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Beratungsverlauf:
Ratsherr Koll trägt den Antrag der CDU-Fraktion, Fördermittel aus dem Förderprogramm GAK zu akquirieren und dafür die notwendigen Voraussetzungen wie z.B. die Erarbeitung eines Ortskernentwicklungskonzeptes zu schaffen, vor.
Ratsherr Buth führt aus, dass die Stadt Plön auf jegliche Zuschüsse angewiesen und die Anregung daher sehr wertvoll ist. Er merkt an, dass die Stadt Plön bereits ein Stadtentwicklungskonzept in Auftrag gegeben hat und dies ggfs. ausreichen könnte, um Mittel aus dem GAK zu beantragen. Sofern dies der Fall sein sollte, wäre die Erarbeitung eines Ortskernentwicklungskonzeptes möglicherweise entbehrlich. Weiterhin berichtet er, dass aus den Unterlagen des GAK zu entnehmen ist, dass auch ohne ein Ortsentwicklungskonzeptes eine Förderung bis zu 65 % (10 % unter Höchstfördersatz) möglich wäre. Es müsste daher einmal berechnet werden, welche Variante für die Stadt Plön günstiger wäre. (75 % Förderung mit Konzept oder 65 % Förderung ohne Konzept.)
Bürgermeister Winter erklärt, dass die Verwaltung bislang die GAK Mittel nicht im Blick hatte, da man davon ausging, dass diese Mittel nur für den ländlichen Raum gewährt werden würden. Aufgrund des CDU Antrages hat die Verwaltung zwischenzeitlich recherchiert und festgestellt, dass die Stadt Plön zum ländlichen Raum zu zählen ist. Der LLUR hat eine 75 % Förderung für das OEK bestätigt, allerdings besteht die max. Förderung von 50.000 €. Auch die Verwaltung hält es für sinnvoll ein OEK zu erstellen, da es eine Vorstufe des F-Planes ist. Herr Winter regt an, den gesamten Vorgang verwaltungsseitig nochmals zu recherchieren und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. In Bezug auf die Ausführungen von Ratsherrn Buth berichtet Bürgermeister Winter, dass im Rahmen der Städtebauförderung ein sogenanntes integriertes Entwicklungskonzept (IEK) erforderlich ist. Verwaltungsseitig müsste vorab geklärt werden, in wie weit sich ein IEK von einem OEK unterscheidet.
Herr Homeyer bestätigt, dass beim LLUR gewisse Vorgaben für ein Ortskernentwicklungskonzept zu erfüllen sind. Er sagt zu, bis zu einer der nächsten Sitzungen die Rahmenbedingungen für die jeweiligen Konzepte aufzuzeigen und darzustellen, um was es konkret geht und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.
Stellv. Ausschussvorsitzender Kruppa schlägt daraufhin vor, den TOP von der Verwaltung aufarbeiten zu lassen und in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.
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