Topmeldungen
Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Beratungsverlauf:
Hauptausschussvorsitzender Buth begründet die Notwendigkeit zum Erlass der Nachtragshaushaltssatzung mit unterschiedlichen Veranlassungen und verweist auf die umfangreiche Vorlage der Verwaltung. Aus den Haushaltssitzungen StEP und des GUT heraus haben sich einige Änderungen ergeben, so dass die Zahlen im Ratsinformationsprogramm Allris nicht mehr aktuell sind.
Bürgermeister Winter betont, dass die vorbereitenden Arbeiten zum Nachtrag sich sehr aufwändig gestalteten. Viele Veränderungen sind ein Spiegel dessen, was im Laufe des Jahres passiert ist. Als Ausblick auf das Jahr 2021 ist der Nachtrag nicht anzusehen. Bevor der Haushalt 2021 in Angriff genommen werden kann, ist der Jahresabschluss 2019 zu erstellen, so dass bis dahin das Frühjahr des kommenden Jahres erreicht werden wird. Er übergibt sodann an Herrn Titze als Stadtkämmerer.
Herr Titze sieht es als erfreulich an, dass es endlich wieder einen Nachtragshaushaltsplan gibt, der dazu beiträgt, dass Planung und Jahresabschlussergebnis nicht so gravierend abweichen.
Auf Nachtragspläne wurde in den vergangenen Jahren bekanntlich überwiegend verzichtet, um gezielt fehlende Jahresabschlüsse aufzuarbeiten. Den Verzicht auf Nachtragspläne gab es aber nur, soweit dieses durch das Haushaltsrecht gedeckt wurde.
Als unglücklich empfindet er hingegen die Tatsache, dass dieser Nachtragshaushaltsplan eine erhebliche Verschlechterung der Haushaltssituation, insbesondere der künftigen Jahre, beinhaltet. Dieser Nachtragshaushalt ist notwendig bzw. pflichtig: Der Anstieg des Fehlbedarfes, neue bzw. höhere investive Auszahlungen und der Ausweis zweier neuer Verpflichtungsermächtigungen (VHS und Bushaltestellen) sind hierfür die Indikatoren.
Die wirtschaftlichen und fiskalischen Folgen, die durch die COVID - 19 Pandemie ausgelöst wurden, sind in ihren Auswirkungen, insbesondere wegen der erforderlichen Lockdowns, gravierend. In der Verwaltungsvorlage für den Nachtragshaushaltsplan ist die Situation ausführlich beschrieben.
Herr Titze stellt die wichtigsten Eckpunkte unter Einbezug der vorliegenden Veränderungsliste vor:
Moderater Anstieg des Fehlbedarfes 2020: Um 262.000 € von 1.770.000 € auf 2.032.000 €. Der Anstieg des Fehlbedarfes hält sich in Grenzen, da die Stadt noch in diesem Jahr eine Gewerbesteuerausgleichszahlung in Höhe von rd. 489.000 € erhalten wird. Des Weiteren hält sich das Gewerbesteueraufkommen im laufenden Jahr robust, so dass über den Nachtrag keine Korrektur erforderlich ist. In den Jahren 2021 bis 2023 steigen die Fehlbedarfe um jeweils über 1 Mio. € in einer Bandbreite von 2,7 Mio. € bis knapp 3 Mio. €. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sinkt um rd. 1,35 Mio. €, wobei die staatlichen Hilfen in den Jahren 2021 und 2022 bereits gegengerechnet sind. Die Gewerbesteuer wird in Höhe von 0,45 Mio. € zurückgehen. Die Schulkostenbeiträge erhöhen sich um 0,60 Mio. €.
Die Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben vermindern sich um rd. 0,30 Mio. €.
Insgesamt könnten Fehlbeträge von rd. 10,5 Mio. € bis zum Jahr 2023 entstehen. Die Ergebnisse des Stabilitätspakts bis hin zur aktuellen November – Steuerschätzung sind berücksichtigt.
Die Höhe des Eigenkapitals beläuft sich auf gerade noch rd. 7 Mio. €.
Ob es weitere Hilfen seitens des Bundes und Landes geben wird, ist noch ungewiss. Auch diese Haushalte haben sich stark neu verschulden müssen.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit steigen gem. Verwaltungsentwurf um 159.600 € von 390.500 € auf 550.100 €
Allein 120.000 € davon entfallen auf die Sonderbedarfszuweisung für den Einsatzleitwagen.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit steigen gem. Verwaltungsentwurf um 377.700 € von 2.698.200 € auf 3.075.900 €
Zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung der investiven Maßnahmen sind über den Nachtragshaushaltsplan die erforderlichen Darlehensmittel um 218.100 € von 2.307.700 € auf 2.525.800 € aufzustocken.
Der Ausweis des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 379.000 € von 176.000 € auf 555.000 €.
Er geht sodann auf die Positionen der Veränderungsliste ein, die dem Kollegium vorliegt.
Vorsitzender Buth empfiehlt, sich zunächst der von StEP und GUT beschlossenen Veränderungen anzunehmen, dann über den Antrag von CDU und FDP zum Gewerbesteuerhebesatz zu sprechen und letztlich einen Gesamtbeschluss zum Nachtragsplan zu fassen.
Ratsfrau Meyer befürwortet es, die Entscheidung des StEPs die beschlossene Änderung bei dem PSK 51100.54311000 – Aufwendungen für Städtebau und –planung - wieder rückgängig zu machen.
Der Ansatz war im Verwaltungsentwurf zum 1. Nachtrag von 270.000 € um 170.000 € auf 100.000 € reduziert worden. Hintergrund war, dass auch durch die COVID – 19 Pandemie nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden konnten bzw. können. Der StEP hat den Beschluss gefasst, den Ansatz jedoch nur um 100.000 € von 270.000 € auf 170.000 € zu verringern, um ausreichende Haushaltsmittel für Anfang 2021 vorzuhalten. Die Haushaltsmittel des Ergebnisplans, in diesem Fall Aufwendungen, dürfen nur für Leistungen, die bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 erbracht wurden, in Anspruch genommen werden. Der Ansatz sollte deshalb wieder auf 100.000 € heruntergesetzt werden. Für Leistungen im Städtebau- und Planungsbereich ab 2021 müssen auch die Haushaltsmittel des Jahres 2021 in Anspruch genommen werden. Ein Rückgriff auf das Jahr 2020 ist rechtlich nicht zulässig, da eine periodengerechte Trennung der entstandenen Aufwendungen zwingend ist.
Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, diesen Vorschlag auch der Ratsversammlung zu unterbreiten.
Ratsherr Kruppa sieht sowohl eine Streichung als auch einen Verbleib im Haushalt als unschädlich an.
Hauptausschussvorsitzender Buth hinterfragt die Notwendigkeit des StEP – Beschlusses. Die ursprünglichen Haushaltsansätze entsprächen nicht dem Haushaltsgrundsatz der Ehrlichkeit.
Bürgermeister Winter fügt an, dass damit der Fehlbedarf um 70 T€ gesenkt werden würde.
Der Vorsitzende fasst das Beratungsergebnis in dem Beschlussvorschlag zusammen:
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt den Ergebnis- und Finanzplan des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2020 unter Berücksichtigung der aktualisierten Veränderungsliste mit dem Stand vom 30. November 2020 einschließlich der heutigen Beschlüsse. Die Verwaltung wird beauftragt, den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 für die Sitzung der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 aufzubereiten. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 zu erstellen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Ratsversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Ratsversammlung beschließt den Ergebnis- und Finanzplan des 1. Nachtragshaushaltes 2020.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Im Anschluss bittet Vorsitzender Buth um Stellungnahmen zu der Verwaltungsvorlage der Kämmerei.
Ratsherr Jagusch bittet um Erläuterungen zum Prinzenbad (Produkt 42402 – Badestellen -).
Bürgermeister Winter legt dar, dass hier die Aufwendungen und Erträge aller Badestellen im Stadtgebiet abgebildet werden. In Bezug auf die besondere Situation könnte eine gesonderte Ausweisung des Prinzenbades erwogen werden.
Ratsherr Jagusch wünscht ebenfalls zu wissen, ob und ggf. wo die Kosten für das Bürgerbüro nachgewiesen sind.
Der Bürgermeister führt aus, dass die Gesamtmaßnahme noch nicht gänzlich abgerechnet ist. Erst 2021 werden hierzu konkrete Aussagen möglich sein.
Herr Titze ergänzt, dass bisher auch das Prinzenbad zentriert unter dem Produkt „Badestellen“ bewirtschaftet wird. Die Gestehungskosten für das Bürgerbüro werden Gegenstand des Jahresabschlusses 2019 sein.
Ratsfrau Meyer bittet um Auskunft darüber, ob die Zuweisung für die Sanierung der Volkshochschulen noch in diesem Jahr kassenwirksam wird und ob der Erlös aus dem Grundstücksverkauf am Behler Weg noch vor dem Jahresende fließen wird.
Herr Titze bestätigt das Vorliegen des Förderbescheids. Um handlungsfähig zu sein, wurde eine Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt aufgenommen. Die Förderung ist im Jahr 2021 berücksichtigt. Aufgrund der mit einem Eigentümerwechsel von Immobilien verbundenen Formalien ist mit einem Ertrag in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.
Ratsfrau Meyer macht auf die 600.000 € für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden bei Position 28 im Produkt Gebäudewirtschaft / Liegenschaftsverwaltung (S. 28) aufmerksam. Sie vermutet, dass hier die Mittel für den Ankauf der ehemaligen Kreisfeuerwehrzentrale veranschlagt sind und zieht in Zweifel, dass eine Realisierung weder in 2021 und schon gar nicht noch in 2020 möglich ist. Die Haushaltsdaten sähen möglicherweise besser aus, wenn das Vorhaben den Haushalt nicht mehr belasten würde.
Dem Kreis Plön ist bekannt, dass die Stadt sich mit einer konkreten Erwerbsabsicht trägt. Derzeit sind Räume z. B. an den Katastrophenschutz und die Siriuswerft vermietet. Die Verträge haben eine Laufzeit von maximal fünf Jahren, so Bürgermeister Winter. Ansätze für Investitionen des Finanzplans können, bis zum Abschluss der Maßnahme, Jahr um Jahr übertragen werden. Es mangelt der Stadt Plön derzeit noch an dem vom Kreis Plön geforderten Konzept für eine touristische Nutzung.
Herr Titze fährt fort, dass zwischen Aufwand, der in den Ergebnisplan einzustellen ist, und Investitionen, die dem Finanzplan zugehörig sind, unterschieden werden muss. Letztere können über Jahre weiter übertragen werden. Mittel des Ergebnisplans verfallen mit dem jeweiligen Jahresende.
Ratsherr Roth erkundigt sich nach der Ursache für den Anstieg des Haushaltsansatzes der WC – Reinigung um von 24.000 € um 60.000 € auf 84.000 € im Produkt 53800 – Bedürfnisanstalten -.
Bürgermeister Winter erklärt diese damit, dass die zuvor beauftragte Firma zwar sehr preisgünstig gewesen ist, die Leistungen aber weit hinter den Erwartungen zurückblieben. Der Umfang der Reinigungsarbeiten ist stark erweitert worden, z. B. um die Treppenhäuser der Schlossgarage und das Prinzenbad. Die Arbeiten werden nunmehr den gestellten Ansprüchen gerecht.
Ratsfrau Meyer hat eine Frage zu der Saldierung auf der letzten Seite, die von Herrn Titze beantwortet wird.
Vorsitzender Buth möchte sodann über den gemeinsamen Antrag von CDU- und FDP zur Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes beraten und bittet Ratsherrn Jagusch darum, diesen vorzustellen.
Ratsherr Jagusch führt aus, dass eine frühere Diskussion über die mögliche Entlastung der Gewerbetreibenden wieder aufgenommen werden sollte und der Antrag dieses fokussiert. Die Senkung des Hebesatzes soll 10 Prozentpunkte betragen und rückwirkend zum Jahresbeginn 2020 erfolgen, was rechtlich zulässig wäre. Auf eine Anhebung der Sondernutzungsgebühren habe man bereits verzichtet, die Tourismusabgabe blieb aufgrund des Einnahmevolumens unangetastet. Der derzeitige Hebesatz liegt mit 390 % um 10 Punkte höher, als das Land in seinen Zugangsvoraussetzungen für einen Fehlbetragszuweisungsantrag fordert. Er bittet um Zustimmung zu dem Antrag als eine Geste des Entgegenkommens in schwierigen Zeiten.
Bürgermeister Winter vermag dem nicht zu folgen. Er erinnert an die Finanzsituation der Stadt Plön. Trotz Corona – Krise und Lockdown ist das Gewerbesteueraufkommen robust, wird aber in der Masse nur von wenigen großen Zahlern getragen. Kleinere Betriebe, wie z. B. ein Blumenladen, würden nichts oder nur wenig zum Gewerbesteueraufkommen beitragen. Auch ein Einnahmeverzicht bei den Sondernutzungsgebühren wird von dem fehlbetragszuweisungsfähigen Betrag in Abzug gebracht. Im jährlichen Erlass des Innenministeriums wird die Empfehlung ausgesprochen, über den Mindesthebesatz hinauszugehen. Für die Grundsteuer B prognostiziert der Haushaltserlass ein stärkeres Aufkommen, so dass hier nichts über die Grundanforderungen hinausgehendes veranlasst wurde. Die Gewerbesteuer kann auf die Einkommensteuer bis zu einem Hebesatz von maximal 400 % angerechnet werden. Er bekräftigt seinen Wunsch, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden möge.
Hauptausschussvorsitzender Buth weist auf die effektive Senkung hin, die lediglich rd. 2,5 % betragen würde.
Ratsherr Kalinka zitiert aus der Verwaltungsvorlage zum 1. Nachtragshaushalt, dass die wirtschaftlichen Schwankungen steuerlich überjährig nachgezeichnet werden.
Bürgermeister Winter sieht steuerliche Einbußen schon für dieses Jahr. Diese würden sich im nächsten Jahr noch ausweiten.
Ratsherr Jagusch bittet zu bedenken, dass die 10 Prozentpunkte sich nicht auf den anzuerkennenden Fehlbetrag auswirken würden.
Der Bürgermeister stellt die Frage in den Raum, wie die Kommunalaufsicht mit der Ertragsreduzierung umgehen würde.
Herr Titze hebt als ein Spezifikum der Plöner Gewerbesteuerpflichtigen hervor, dass Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlung kaum gestellt werden. Die Kommunalaufsicht wird bei Fehlbetragsgemeinden besonders sensibel prüfen, wie einschlägigen Kommentierungen zu entnehmen ist. Auf das Jahr 2017 bezogen läge der absolute Verlust bei rd. 61.000 €.
Der Vorsitzende hat wegen eines möglichen Abzuges mit dem Gemeindeprüfungsamt ein Telefonat geführt, aber leider keine verlässliche Aussage erhalten.
Ratsherr Dr. Erdtmann zeigt sehr viel Verständnis für den Antrag der CDU und FDP - Ratsfraktionen. Er hat dennoch wegen der Verringerung der Einnahmen Bedenken. Es würden seines Erachtens nur die Großzahler merklich entlastet, für die übrigen Betriebe wär dies hingegen kaum spürbar. Es käme bestenfalls ein psychologisches Moment zum Tragen; er wird dem Antrag dennoch nicht zustimmen.
Ratsherr Landschof wünscht eine Auskunft zur Geltungsdauer der Hebesatzermäßigung.
Ratsherr Jagusch erwidert, dass die Steuersatzreduzierung ab dem Jahr 2020 gelten solle. Eine Befristung ist nicht vorgesehen.
Bürgermeister Winter bezeichnet die Entlastung als marginal. Die Mehrzahl der Pflichtigen würde Jahresbeträge zwischen 500 € und 1.000 € zahlen.
Ratsherr Jagusch bezweifelt, dass nur derart wenige Betriebe die Bemessungsgrenze von 24.500 geringfügig überschreiten.
Ratsherr Schröder versteht die Bestrebungen der CDU – und FDP – Fraktionen. Er hält es grundsätzlich für problematisch, dass in Plön seines Erachtens zu wenige Gewerbebetriebe ansässig sind. Der hohe Steuersatz würde viele von einer Ansiedlung in Plön abhalten. Es könnte ein neues Zeichen gesetzt werden.
Ratsherr Roth sieht es als unwahrscheinlich an, dass jemand sein Geschäft nach Plön verlegt, nur weil der Hebesatz um 10 Prozentpunkte herabgesetzt wird. Das Argument verpufft angesichts einer Vielzahl von Kleinbetrieben, denen gegenüber die bedeutenden Gewerbesteuerzahler deutlich profitieren würden.
Auch Ratsherr Meußer denkt nicht, dass die Senkung fundamentale Auswirkungen haben würde. Für ihn käme diese aber einem Zeichen der Wertschätzung gleich.
Für Hauptausschussvorsitzenden Buth wäre dies eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip für Großunternehmen. Die von der Krise besonders stark betroffene Gastronomie sowie Beherbergungsbetriebe würden hierdurch nicht bevorteilt. Er hält bewusst in Kauf genommene Mindererträge für nicht vertretbar. Rd. 2,5 % weniger Gewerbesteuerhebesatz erzeugen keinen Standortvorteil. Er wird gegen den Antrag stimmen.
Ratsherrn Landschof stimmt Ratsherr Meußer zu. Die mangelnde Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist nicht auf einen zu hohen Gewerbesteuerhebesatz zurückzuführen. Ebenso wie viele Wegzüge und Leerstände sind die Ursachen in zu hohen Mieten zu finden. Darüber hinaus hat Plön nicht die notwendigen Flächen, um größeren Betrieben Raum zu bieten.
Hauptausschussvorsitzender Buth bittet die Mitglieder um ihr Votum zu dem Antrag der CDU- und FDP – Fraktion.
Beschluss:
Dem Antrag der CDU- und FDP – Fraktionen über die Reduzierung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 390 Prozent um 10 Prozentpunkte auf 380 Prozent unbefristet ab dem 01. Januar 2020 wird entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 1
Hauptausschussvorsitzender Buth lässt abschließend über den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 einschließlich der gegenüber dem Verwaltungsentwurf eingetretenen Veränderungen abstimmen:
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
239 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
126,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
313,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
34 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
38,5 kB
|