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ALLRIS - Auszug

26.10.2020 - 7 Neukalkulation Marktgebühren und 4. Änderung Ma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beratungsverlauf:

 

Hauptausschussvorsitzender Buth führt ein, dass die 3. Änderungssatzung zur Marktgebührensatzung zum 01. Januar 2019 in Kraft trat. Im Zuge einer Nachkalkulation wurde festgestellt, dass eine erneute Gebührenanpassung erforderlich wird. Für Jahrmärkte ermäßigen sich die Gebühren um 13 %, für Wochenmärkte ist ein Anstieg um 14 % zu verzeichnen und für die sonstigen Marktveranstaltungen ein Minus von 71 %. Die generellen Kosten für die Bereitstellung eines Stromanschlusses bleiben unverändert bzw. sinken (63 Ampere).

 

Wie Bürgermeister Winter ausführt, wurde, nachdem eine Beteiligung der Schausteller hinsichtlich der Jahrmarktsgebühren zunächst leider versäumt worden ist, die Vorgängersatzung wieder in Kraft gesetzt. Nachdem ein neuer Dienstleister mit der Betreuung der Stromversorgung auf dem Marktplatz betraut wurde, gestalteten sich die Kosten erheblich geringer. Das Ergebnis der Neukalkulation wurde mit den Schaustellern sowie mit den Wochenmarktbeschickern besprochen und traf auf Zustimmung. 

 

Ratsfrau Meyer fragt nach, weshalb die Stromkosten nicht in vollem Umfang umgelegt werden. Zudem würden die schwächsten Anschlüsse am stärksten begünstigt.

 

Bürgermeister Winter bestätigt dies. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden die Gebühren subventioniert. Die Stromkosten sind für alle Märkte gleich. Die Stadt ist bestrebt, das Marktgeschehen für ihre Einwohner:innen und die der Umlandgemeinden aufrecht zu erhalten.

 

Der Hauptausschussvorsitzende merkt an, dass häufig das Fehlen einer Metzgerei in Plön beklagt wird. Auf dem Marktplatz bieten zwei Schlachtereibetriebe ihre Waren überwiegend zwei Mal pro Woche feil. Die zum Teil beträchtlichen Unterschiede zwischen den tatsächlichen und den gedeckten Kosten zeigt er anhand der 16 Ampere – Anschlüsse auf: 10,23 € stehen hier 5,00 € tatsächlich erhobener Gebühr gegenüber. Damit trage man jedoch dazu bei, die Wochenmärkte für Besucher und Händler attraktiv zu halten.

 

Er verliest anschließend den Beschlussvorschlag: 

 

 

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Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Nachkalkulation 2017 – 2019 sowie die Vorkalkulation der Gebühren 2021 – 2023 für die Jahrmärkte, die Wochenmärkte, sonstigen Marktveranstaltungen sowie der Strombereitstellungsgebühren zur Kenntnis.

 

Dieser Vorlage ist die 4. Änderungssatzung zur Markgebührensatzung als Anlage beigefügt.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung diese 4. Änderungssatzung zur Marktgebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage