische Personen des öffentlichen Rechts, sondern auch Plöner Körperschaften, Unternehmen und Vereine. In Schleswig – Holstein werden acht Bereiche für GAK – Förderung angeboten; für die Stadt Plön käme der Bereich der integrierten ländlichen Entwicklung infrage. Mit den Fördergeldern soll die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, gestärkt werden. Die Stadt Plön hat derzeit unter 10.000 Einwohner:innen und wäre damit eine förderungswürdige Kommune des ländlichen Raumes im Sinne des Förderprogramms. Im Vordergrund stehen die Sicherung der Daseinsvorsorge und die Ortskernentwicklung, um die Lebensqualität der Menschen im ländlichen Raum wirksam zu verbessern. Es werden strukturwirksame Projekte gefördert, die die Ortskernentwicklung unterstützen sowie Vorhaben, die die Bildungsinfrastruktur und die Nahversorgung sichern. Im Einzelnen sind dies Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege, Maßnahmen für die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die Bevölkerung einschließlich der Infrastruktur für Freizeit und Kultur. Unterstützt werden aber auch Investitionen zur öffentlichen Verwendung in der Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformationen und kleine touristische Infrastrukturen. Zuwendungsfähig sind auch bauliche Investitionen im Hoch- und auch im Tiefbau inklusive verbundener Ausstattung für Freizeit, Kultur und Tourismus, wie z. B. Gemeinschaftseinrichtungen und Mehrzweckgebäude. Die Höhe der Förderung beträgt bei Gemeinden bis zu 75 % und bei juristischen Personen des Privatrechts bis zu 53 % der förderfähigen Kosten. Im Bereich der Ortskernentwicklung werden insbesondere investitionsbezogene Vorhaben zur Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte gefördert. Grundlage dieser Förderung ist das Vorliegen eines Ortskernentwicklungskonzeptes. Dieses zu erstellen dauert etwa ein Jahr und erfordert Kosten in Höhe von rund 25.000 € – 30.000 €. Aber auch diese Aufwendungen können mit bis zu 75 % vom LLUR bezuschusst werden. Es wird deutlich, dass hierin eine Möglichkeit besteht, Geld zu akquirieren, das für städtische Projekte dringend benötigt wird. Er bittet darum, den Antrag der CDU – Fraktion zu unterstützen und dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Ratsherr Buth begrüßt den Antrag ausdrücklich. Eine Fehlbetragsgemeinde wie Plön kommt ohne Fördermittel überhaupt nicht aus. Dessen muss man sich immer wieder bewusst sein. Dennoch hat ihn der Antrag in der Kürze der Zeit überrascht. Er hält es für richtig, diesen Antrag zuständigkeitshalber erst einmal an den StEP zu verweisen. Hier wären auch noch viele Fragen offen, z. B. wie sich dieses Programm mit dem derzeit laufenden Programm der Städtebauförderung verträgt. Er spricht sich dafür aus, darüber in Ruhe zu beraten und nicht aufgrund der heutigen Vorlage mit vielen Links. Er beantragt deshalb, diesen Antrag zur Beratung an den StEP zu überweisen.
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