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Beratungsverlauf:
Ratsherr Dr. Erdtmann stellt den Antrag der FWG – Plön – Fraktion zu Ziff. 2 vor. Der
Antrag, dass der Bürgermeister nicht allein über den Abschluss des Vertrages mit dem Haus Hohenzollern entscheiden sollte, hat sich aufgrund der Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 30. September 2020 erledigt.
Der zweite Antrag hat nach wie vor seine Bedeutung. Der mit dem Haus Hohenzollern abzuschließende Leihvertrag ist explizit in der Hauptsatzung nicht genannt. Er nimmt an, dass der Bürgermeister seine Auffassung, er könne hier allein entscheiden, darauf gestützt hat. Er vertritt den Standunkt, dass der Abschluss von Verträgen mit besonderer Bedeutung der Zustimmung der Ratsversammlung bedarf. Ohne Zweifel bedarf dieser unbestimmte Begriff einer Definition. Deshalb sollte die Verwaltung beauftragt werden, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, unter welchen Voraussetzungen diese vorliegt und dies in der Hauptsatzung verankern. Dass vorliegend eine besondere Bedeutung gegeben ist, darüber dürften sich alle Anwesenden einig sein.
Bürgermeister Winter ist der Meinung, dass er nicht den Eindruck erweckt hat, alles allein entscheiden zu wollen. Nach den bestehenden Regelungen der Hauptsatzung liegt jedoch die Zuständigkeit bei ihm. Er hat kein Problem damit, die Selbstverwaltung zu beteiligen. Sehr wohl bereitet ihm der Begriff der besonderen Bedeutung Probleme. Er wird daran arbeiten, das Vertrauen in die Verwaltung bezüglich wichtiger Verträge zu verbessern.
Ratsherr Jagusch teilt die Auffassung eines Definitionsgebotes. Eine eigene Deutung des Begriffes hat er ad hoc aber nicht parat. Er schlägt eine Fraktionsvorsitzendenrunde vor, möglicherweise erweitert.
Er beantragt, dass eine Runde aus den Fraktionsvorsitzenden gebeten wird, einen entsprechenden Vorschlag zu entwickeln.
Vorsitzender Buth betont, dass die Beratung über die Änderung der Hauptsatzung Aufgabe des Hauptausschusses ist. Er rät dazu, auch die Geschäftsordnung der Ratsversammlung und deren Ausschüsse miteinzubeziehen. Er hat die Kommunalaufsichtsbehörde kontaktiert. Der Vertragsinhalt sollte vom Hauptausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden. Bei haushaltsrechtlichen Aspekten, die hier unzweifelhaft vorliegen, greift das Etatrecht der Ratsversammlung. Er stimmt dem Zeitplan zu.
Ratsfrau Meyer schickt voraus, dass der Bürgermeister gar nicht gemeint war. Sie hat nicht das Gefühl, dass unzureichend kommuniziert wird oder dass er alles allein entscheiden wollte. Ratsfrau Meyer würde die besondere Bedeutung an der Laufzeit von Verträgen festmachen, z. B. ab 10 Jahren. Bei 25 Jahren wäre für sie ein Gremienbeschluss zwingend, da es sich um eine sehr lange vertragliche Bindung handelte. Nach der jetzigen Regelung in der Hauptsatzung könnte der Bürgermeister Verträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren ohne Einbezug der Selbstverwaltung abschließen.
Hauptausschussvorsitzender Buth bekräftigt, dass Satzungen im Hauptausschuss beraten werden. Dieser gibt dann eine Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung.
Bürgermeister Winter fügt an, dass künftig alle längerfristigen Verträge im Hauptausschuss vorberaten und im Anschluss der Ratsversammlung vorgelegt werden.
Ratsherr Dr. Erdtmann erklärt sich mit dem Vorschlag Ratsherrn Jaguschs einverstanden; er bittet um die Ergänzung, dass die Fraktionsvorsitzendenrunde einen
wörtlichen Vorschlag, ggf. unter Mitwirkung der Verwaltung, formuliert.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen:
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