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Beratungsverlauf:
Bürgermeister Winter hebt hervor, dass der neu aufgenommene § 26 a die Vorschrift des § 35 a der Gemeindeordnung zur Durchführung von Gremiensitzungen in Form von Videokonferenzen auf Ortsebene widerspiegelt. Um die Geschäftsordnung nicht zu überfrachten und um diese nicht bei zu erwartenden technischen Änderungen stets neu fassen zu müssen, wird der Geschäftsordnung ein verbindliches Konzept als deren Bestandteil beigefügt.
Ratsherr Roth stellt im Anschluss den Antrag der SPD – Fraktion vor, in § 2 (Ältestenrat) Abs. 3, dritter Spiegelstrich, beginnend mit „Auf Antrag einer Fraktion…“ der Geschäftsordnung diesen zu streichen und durch „Klärung von Verfahrensfragen und politischen Stilfragen, sofern sie unmittelbar die Ratsversammlung und deren Ausschüsse betreffen, und Herbeiführung einvernehmlicher Einigungen.“ zu ersetzen.
Ratsherr Roth verdeutlicht, dass das Hauptaugenmerk auf der Einvernehmlichkeit der Übereinkünfte liegt. Im Ältestenrat sollen weder Verurteilungen erfolgen noch Mehrheitsentscheidungen gefällt werden. Auch die Geschäftsordnung des Plöner Kreistags enthält einen derartigen Passus.
Ratsherr Schröder äußert den Wunsch, dass die Pass- und Kennwörter kurzfristig, aber dennoch rechtzeitig übermittelt werden sollten. Weiterhin sollte die Stadt Teilnehmer:innen an Online – Sitzungen, die nicht über das passende technische Equipment verfügen, dieses zur Verfügung stellen.
Ratsherr Jagusch erklärt sich mit der von Ratsherrn Roth vorgetragenen Änderung einverstanden. Streifragen sollten in Ruhe im geschlossenen Kreis behandelt werden. Viel ändern wird sich seiner Meinung nach in der Praxis durch den neuen Passus nicht.
Ratsfrau Meyer erkundigt sich nach der / dem im Annex zu den Videokonferenzen als solche/n bezeichnete/n „Moderator:in“ und deren / dessen Befugnissen und Funktionen.
Dahinter verbirgt sich lt. Bürgermeister Winter eine Mitarbeiter:in der Verwaltung; die Besetzung ist ausschussabhängig und stellt keine „Machtposition“ dar, sondern diese kann z. B. nach Erteilung des Rederechts durch den Vorsitz die jeweilige Person „laut“ und die übrigen Mitglieder während des Vortrags „stumm“ schalten. Das Konzept hat sich in der Gemeinde Stockelsdorf bisher als überzeugend erwiesen.
Für Hauptausschussvorsitzenden Buth sind etwaige Bedenken durchaus nachvollziehbar; er persönlich hat bereits an mehreren Onlinesitzungen, auch in größerem Rahmen, teilgenommen, die sehr diszipliniert verlaufen sind.
Bürgermeister Winter sieht unter Umständen für die Einwohner:innenfragestunde im Echtzeitverfahren einen höheren Aufwand; er präferiert das vorherige Einreichen der Fragestellungen per E – Mail oder schriftlich.
Ratsherr Buth schließt sich dem an, auch um die Präsenz zu minimieren.
Frau König, Seniorenbeirat, bevorzugt die Option „können“, um bei Bedarf eine Alternative zu haben.
Bürgermeister Winter nimmt den heutige Abend als Beispiel für nicht vorhandene Präsenz von Einwohner:innen. An Ratsherrn Schröder gewandt stellt er fest, dass es hier unterschiedliche Ansichten über die zeitliche Zurverfügungstellung von Zugangsdaten geht. Auch hier wird, wie auch bezüglich der Bürgerlichen Mitglieder, eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.
Der Vorsitzende bittet den Ausschuss um sein Votum:
Beschluss:
1. Der Annex zur Geschäftsordnung der Ratsversammlung und ihrer Ausschüsse
wird zu Ziff. 3 lit. b) letzter Absatz wie folgt gefasst: „Der Live – Stream der
Videokonferenz wird für die Bürger:innen sowohl unter www.ploen.de verlinkt, als
auch in den Sitzungsraum der Tourist Info Plön übertragen. Beiträge zur
Einwohner:innenfragestunde müssen vorab schriftlich an das Rathaus oder per
Mail an einwohnerfragestunde@ploen.de gerichtet oder zu Sitzungsbeginn im
Sitzungsraum der Tourist Info Plön gestellt werden.
Der Ratsversammlung wird empfohlen, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
2. Der 2. Nachtrag zur Geschäftsordnung der Ratsversammlung und ihrer Ausschüs-
se wird in Form und Fassung der Anlage zur Vorlage VO/RV/2021/2194 ein-
schließlich der Änderung zu Ziff. 1 des Beschlussvorschlages und der Ergänzung
gemäß dem Antrag der SPD – Ratsfraktion vom 03. März 2021 beschlossen: In §
2 (Ältestenrat) wird Abs. 3, dritter Spiegelstrich der Geschäftsordnung, beginnend
mit „Auf Antrag einer Fraktion…“ gestrichen und durch „Klärung von Verfahrens
fragen und politischen Stilfragen, sofern sie unmittelbar die Ratsversammlung
und deren Ausschüsse betreffen, und Herbeiführung einvernehmlicher Einigun-
gen.“, ersetzt.
Der Ratsversammlung wird empfohlen, einen gleichlautenden Beschluss zu fas
sen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen:0
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