Topmeldungen
Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Beratungsverlauf:
Ratsherr Buth führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert, dass es sich hier um einen Ratsbeschluss handelt, mit dem die Stadt sich um eine Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewirbt.
In der Ratsversammlung am 30.09.2020 wurde unter TOP 16 u.a. auch über einen Förderantrag für den Ersatzneubau einer Sporthalle abgestimmt. Aufgrund offener Fragen, wurde das Thema in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung am 21.10.2020 wurde einstimmig der Standort Schiffsthal beschlossen.
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus hat am 22.10.2020 den Bedarf eines Ersatzneubaus anerkannt und einstimmig für eine Zwei-Feld Multifunktionshalle mit Tribüne gestimmt.
In dem Ausschuss haben Vertreter des TSV Plön, Plön bewegt und des Musikzugs auf ihre Situation hingewiesen und den dringenden Bedarf einer Halle begründet.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2020 insbesondere die finanziellen Gesichtspunkte erörtert. Dort wurde bei 6 Ja Stimmen, 1 Nein Stimme und 4 Enthaltungen entschieden, dass die Bewerbung für Fördermittel eingereicht werden und die Bestätigung durch einen Beschluss der Ratsversammlung nachgereicht werden sollen.
Es stellen sich aber noch zwei entscheidende Fragen:
Diese Frage hat der Schulleiter der Schule am Schiffsthal in einer Mail an den Bürgermeister wie folgt beantwortet:
Wir kommen mit der 40 Jahre alten Drei-Feld-Sporthalle am Schiffsthal aus ABER mit einer Halle werden die fachdidaktischen und fachmethodischen Anforderungen d.h. den Bedarf der Kinder nicht hinreichend gedeckt.
Für 12 Klassen der Jahrgänge 5-7, weitere Lerngruppen sowie ggfls. Gruppen andere Schulen bleibt bei einer Halle nur 1 Sportstunde pro Woche und Klasse die durchführbar ist. Eigentlich sind 2 Sportstunden pro Woche und Klasse abzudecken.
Zusammengefasst ist die Mail so zu verstehen, dass der Bedarf der Schule mit der vorhandenen Halle nur teilweise gedeckt ist.
Hierzu gibt es eine Mail vom Gemeindeprüfungsamt Herr Timm, an die Verwaltung und an die Kommunalaufsicht vom 03.11.2020.
Diese Mail wurde von der Verwaltung an die Fraktionsvorsitzenden und an den Vorsitzenden des Hauptausschusses weitergeleitet.
Darin heißt es von Herrn Timm, dass er die Sachlage so versteht, dass in städtischer Trägerschaft eine neue Sporthalle für den Vereinssport errichtet werden soll.
Dem Schulsport soll der Neubau (wohl eher) nicht dienen, da aus Sicht des Schulverbandes der Schulsport überwiegend durch die vorhandenen Schulhallen sichergestellt werden kann.
Herr Timm verweist auf den Haushaltskonsolidierungserlass vom 23.09.2020.
Der sieht für die Nutzung einer Sporthalle hinsichtlich der Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen unter Ziff. 2.24 vor, dass ein maßvolles Entgelt für die Nutzung der Sporthalle für den Erwachsenensport erhoben wird, wobei hiermit kein kostendeckendes Entgelt gemeint ist.
Für den Jugendsport wird ausdrücklich nicht erwartet, dass ein Entgelt erhoben wird.
Aus Sicht des Gemeindeprüfungsamtes wäre zunächst der Deckungsbedarf für die Sporthalle in tatsächlicher Höhe zu ermitteln und sodann auf eine maßvolle Höhe (bezogen auf den Erwachsenensport) anzupassen.
Ziel der Stadt sollte sein, durch eine größtmögliche Auslastung der Halle, ein zu erwartendes Defizit möglichst gering zu halten. In regelmäßigen Abständen bliebe der tatsächliche Deckungsbedarf zu überprüfen.
Für Ratsherrn Buth erklärt sich die Mail vom Gemeindeprüfungsamt so, dass die Betriebskosten NICHT von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen werden, sofern für den Erwachsenensport ein maßvolles Hallennutzungsentgelt eingenommen wird.
Ratsherr Buth bittet die Verwaltung hierzu gleich noch Stellung zu nehmen.
Bürgermeister Winter erklärt, dass bei einer städtischen Halle für den Erwachsenensport ein entsprechendes Entgelt genommen werden muss, dass aber nicht kostendeckend sein muss. Sollte dieses Entgelt für den Erwachsenensport nicht erhoben werden, so würden die Betriebskosten von den Fehlbedarfszuweisungen abgezogen werden.
Da es keine Fragen mehr gibt, ergeht folgender